EU-Kommission: Deutsche Festnetz-Zustellungsentgelte zu hoch

Zustellungsentgelte sind Tarife, die Telekommunikationsnetzbetreiber sich gegenseitig für die Anrufzustellung zwischen ihren Netzen in Rechnung stellen. Foto:Carsten Böttcher / pixelio.de

Die Bundesnetzagentur soll ihren Vorschlag zu den Festnetz-Zustellungsentgelten ändern oder zurückzuziehen, fordert die EU-Kommission. Die deutsche Regulierungsbehörde soll ihre vorgeschlagene Berechnungsmethode korrigieren, weil die Entgelte ansonsten auf das Dreifache des EU-Durchschnitts steigen würden.

Die EU-Kommission hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) am Donnerstag (8. August 2013) erneut aufgefordert, ihren Vorschlag zu den Festnetz-Zustellungsentgelten zu ändern oder zurückzuziehen. Der Grund: Die Entgelte sollen auf das Dreifache (300 Prozent) dessen festgesetzt werden, was im Durchschnitt in denjenigen EU-Mitgliedsstaaten üblich ist, die die nach EU-Recht empfohlene Berechnungsmethode anwenden.

Der Aufforderung der Kommission ging ein dreimonatiges Prüfverfahren voraus. In diesem hat die Bundesnetzagentur es der Brüsseler Behörde zufolge versäumt, ihren Vorschlag hinreichend zu begründen.

Zustellungsentgelte sind Tarife, die Telekommunikationsnetzbetreiber sich gegenseitig für die Anrufzustellung zwischen ihren Netzen in Rechnung stellen. Diese Kosten werden über die Gesprächstarife letztlich an Verbraucher und Unternehmen auf der Endkundenebene weitergegeben. Der Vorschlag der BNetzA sieht Zustellungsentgelte zwischen 0,0025 EUR/Min (Nebenzeiten) und 0,0036 EUR/Min (Hauptzeiten) vor. Betreiber in Ländern, die sich an den Empfehlungen der Europäischen Kommission orientieren zahlen durchschnittlich nur 0,001 EUR/min.

Dieser Preisunterschied würde auf Kosten der Betreiber und möglicherweise der Verbraucher in den Mitgliedsstaaten gehen, von denen aus die Anrufe getätigt werden. Die Kommission ist der Auffassung, dass die BNetzA Hindernisse im Binnenmarkt schafft, wenn sie die empfohlene Berechnungsmethode nicht anwendet.

"Nach dem EU-Telekommunikationsrecht sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, den Wettbewerb zu fördern, die Interessen der Verbraucher in der EU zu schützen und den Binnenmarkt voranzubringen", so EU-Kommissarin Neelie Kroes. "Ein Konzept zur Festlegung von Anrufzustellungsentgelten, das diesen Grundsätzen und Zielen entgegensteht, kann ich nicht gutheißen."

Das Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) hat sich dem Standpunkt der Kommission angeschlossen. In der an die deutsche Regulierungsbehörde gerichteten Empfehlung wird die BNetzA aufgefordert, ihren Vorschlag entweder zurückzuziehen oder so zu ändern, dass er mit der von der Kommission empfohlenen Berechnungsmethode im Einklang steht. Sollte die BNetzA dieser Empfehlung nicht nachkommen, wird die Kommission rechtliche Schritte erwägen.

dto

Links

EU-Kommission: Kommission fordert deutsche Regulierungsbehörde auf, ihren Vorschlag für Festnetz-Zustellungsentgelte zu ändern oder zurückzuziehen (8. August 2013)

EU-Kommission: Telekommunikation: Kommissionsempfehlung für Zustellungsentgelte im Interesse des Wettbewerbs (7. Mai 2009)

EU-Kommission: Telecoms: Commission acts on termination rates to boost competition – Frequently Asked Questions (7. Mai 2009)

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