Während der Prüfung des Gesetzentwurfs zur Bekämpfung des Klimawandels durch den zuständigen Ausschuss der Nationalversammlung wurden drei Änderungsanträge eingebracht. Diese fordern ein „Moratorium“ für die Einführung von 5G in Frankreich. EURACTIV Frankreich berichtet.
Die 5G-Frequenzvergabe solle „vorläufig ausgesetzt“ werden, bis „die Ergebnisse der 5G-Evaluierung zu Gesundheit und Klima“ dem Parlament vorgelegt werden, heißt es in den Änderungsvorschlägen.
Zwei der Anträge wurden von den Abgeordneten Delphine Batho, Cédric Villani und Matthieu Orphelin eingebracht. Sie verwiesen dabei unter anderem auf den Vorschlag des sogenannten Bürger-Konvents zum Klimaschutz und auf die Empfehlungen des Hohen Klimarates des Landes in seinem Bericht „Die CO2-Auswirkungen von 5G steuern“.
Ein dritter Änderungsantrag geht indes noch weiter und schlägt vor, ein grundsätzliches „Moratorium für die Einführung des 5G-Netzes auf französischem Territorium“ zu erlassen, das nur aufgehoben werden könne, wenn die „französische Bevölkerung zustimmt – in Form einer nationalen Konsultation, die mindestens ein Jahr lang in ganz Frankreich durchgeführt wird“.
Die Unterzeichner dieses Vorschlags, darunter 17 Abgeordnete der linken Partei La France Insoumise von Jean-Luc Mélenchon, wollen sich stattdessen lieber auf die „13 Millionen Französinnen und Franzosen konzentrieren, die praktisch ‚E-Analphabeten‘ sind.“
Diesen Menschen mangele es am nötigen Wissen und Bildungsangeboten, um die neuen Technologien tatsächlich sinnvoll nutzen zu können.
Die Abgeordneten argumentieren auch, dass „für jede der genannten Anwendungen von 5G bereits andere Technologien existieren und vollkommen ausreichend sind“ – wie beispielsweise 4G oder Wifi.
Die gewünschten Änderungen haben indes recht wenig Aussicht auf Erfolg, da es diesbezüglich keinerlei Unterstützung von Präsident Emmanuel Macrons Partei La République en Marche gibt, die mit ihren 269 Sitzen eine Mehrheit im Parlament hat. Derweil wird erwartet, dass die Sonderkommission, die für den Gesamt-Gesetzentwurf zuständig ist, den endgültigen Text bis zum 19. März finalisieren wird.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic und Tim Steins]