Private Stromkunden müssen die EEG-Umlage bezahlen, einige energieintensive Betriebe sind davon ausgenommen. Diese im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankerte Regelung verstößt womögliches gegen EU-Wettbewerbsrecht.
Die EU-Kommission will erst nach der Sommerpause über die Rechtmäßigkeit der deutschen Ökostrom-Förderung entscheiden. Vor September werde es keinen Beschluss über ein Verfahren wegen illegaler Staatsbeihilfen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geben, sagte ein Kommissionssprecher am Montag in Brüssel. Das Magazin Der Spiegel hatte berichtet, dass die Brüsseler Behörde bereits am Mittwoch ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland eröffnen werde.
Im Zentrum der EU-Untersuchung steht die sogenannte EEG-Umlage, die alle privaten Stromkunden zur Finanzierung der Energiewende bezahlen müssen. Problematisch sind aus Sicht des EU-Wettbewerbsrechts allerdings die Ausnahmeregeln für energieintensive Unternehmen. Sie müssen diese EEG-Umlage nicht bezahlen. Der Kommissionssprecher sagte, die Voruntersuchung sei noch nicht abgeschlossen. "Wir prüfen, ob diese Maßnahmen Staatsbeihilfen sind und wenn, ob sie den Beihilferegeln entsprechen", ergänzte er.
Ausnahmen von der EEG-Umlage
Die Ausnahmen wurden 2013 nur etwa 2000 Unternehmen gewährt, diese stehen aber für ein Fünftel des gesamten Stromverbrauchs Deutschlands. Die Entlastung dieser Betriebe liegt bei 5,6 Milliarden Euro für 2013. 2010 waren es noch unter zwei Milliarden Euro. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte die Schwellen, ab wann eine Firma als energieintensiv gilt, deutlich gesenkt. Für 2014 hat es erneut einen Anstieg der Anträge auf Befreiung von der Umlage gegeben.
Entlastet werden große Stromverbraucher auch bei den Gebühren für die Netz-Durchleitung für Strom, die ebenfalls auf die Rechnungen aufgeschlagen werden. Die EU-Kommission hat deshalb bereits ein Verfahren wegen unerlaubter Beihilfe gegen Deutschland eingeleitet.
Reaktionen
Regierungssprecher Steffen Seibert gab sich gelassen: "Wir gehen davon aus, dass die EEG-Förderung eben keine Beihilfe darstellt und deswegen auch mit EU-Recht vereinbar ist", sagte Seibert am Montag. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums ergänzte, man habe gegenüber der Kommission sehr deutlich gemacht, dass man zu einer grundlegenden Reform des EEG bereit sei.
Die Grünen sehen zwar Korrekturbedarf beim EEG, warnen aber davor, das EEG insgesamt in Frage zu stellen. Grünen-Spitzenkandidat und Ex-Umweltminister Jürgen Trittin wies daraufhin, dass das EEG insgesamt bereits 2002 europarechtlich geprüft worden sei. Auf dem Prüfstand stünden jetzt die Ausnahmen für die Industrie, die von der Bundesregierung massiv ausgeweitet worden seien. Dies wiederum führe dazu, dass Haushalte umso mehr zahlen müssten.
"Es ist offensichtlich, dass die Ausnahmeregelungen im deutschen Erneuerbaren-Energien-Gesetz vollkommen aus dem Ruder laufen", sagte Rebecca Harms, Vorsitzende der Grüne/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament. Ursprünglich seien die Ausnahmeregelung lediglich für die Betriebe vorgesehen gewesen, die sehr hohe Energiekosten haben und gleichzeitig unter hohem internationalen Wettbewerbsdruck standen. "Mittlerweile sind jedoch auch Autohändler, Golfplätze und Supermarktketten auf der Ausnahmeliste. Diese großzügigen Ausnahmen müssen vom Privatkunden bezahlt werden. Das ist vollkommen inakzeptabel und muss korrigiert werden. Dabei darf die Kommission aber das Kind nicht mit dem Bade ausschütten und das EEG insgesamt in Frage stellen", so Harms.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) nannte die im Gesetz verankerten Entlastungen für energieintensive Unternehmen existenziell. Schon die Eröffnung eines Prüfverfahrens durch die EU-Kommission könne negative Auswirkungen haben, da Unternehmen dann entsprechende Rückstellungen bilden müssten. Dies erhöhe den Druck auf die Bundesregierung, rasch nach der Bundestagswahl das EEG zu reformieren.
Die WirtschaftsVereinigung Metalle (WVM), die die energieintensive Branche der Nichteisen(NE)-Metallindustrie vertritt, sieht die stromintensive Industrie durch das EU-Verfahren gefährdet. Mit der Überprüfung der besonderen Ausgleichsregelung ziele die Kommission bewusst auf die Achillesferse der deutschen Industrie. Die Entlastungen seien ein Ausgleich internationaler Wettbewerbsverzerrungen für besonders energieintensive Unternehmen. "Für den Erhalt der intakten industriellen Wertschöpfungsketten ist die besondere Ausgleichsregelung im EEG unverzichtbar", erklärte WVM-Hauptgeschäftsführer Martin Kneer. Eine Aussetzung oder gar Rückzahlung würde zur Schließung besonders stromintensiver Produktionsstandorte in Deutschland und damit zu einem erheblichen Verlust an Arbeitsplätzen führen.
Reform des EEG
Die Regierungskoalition streitet bereits seit Monaten, wie das EEG reformiert werden sollte. Erst vor wenigen Tagen haben Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler und der FDP-Spitzenmann für die Bundestagswahl Rainer Brüderle vor einem Scheitern der Energiewende in Deutschland gewarnt und eine grundlegende Reform des EEG gefordert. Die beiden FDP-Politiker plädierten in einem gemeinsamen Namensbeitrag in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom Freitag (12. Juli) für "mehr Markt, weniger Planwirtschaft". Der Weg in die Staatswirtschaft, der hier sichtbar werde, müsse gestoppt werden. Zudem sollte europäischer gedacht werden. Da die Subventionierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien den Strompreis für breite Bevölkerungsschichten über die EEG-Umlage immer weiter hochtreibe, bekomme die Energiewende zusätzlich "eine soziale Schieflage", der Einhalt geboten werden müsse.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes kürzlich als eines der dringlichsten Vorhaben bezeichnet, das gleich nach der Bundestagswahl im September angegangen werden müsse.
CO2-Reduktion als alleiniger Maßstab
Rösler und Brüderle forderten zudem, die Widersprüchlichkeit verschiedener Zielvorgaben in der europäischen Energiepolitik dadurch zu beheben, dass man sich künftig nur noch auf den CO²-Ausstoß konzentriert. "Statt dreier Ziele für Energieeffizienz, Erneuerbaren-Ausbau und CO²-Ausstoß reicht ein CO² -Minderungsziel", schrieben sie.
Diese CO²-Minderung, gemeinsam mit der Bezahlbarkeit von Energie, müsse der alleinige Maßstab des Handelns in der Energiepolitik sein. Wie die Minderung des Schadstoffausstoßes gelinge, sollte nach Auffassung der beiden Politiker künftig Sache der Energieversorger sein. Es gehe darum, die wirtschaftlich beste Lösung zu finden. Die Forderung der FDP-Spitzenpolitiker kann auch als politische Unterstützung für die umstrittene CCS-Technik (Carbon Capture and Sequestration) gewertet werden. Bei CCS wird das Treibhausgas CO² aus Abgasen von Kraftwerken abgetrennt, verpresst und unterirdisch gelagert. Die EU will diese Technik zur Kohlendioxod-Abscheidung in der CCS-Richtlinie als Brückentechnologie des Klimawandels etablieren (EURACTIV.de vom 4. April 2013).
Rösler und Brüderle forderten in dem Namensbeitrag auch ein Moratorium für den Ausbau der Erneuerbaren Energien. "Wenn der Ausbau der Erneuerbaren immer schneller der Planung davoneilt, könnten Netzausbau und Speicherforschung nicht folgen", warnten sie.
20-20-20-Ziele in Frage gestellt
Rösler hatte sich lange Zeit gegen die verbindlichen Vorgaben in der EU-Richtlinie zur Energieeffizienz gewehrt. Nun stellen Rösler und Brüderle offenbar die auf EU-Ebene vereinbarten energie- und klimapolitische Ziele in Frage: Die so genannten "20-20-20-Ziele" verpflichten die EU-Mitgliedstaaten, bis 2020
– die Treibhausgasemissionen um mindestens 20 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren,
– eine Energieeffizienzsteigerung in Richtung 20 Prozent anzustreben,
– einen Anteil von 20 Prozent erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch zu erreichen.
EURACTIV/rtr/mka
Links
EURACTIV Brüssel: Commission to probe German renewable energy laws: Report (15. Juli 2013)
