Die EU-Kommission verklagt Luxemburg und Frankreich. Der Grund: Beide Länder müssen sich wegen der Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuer-Satzes auf elektronische Bücher (E-Books) verantworten.
Die EU-Kommission hat beschlossen, beim Europäische Gerichtshof (EuGH) Klage gegen Frankreich und Luxemburg wegen der Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuer (MwSt)-Satzes auf digitale Bücher zu erheben. Die Rechtsvorschriften der EU zu den Gegenständen und Dienstleistungen, bei denen ein ermäßigter MwSt?Satz angewendet werden kann, seien explizit, heißt in einer Pressemitteliung der Brüsseler Behörde. Die Bereitstellung digitaler Bücher gelte demnach als eine auf elektronischem Wege erbrachte Dienstleistung, die nicht zum ermäßigten Satz besteuert werden dürfe.
Die Nichtbeachtung der Vorschrift durch Frankreich und Luxemburg habe "spürbare Wettbewerbsverzerrungen" zu Lasten der Wirtschaftsbeteiligten in den übrigen EU-Mitgliedsstaaten zur Folge. Die Auswirkungen dieses "unlauteren Wettbewerbs" seien in den Mitgliedsstaaten, die die MwSt?Richtlinie ordnungsgemäß anwenden, deutlich spürbar. So hätten mehrere Finanzminister sowie Vertreter des Verlagswesens (sowohl gedruckter als auch digitaler Bücher) gegenüber der EU-Kommission ihre Besorgnis zum Ausdruck gebracht und auf die negativen Folgen für den Buchverkauf auf ihrem Inlandsmarkt hingewiesen.
EU-Steuerkommissar Algirdas Šemeta erklärte: "Es steht außer Frage, dass die steuerliche Behandlung traditioneller und digitaler Bücher geklärt werden muss. Genau damit ist die Kommission derzeit im Rahmen einer umfassenden Überprüfung der ermäßigten MwSt-Sätze beschäftigt. Zwischenzeitlich müssen sich die Mitgliedsstaaten an die Prinzipien des Fair Play halten. Die Missachtung der MwSt-Vorschriften für digitale Bücher schadet dem Binnenmarkt und widerspricht dem Grundsatz des fairen Steuerwettbewerbs."
Einem der Leitprinzipien der derzeitigen Überprüfung der MwSt-Sätze zufolge sollte für ähnliche Gegenstände und Dienstleistungen ein und derselben MwSt-Satz gelten und der technische Fortschritt berücksichtigt werden. Die Kommission wird im Rahmen der neuen MwSt-Strategie bis Ende 2013 Vorschläge über die ermäßigten Steuersätze vorlegen.
dto
Links
EURACTIV Brüssel: EU takes France, Luxembourg to court over low VAT on e-books (22. Februar 2013)
EU-Kommission: Steuern: Europäische Kommission verklagt Frankreich und Luxemburg beim Gerichtshof wegen Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf E-Books (21. Februar 2013)

