Der Deutsche Bundestag debattierte zum ersten Mal über die nationale Fassung des europäischen Gesetzes über digitale Dienste (DSA) am Donnerstagabend (18. Januar). Bei der Umsetzung in Deutschland wird die Februarfrist jedoch sehr wahrscheinlich nicht eingehalten werden können.
Der DSA zielt darauf ab, Online-Plattformen mit vielen EU-Nutzern strenger zu regulieren. Seit August nimmt die EU-Kommission in alleiniger Verantwortung Plattformen mit über 45 Millionen Nutzern, darunter Amazon, Instagram, Facebook und X (ehemals Twitter) stärker in die Pflicht, um besser gegen illegale Inhalte wie Hassreden im Internet vorgehen zu können.
Mit dem 17. Februar soll der Digital Services Act auch auf kleinere Plattformen mit weniger als 45 Millionen Nutzern angewendet werden. Die europaweite Umsetzung wird allerdings den Mitgliedsstaaten überlassen, weshalb Deutschland derzeit an der nationalen Umsetzung, dem Digitale-Dienste-Gesetz, arbeitet.
Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz legt die Bundesregierung auch den Koordinator für Digitale Dienste, eine unabhängige Koordinierungsstelle zur Ausübung des DSA, fest.
Nach Ansicht von Julian Jaursch, Projektleiter für „Stärkung der digitalen Öffentlichkeit“ bei der Stiftung Neue Verantwortung (SNV), werde die Bundesregierung allerdings kaum die Frist vom 17. Februar einhalten können.
„Am 17. Februar wird das Gesetzgebungsverfahren zum DSC (Koordinator für Digitale Dienste) nicht abgeschlossen sein“, äußerte sich Jaursch gegenüber Euractiv.
Das bedeutet, dass es zum Zeitpunkt der offiziellen DSA-Einführung keine Beschwerdestelle für Forscherinnen und Forscher als auch Verbraucherinnen und Verbraucher geben werde.
Gleichzeitig wird die Politik vom Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) aufgefordert, sich klar zu einer Übergangsfrist für Unternehmen zu bekennen, in der keine Sanktionen gegen Unternehmen verhängt werden.
„Erst wenn die Aufsichtsstruktur die praktische und technische Umsetzung garantieren kann, herrscht Klarheit und Planungssicherheit für Unternehmen“, sagte Dirk Freytag, BVDW-Präsident.
„Für viele ist noch nicht klar, ob und wenn ja, in welche Kategorie des DSA sie fallen werden. Der Koordinator für Digitale Dienste ist hier zunächst in der Pflicht, die praktische und technische Umsetzung sicherzustellen“, fügte Freytag hinzu.
Erste Lesung im Bundestag
„Die Plattformen sind verpflichtet, hier abzustellen, Dinge [rechtswidrige Inhalte] zu löschen, zu verfolgen, aber auch Vorkehrungen zu treffen, dass solche Dinge nicht passieren und dass das Internet ein besserer Ort ist“, sagte Daniela Kluckert, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr, zur Eröffnung der ersten Lesung.
Wegen der Verletzung der Vorschriften unter dem DSA hat die EU-Kommission bereits im Dezember ein Vertragsverletzungsverfahren gegen X eingeleitet.
„Das ist gut, dass wir an dieser Stelle die EU haben. Denn die nationalen Behörden wären überfordert mit der Vielzahl und mit der Größe der Unternehmen“, fügte Kluckert hinzu.
Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge wird die Bundesnetzagentur für die Aufsicht über die Anbieter und die Durchsetzung des DSA in Deutschland zuständig sein.
„Es wird nicht nur darum gehen, dass wir die kleineren Plattformen in Deutschland beaufsichtigen, sondern es wird auch darum gehen, dass der sogenannte Digitale Dienste Koordinator, was in Zukunft die Bundesnetzagentur sein wird, eben auch die Behörden in Brüssel unterstützt, wenn es um die großen Plattformen in Deutschland geht“, so Jens Zimmermann, Obmann der SPD Fraktion, im Bundestag.
Allerdings bemängelte CDUs Catarina dos Santos-Wintz, dass es dem Gesetzesentwurf an ‚klaren Anwendungsfällen‘ fehle, wodurch es für die Unternehmen schwierig werde, die Meldepflichten zu erfüllen.
Nach der Debatte im Bundestag wurde der Gesetzentwurf an den federführenden Ausschuss für Digitales überwiesen.
Einschätzung von Expertenseite
Laut dem DSA-Experten Jaursch gibt es noch einige wichtige fachliche Fragen für die DSA-Aufsicht, die geklärt werden müssen, bevor es zu wirklichen Veränderungen kommen kann.
Eine der größten Herausforderungen werde es sein, sehr gutes Personal für den Koordinator für Digitale Dienste zu finden, zu finanzieren und zu halten. Der Aufbau des DSC bedeutete auch neue Aufgaben in einem neuen Regulierungsfeld, das bisher nicht Schwerpunkt der Arbeit war.
„Das wird sicher weitere Vorbereitungen und Lernerfahrungen nach sich ziehen. Dafür wird die finanzielle und personelle Ausstattung sehr wichtig, ebenso wie ein strukturierter, kontinuierlicher Austausch mit externen Fachleuten aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft“, erläuterte Jaursch.
„Trotz der besonders angespannten Haushaltslage in Deutschland sollte die wichtige Ausstattung des DSC nicht zu kurz kommen“, betonte Jaursch.
Daher, so der DSA-Experte, werde es nicht möglich sein, das Gesetzgebungsverfahren am 17. Februar abzuschließen.
„Allerdings ist die Bundesnetzagentur, wo der DSC angesiedelt werden soll, schon jetzt im Austausch mit der Kommission und anderen DSCs“, erklärte Jaursch.
„Wenn der aktuelle Zeitplan klappt, könnte möglicherweise im April das deutsche Gesetz zur Umsetzung des DSA in Kraft treten“, fügte Jaursch hinzu.
[Bearbeitet von Oliver Noyan/Kjeld Neubert]



