In einem Bericht vom Binnenmarkt-Ausschuss des EU-Parlaments sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, dass digitale Plattformen weniger süchtig machen sollten. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Schutz von Kindern und der Gefahr, die von sozialen Medien ausgeht.
Die Frage des süchtig machenden Designs – welches Nutzer dazu anregen soll, so viel Zeit wie möglich auf den Plattformen zu verbringen – liegt seit letztem Jahr auf dem Tisch, als der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments (IMCO) seine Resolution zum Thema „Süchtig machendes Design von Online-Diensten“ vorbereitete.
Befürworter des Berichts weisen darauf hin, dass es zwar Regelungen für Süchte wie Drogen, Alkohol, Tabak oder Glücksspiel gibt, nicht aber für die Sucht nach digitalen Plattformen oder sozialen Medien.
„Der IMCO-Ausschuss ist sich einig: Keine Selbstdisziplin kann die süchtig machenden Designtricks besiegen, mit denen wir heute alle online konfrontiert sind“, sagte die Berichterstatterin Kim Van Sparrentak gegenüber Euractiv.
„Dies kann enorme Auswirkungen auf die psychische Gesundheit und sogar auf die Entwicklung des Gehirns haben. Wenn wir jetzt nicht handeln, wird dies Auswirkungen auf die kommenden Generationen haben. Die EU muss eine Vorreiterrolle übernehmen und gegen das süchtig machende Design von Online-Diensten vorgehen“, erklärte sie.
Überprüfung der Gesetzgebung mit Schwerpunkt auf Minderjährigen
In dem Text vom 18. Oktober forderte das Parlament die Kommission auf, zu prüfen, welche derzeitigen Rechtsvorschriften oder politischen Initiativen zur Bekämpfung von Suchtgefahren erforderlich sind. Dabei sollten beispielsweise die Richtlinie über Handelspraktiken, die Richtlinie über Verbraucherrechte und die Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln überprüft werden.
Vor allem schutzbedürftige Gruppen, wie zum Beispiel Kinder, sollten hierbei berücksichtigt werden. Im Text wird auch vorgeschlagen, die Definitionen von „Verbraucher“, „schutzbedürftiger Verbraucher“ und „Gewerbetreibender“ zu überprüfen.
Die Kommission sollte weitere Forschungsarbeiten zum Thema Suchtdesign finanzieren, insbesondere im Hinblick auf Kinder und Jugendliche, um die „zugrunde liegenden Probleme“ und mögliche Lösungen zu verstehen.
Das Dokument fordert die Kommission außerdem auf, Praktiken und Suchttechniken zu verbieten, die in anderen Rechtsvorschriften noch nicht verboten sind.
Es sollten politische Initiativen für „sicherheitsorientierte digitale Dienste und Produkte für Kinder durchgeführt werden, die die Einhaltung der Kinderrechte fördern können“, heißt es in dem Bericht.
Soziale Medien
In Bezug auf Social-Media-Plattformen sollten die Nutzer die Möglichkeit haben, auf Apps von Drittanbietern zuzugreifen, so der Bericht.
Die Verbraucher sollten auch in der Lage sein, „aufmerksamkeitsheischende Funktionen“ auszuschalten („Recht, nicht gestört zu werden“), sie aber auch einschalten können, wenn sie dies wünschen, „möglicherweise mit einer beigefügten obligatorischen Warnung.“
Dem Text zufolge würde dies den Verbrauchern „echte Wahlmöglichkeiten und Autonomie“ anstelle einer „Informationsflut“ bieten.
Zudem sollten die Plattformen keine Funktionen haben, die die Aufmerksamkeit der Nutzer monopolisieren oder sie unbewusst beeinflussen.
Insbesondere für Minderjährige sollten automatische Sperren „nach einer bestimmten Nutzungszeit“, die Einschränkung der Nutzung zu bestimmten Zeiten oder eine wöchentliche Übersicht über die Bildschirmzeit vorgesehen werden.
Zusammenfassungen zur Bildschirmzeit sollten mit Sensibilisierungskampagnen innerhalb der Anwendung einhergehen, die sich auf problematische Verhaltensweisen im Internet sowie auf potenzielle Risiken konzentrieren.
Der Text besagt, dass Selbstkontrollstrategien in Erziehungsrichtlinien, Präventionspläne und Sensibilisierungskampagnen aufgenommen werden sollten.
Entwürfe werden erstellt, um „Aktivität, Engagement, Inhaltsproduktion, Netzwerkentwicklung und Datenaustausch“ zu maximieren. Dies gilt auch für die Monetarisierung von Daten, heißt es in dem Text. Das bedeutet, dass die Daten für einen messbaren wirtschaftlichen Nutzen für das Unternehmen verwendet werden.
Andere Dienste könnten jedoch mit abonnementbasierten Modellen arbeiten, die auch süchtig machende Designs enthalten können.
In dem Text heißt es, dass Kinder „sich nur selten von den sozialen Medien abkoppeln“ und sich ohne ihr Handy unsicher fühlen. Der Druck der sozialen Medien kann vor allem für die jüngere Generation zu psychischen Problemen führen. Videospielsucht wird auch „von der Weltgesundheitsorganisation als psychische Störung anerkannt.“
Auch zu diesem Thema ist weitere Forschung erforderlich, da einige Funktionen zwar Erwachsene nicht beeinträchtigen, aber Kindern schaden können. Kontinuierliche Forschung ist vor allem in Anbetracht der Geschwindigkeit, mit der sich soziale Medienplattformen entwickeln, notwendig.
Die Abgeordneten sagten, dass Funktionen in sozialen Medien, wie endloses Scrollen, Autoplay oder das Setzen von Zielen, wie zum Beispiel „Streaks“, entfernt werden sollten.
Digitale Asymmetrie, dunkle Muster und Empfehlungssysteme
Der Text bezieht sich auf die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, die darauf abzielt, unfaire Geschäftsmethoden beim Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern zu regulieren.
In den Änderungsanträgen wird vorgeschlagen, dass die Richtlinie die digitale Asymmetrie bei Verbrauchern und Durchsetzungsbehörden einbeziehen sollte, die aufgrund mangelnder Kenntnisse und Einblicke „oft im Dunkeln tappen, was hinter den Schnittstellen von Online-Diensten passiert.“
Die nationalen Behörden oder die Kommission sollten auch sicherstellen, dass die Dienste keine dunklen Muster aufweisen, in Bezug auf Praktiken, die die Nutzer zu etwas verleiten, was sie nicht beabsichtigt haben, wie zum Beispiel der Abschluss einer überteuerten Versicherung.
Die Sicherstellung, dass Dienste nicht „von vornherein“ irreführend oder süchtig machend gestaltet sind, ist ebenfalls Teil des neuen Textes, ebenso wie der Vorschlag, dass die Anbieter von Online-Diensten ihre Versuchspläne gemeinsam nutzen sollten, um mehr Transparenz zu schaffen.
Anstatt interaktionsbasierte Empfehlungssysteme zu verbieten, schlagen die Änderungsanträge nun vor, dass die Kommission die Auswirkungen auf die Sucht und die psychische Gesundheit bewertet. Solche Systeme können den Nutzern Produkte auf der Grundlage ihrer früheren Interaktionen empfehlen.
Sobald der Bericht des Parlaments im Plenum angenommen ist, wird er in den laufenden Fitness-Check des aktuellen Verbraucherrechts durch die EU-Kommission einfließen. Ein genaues Datum für die Abstimmung im Plenum gibt es noch nicht, sie wird aber wahrscheinlich im Dezember oder Januar stattfinden.
[Bearbeitet von Luca Bertuzzi/Nathalie Weatherald]


