Breitbandgesetz: EU-Staaten streichen „stillschweigende Zustimmung“

Der Gigabit Infrastructure Act (GIA) ist ein Gesetzesvorschlag zur Harmonisierung der Verwaltungsverfahren und zur Beschleunigung des Aufbaus von mobilen und festen Netzen mit sehr hoher Kapazität wie 5G und Glasfaserkabel. [I'm friday / Shutterstock]

Das umstrittene „Prinzip der stillschweigenden Zustimmung“ sollte den Ausbau neuer Breitbandnetze beschleunigen. Nun wurde es aus einem neuen Kompromisstext der EU-Ratspräsidentschaft gestrichen.

Der Gigabit Infrastructure Act (GIA) ist ein Gesetzesvorschlag zur Harmonisierung der Verwaltungsverfahren und zur Beschleunigung des Aufbaus von mobilen und festen Netzen mit sehr hoher Kapazität wie 5G und Glasfaserkabel.

Im Rat sind die Verhandlungen über das Prinzip der „stillschweigenden Zustimmung“ ins Stocken geraten. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, bei dem das Ausbleiben einer Antwort einer zuständigen Behörde nach einer bestimmten Frist als formelle Zustimmung gilt.

„Der Begriff der stillschweigenden Zustimmung ist nicht mehr Bestandteil der Verordnung“, heißt es im Text des spanischen Ratsvorsitzes.

Diese Streichung kommt nicht überraschend. Viele EU-Staaten hielten die Maßnahme aufgrund der Besonderheiten ihrer öffentlichen Verwaltung für problematisch. Während im Juli noch eine bedeutende Minderheit gegen das Konzept wehrte, ist nun bereits eine knappe Mehrheit dagegen.

Neben dem Problem, dass die öffentlichen Verwaltungen strenge Fristen einhalten müssen, sahen mehrere EU-Staaten in diesem Prinzip einen Eingriff in die Rechte Dritter und in das Privateigentum.

Wenn eine zuständige Behörde nicht innerhalb einer bestimmten Frist eine Antwort erteilt, die in eine förmliche Genehmigung umgewandelt wird, würden die Rechte Dritter und privater Eigentümer missachtet, wenn sie sich gegen die Erteilung der besagten Genehmigung aussprechen, so die Argumentation.

EU-Telekommunikationsgesetz: EU-Staaten wollen Verordnung wie Richtlinie ausgestalten

In den Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten über das neue EU-Telekommunikationsgesetz stehen die Zeichen auf mehr Flexibilität bei der Umsetzung. Die Verordnung liest sich dadurch in vielen Bereichen wie eine Richtlinie. 

Verhandlungsstrategie

Die Kommission führte den Grundsatz der stillschweigenden Zustimmung in den ursprünglichen Vorschlag ein. Der Standpunkt des Europäischen Parlaments sah eine Ausnahme für EU-Staaten vor, „in denen der Grundsatz der stillschweigenden Zustimmung der Verwaltung in der nationalen Rechtsordnung nicht existiert.“

Die Definition des Nichtvorhandenseins in der „nationalen Rechtsordnung“ bedeutet, dass nur Mitgliedstaaten ausgenommen sind, in denen das Prinzip der stillschweigenden Zustimmung in ihrem gesamten Rechtsrahmen, einschließlich der nicht telekommunikationsbezogenen Branchen, nicht existiert. Daher könnte die Bestimmung immer noch auf erheblichen Widerstand innerhalb des Rates stoßen.

Die Streichung der „stillschweigenden Zustimmung“ wird höchstwahrscheinlich vom Rat in den bevorstehenden interinstitutionellen Verhandlungen, den so genannten Trilogen, mit der Kommission und dem Parlament als Druckmittel eingesetzt.

Telekommunikationsgesetz: Parlament legt ehrgeizigen Kompromisstext vor

Mit dem Ziel, allen Europäern bis 2030 ein hohes Maß an Konnektivität zu bieten, hat sich das Parlament auf einen ehrgeizigen Entwurf geeinigt. Dieser beschäftigt sich mit einheitlichen Regeln für die Telekommunikation, Telefongebühren und dem Prinzip der stillschweigenden Zustimmung.

Mindestharmonisierung

Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz soll die Richtlinie zur Senkung der Breitbandkosten von 2014 überarbeitet werden. Während auch dieses Gesetz ursprünglich als Verordnung vorgeschlagen wurde, wandelten die EU-Staaten es in eine Richtlinie um, um mehr Flexibilität bei der Anpassung an den nationalen Kontext zu haben.

Dem spanischen Ratsvorsitz gelang es, den Gigabit Infrastructure Act als Verordnung beizubehalten, während einige Maßnahmen auf der Grundlage des Prinzips der „Mindestharmonisierung“ abgeschwächt wurden.

Dieser neue Text garantiert den EU-Regierungen einen größeren Handlungsspielraum bei der Anwendung des Gesetzes in ihren nationalen Rechtsordnungen.

So wurden einige Sätze gestrichen, die den Ländern das Recht einräumen, strengere Anforderungen an Telekommunikationsinfrastrukturen durchzusetzen, da dies in der legislativen Absicht des Textes angedeutet wurde.

„Die Änderungen verdeutlichen, dass die den Mitgliedstaaten eingeräumte Flexibilität es ihnen erlaubt, sowohl strengere als auch detailliertere Vorschriften als die in der Verordnung festgelegten festzulegen“, heißt es in dem Text.

Der neue Wortlaut trägt auch den Bedenken der EU-Staaten hinsichtlich des Verwaltungsaufwands Rechnung, indem er den nationalen Behörden mehr Flexibilität bei der Beantwortung von Anfragen von Netzbetreibern und öffentlichen Stellen einräumt.

Darüber hinaus hat Spanien eine frühere Bestimmung wieder eingeführt, die die Fristen für Gemeinden mit weniger als 3.500 Einwohnern um weitere 12 Monate verlängert.

Das vierte zirkulierte Dokument besagt ferner, dass die Mitgliedstaaten nicht gezwungen sind, „spezifische und detaillierte Gründe“ für die Verweigerung des Zugangs zu physischen Infrastrukturen zu rechtfertigen, wenn diese von kritischer nationaler Bedeutung sind.

Es wurden ebenfalls mehrere Änderungen in Bezug auf die Koordinierung und Transparenz von Bauarbeiten vorgenommen, um die Verpflichtungen der privaten Netzbetreiber an die der öffentlichen Stellen anzugleichen.

Die nächsten Schritte

Der neue Text wird am 14. November auf technischer Ebene diskutiert. Es wird erwartet, dass der Standpunkt des Rates auf politischer Ebene von den zuständigen Ministern auf der Tagung des Rates „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ am 5. Dezember gebilligt wird.

[Bearbeitet von Luca Bertuzzi/Alice Taylor/Kjeld Neubert]

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