Brüssel leitet Kartellverfahren gegen Gazprom ein

Die Gazprom-Zentrale in Moskau. Foto: dpa

Die EU-Kommission nimmt Gazprom ins Visier: Brüssel leitet ein Kartellverfahren gegen den russischen Energieriesen ein. Der Gaskonzern weist die Vorwürfe unfairer Geschäftspraktiken indessen zurück.

Die EU-Kommission hat am Dienstag (4. September) gegen Gazprom ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet. Es soll geprüft werden, ob der russische Erdgasproduzent und -lieferant möglicherweise den Wettbewerb auf den mittel- und osteuropäischen Gasmärkten behindert und damit gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt.

Die Konzernleitung verwies am Mittwoch darauf, dass Gazprom "großen Wert auf die Einhaltung aller internationalen Gesetze und Vorschriften in den Ländern, in denen der Konzern ‚Gazprom‘ arbeitet" lege. Der Beginn eines förmlichen Prüfverfahrens bedeute noch nicht, dass sich der Konzern der Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts schuldig gemacht hat.

Brüssel hat Bedenken, dass Gazprom seine marktbeherrschende Stellung auf den vorgelagerten Gasversorgungsmärkten in den mittel- und osteuropäischen Mitgliedsstaaten möglicherweise unter Verstoß gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) missbraucht.

Die Kommission untersucht drei mutmaßliche wettbewerbswidrige Verhaltensweisen in Mittel- und Osteuropa:
– Gazprom hat möglicherweise die Gasmärkte abgeschottet, indem es den freien Fluss von Gas zwischen einzelnen Mitgliedsstaaten behindert hat
– Gazprom könnte die Diversifizierung der Versorgung mit Gas verhindert haben
– Gazprom hat gegenüber seinen Kunden möglicherweise eine unlautere Preispolitik betrieben, indem es die Gaspreise an die Ölpreise gebunden hat

Ein derartiges Verhalten kann eine Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Gasmarkt darstellen und zu höheren Preisen und einer Verschlechterung der Versorgungssicherheit führen. Dies würde letztlich den EU-Verbrauchern schaden.

Im September 2011 hatte die Kommission die Räumlichkeiten von Gasunternehmen in mehreren Mitgliedsstaaten durchsucht (EURACTIV.de vom 29. September 2011).

Die Kommission hat Gazprom und die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedsstaaten über die Verfahrenseinleitung in dieser Sache unterrichtet. Für den Abschluss der Ermittlungen zu etwaigen wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen gibt es keine verbindliche Frist. Die Dauer einer kartellrechtlichen Untersuchung hängt von mehreren Faktoren ab: unter anderem von der Komplexität des jeweiligen Falls, der Bereitschaft des betreffenden Unternehmens zur Zusammenarbeit mit der Kommission sowie der Ausübung der Rechte auf Verteidigung.

dto

Links

EURACTIV Brüssel: Commission opens antitrust case against Gazprom (5. September 2012)

EU-Kommission: Kartellrecht: Kommission leitet Prüfverfahren gegen Gazprom ein (4. September 2012)

Mehr zum Thema auf EURACTIV.de

EU-Kartellwächter nehmen Gazprom ins Visier (29. September 2011) 

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