Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung droht vor dem Europäischen Gerichtshof zu scheitern. Nach Auffassung des EuGH-Generalanwalt ist sie grundrechtswidrig.
Die Regelung zur Speicherung von Telefon- und Emailkommunikation sei nicht mit der Grundrechte-Charta der Europäischen Union vereinbar. Zu dieser Einschätzung gelangt Pedro Cruz Villalón, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, in seinem Gutachten, das er im Rahmen des Klageverfahrens gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung angefertigt hat.
Gewöhnlich folgen die EuGH-Richter der Einschätzung des Generalanwalts. Geklagt hatten eine Firma aus Irland sowie mehrere Österreicher. Union und SPD haben in ihren Koalitionsverhandlungen vereinbart, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auch in Deutschland umzusetzen.
"Auch wenn das Gutachten noch kein Urteilsspruch ist, sollte klar sein, dass damit die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland keine Option mehr sein kann," kommentiert Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Wenn die geplante große Koalition jetzt noch immer ihrem Koalitionsvertrag folgen sollte und die Totalprotokollierung des Telefon- und Internetverhaltens der Menschen erneut zum Gesetz macht, würde klar werden, dass Union und SPD mit ihrer Überwachungspolitik den Boden der rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeit verlassen haben."
"Wir fordern Union und SPD auf, noch heute klar zu machen, dass sie die Vorratsdatenspeicherung nicht einführen werden," ergänzt Werner Hülsmann vom Arbeitskreis. "Erfolgt das nicht, dann müssen die SPD-Mitglieder dies zum Anlass nehmen, bei der noch laufenden Befragung gegen die Annahme des Koalitionsvertrages zu stimmen. Denn es darf nicht sein, dass die deutsche Politik sehenden Auges einer grundrechtswidrigen Richtlinie folgt und daraus ein Überwachungsgesetz macht."
Der innen- und justizpolitische Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament, Jan Philipp Albrecht, erklärte: "Die Erklärung des Generalanwalts über die Unvereinbarkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit der Grundrechtecharta der EU ist ein Befreiungsschlag für die Bürgerrechte in Europa."
Damit sei eindeutig, was seit Beginn der Debatte immer wieder wiederholt wurde, so Albrecht: "Die anlasslose Speicherung von personenbezogenen Daten verstößt eindeutig gegen das Menschenrecht auf Datenschutz und Privatsphäre sowie das Prinzip der Unschuldsvermutung. Die Vorratsdatenspeicherung muss daher jetzt umgehend in der ganzen EU abgeschafft werden."
Sobald der Europäische Gerichtshof nun sein finales Urteil gefällt hat, wird die Massenüberwachung in Europa endlich Geschichte sein, sagt Albrecht. "Umso peinlicher ist der heutige Schlussantrag für die Bundesregierung und die EU-Kommission, die sich noch immer für die Vorratsdatenspeicherung sowie weitere anlasslose Überwachungsmaßnahmen, etwa im Rahmen eines Fluggastdatensystems, einsetzen. Diese Politik muss nun umgehend geändert werden. Die Bürgerrechte zählen wieder."
Die EU-Abgeordnete Cornelia Ernst (Linke), Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, erklärte: "Das Gutachten bedeutet 1:0 für den Datenschutz. Die EU-Kommission sollte nach dem Schlussplädoyer heute die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zurücknehmen. SPD und CDU täten gut daran, dem Urteil des EuGH Generalanwaltes Folge zu leisten und die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ein für alle Mal in die Tonne zu werfen. Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Unsinn, weiterhin die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu gefährden indem ihre Telefon- und Internetkommunikation protokolliert wird, muss korrigiert werden."
dto
Links
EuGH: Schlußanträge des Generalanwaltes in den verbundenen Rechtsachen C-293/12, C-594/12 Digital Rights Ireland (12. Dezember 2013)

