Vorratsdatenspeicherung: Kommission verklagt Deutschland

Die Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten schreibt Telekommunikationsbetreibern und Internetanbietern vor, Verbindungs- und Standortdaten für Strafverfolgungszwecke zu speichern. Deutschland ist der Richtlinie bislang nicht nachgekommen. Foto: dpa

Im Streit um Vorratsdatenspeicherung hat die Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen Deutschland eingereicht. Brüssel schlägt vor, ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 315.036,54 Euro zu verhängen.

Mehr als zwei Jahre nachdem das Bundesverfassungsgericht das nationale Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten aufgehoben hat, ist Deutschland der Richtlinie immer noch nicht nachgekommen. Daher erhob die EU-Kommission am Donnerstag Klage vor dem EuGH und forderte die Verhängung von Geldstrafen. Sie schlägt vor, gegen Deutschland ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 315.036,54 Euro für jeden Tag ab dem Urteil des Gerichtshofs zu verhängen.

Im Oktober 2011 forderte die Kommission Deutschland auf, den Verstoß gegen EU-Recht zu beenden. Am 26. März 2012 wies die Kommission darauf hin, dass sie den Gerichtshof auffordern würde, Geldstrafen zu verhängen, sollte der nächste Verfahrensschritt – die Anrufung des Gerichtshofs – gerechtfertigt sein.

Seitdem haben die deutschen Behörden noch nicht mitgeteilt, inwiefern und wann sie neue Rechtsvorschriften zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie erlassen werden. Die Kommission hat deutlich gemacht, dass ein System der Datensicherung ("Quick Freeze Plus"), wie es derzeit in Deutschland diskutiert wird, nicht als vollständige Umsetzung der Richtlinie anzusehen wäre. Die Richtlinie hätte ursprünglich bis zum 15. September 2007 in innerstaatliches Recht umgesetzt sein müssen.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) streiten seit Monaten über die Umsetzung der EU-Richtlinie. Diese sieht vor, dass die Telekommunikationsfirmen Verbindungsdaten aller Bürger über Telefon oder E-Mail sechs Monate lang speichern müssen. Die FDP blockiert die Umsetzung des Gesetzes. Leutheusser-Schnarrenberger plädiert für einen sogenannten Quick Freeze. Sie besteht darauf, dass die Daten nicht anlasslos, sondern nur im Verdachtsfall gespeichert werden. Friedrich pocht dagegen auf eine nicht anlassbezogene Speicherfrist für die Daten von sechs Monaten und erhofft sich davon Hilfe für die Verbrechensbekämpfung.

Der Vorsitzende der CSU-Gruppe im EU-Parlament, Markus Ferber, erklärte: "Bereits vor Wochen hatte die EU-Kommission diesen Schritt angekündigt. Jetzt erwartet Deutschland eine Geldbuße, weil unsere Justizministerin das EU-Gesetz blockiert und es seit Monaten keine Bewegung gibt. Die Justizministerin muss endlich das Gesetz auf die Bahn bringen. Ansonsten soll Frau Leutheusser-Schnarrenberger auch die Strafzahlung die Deutschland erwartet aus ihrer Tasche zahlen. Ich möchte nur daran erinnern, dass der Rat uns als Europäisches Parlament gezwungen hat, die Richtlinie in erster Lesung zu verabschieden. Im Rat wurde die Richtlinie einstimmig beschlossen. Deswegen ist es besonders peinlich, dass Deutschland die Umsetzung durch die Justizministerin bis zum heutigen Tage blockiert."

dto

Links

Dokumente

EU-Kommission: Datenvorratsspeicherung: Kommission erhebt Klage gegen Deutschland und fordert Verhängung von Geldstrafen (31. Mai 2012)

Mehr zum Thema auf EURACTIV.de

Vorratsdatenspeicherung: EU erhöht Druck (26. April 2012)

Vorratsdaten: EU-Kommission droht Deutschland mit Strafen (23. März 2012)

Vorratsdatenspeicherung: Brüssel stellt Deutschland Ultimatum (27. Oktober 2011)

Vorratsdatenspeicherung – Verstoß gegen Grundrechte? (14. Juni 2011)

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Abonnieren