Vorratsdaten: EU-Kommission droht Deutschland mit Strafen

Die EU-Kommission will auch in Deutschland erzwingen, dass Telefon- und Internetanbieter Verbindungs- und Standortdaten für Polizeibehörden speichern müssen. © Berndt Fankhauser / PIXELIO

Die EU-Kommission will Deutschland mit Strafandrohung zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung zwingen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist verärgert. Die FDP-Ministerin setzt weiter auf eine Quick Freeze-Lösung. Die CSU und die EU-Kommission lehnen dieses Modell ab.

Die Europäische Kommission erhöht den Druck auf die Bundesregierung: Deutschland soll in den kommenden vier Wochen die umstrittene Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) umsetzen. Nach dieser Frist drohen Deutschland eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und tägliche Strafzahlungen bis zur Umsetzung. "Die Richtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten seit September 2007 dafür zu sorgen, dass Telefon- und Internetanbieter Verbindungs- und Standortdaten für die Strafverfolgung speichern. Weitere Verzögerungen in der Umsetzung behindern den Binnenmarkt in der Telekombranche und die Möglichkeiten von Polizei und Justiz", begründete die EU-Kommission ihre Forderung.

Kommission lehnt "Quick Freeze" ab

 
Ende Dezember 2011 hatte Deutschland auf das zweite Mahnschreiben der Kommission vom Oktober geantwortet. Allerdings war die Kommission mit der Antwort nicht zufrieden. "Denn darin wurde nicht deutlich, wie und wann ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht verabschiedet werden soll. Die so genannte Quick Freeze-Lösung, die in Deutschland diskutiert wird, würde die Richtlinie nicht umsetzen", teilte die Kommission mit.

FDP versus CSU

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die weiter auf die anlassbezogene Sicherung von Nutzerdaten (Quick Freeze) drängt, ist verärgert: "Es ist nicht nachvollziehbar, dass die EU-Kommission die lange überfällige Überarbeitung der Richtlinie immer wieder aufschiebt und gleichzeitig auf die Umsetzung eines Auslaufmodells pocht", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Die FDP-Ministerin kündigte am Donnerstag zugleich an, sie werde die Kabinettsbefassung zu ihrem Quick-Freeze-Vorschlag einleiten.

Ihr Parteikollege, der FDP-Europaabgeordneter Alexander Alvaro, argumentierte ähnlich: "EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström verspielt mit der Fristsetzung jede Glaubwürdigkeit, weil Brüssel selber bislang eine seit Monaten angekündigte Überarbeitung seiner Richtlinie schuldig geblieben ist." Alvaro lehnt die Speicherung von Verbindungsdaten im Festnetz-, Handy- oder Internetverkehr zur Verfolgung von schweren Straftaten "als nicht sinnvoll" ab.

Anders als die FDP pochen die Union und Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) auf eine anlasslose Datenspeicherung zur Kriminalitätsbekämpfung. Der CSU-Europaabgeordnete Manfred Weber erklärte, das Verhalten Deutschlands sei bedenklich und von politischen Spielereien der Bundesjustizministerin geprägt. "Frau Leutheusser-Schnarrenberger muss ihre Verweigerungshaltung endlich aufgeben. Wenn alle, wie die FDP-Politikerin, aus parteipolitischen Gründen so mit geltendem EU-Recht umgingen, könnten wir die Zusammenarbeit in der EU beenden. Das ist für eine Justizministerin blamabel. Die EU-Kommission hat absolut Recht, dass sie nun die Zügel gegenüber Deutschland anzieht und eine konkrete Frist von vier Wochen setzt", sagte Weber.

Leutheusser-Schnarrenberger mache es sich zu einfach, wenn sie sich auf eine mögliche Revision der Richtlinie herausredet. "Die Mehrheiten bei den EU-Mitgliedstaaten sind klar: Es wird keine gravierenden Änderungen geben, schon gar nicht bei einer Speicherpflicht. Deutschland sollte seine Chance nutzen, mit seiner Umsetzung der Richtlinie Vorbild für die kommende Revision zu sein, nicht Blockierer. Mit ihrer Verzögerungstaktik versucht sich Frau Leutheusser-Schnarrenberger auf dem Rücken der Bürger zu profilieren. Sämtliche Sicherheitsbehörden bestätigen die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung für die Kriminalitätsbekämpfung", so Weber.

Hintergrund

Die Bundesregierung hatte 2007 einen ersten Versuch gestartet, die EU-Richtlinie umzusetzen. Das damals gegen die Stimmen von FDP, Grünen und Linken verabschiedete "Das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung" wurde allerdings 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Die Vorratsdatenspeicherung verletze das Telekommunikationsgeheimnis, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Verfassungsrichter sprachen von einem "besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis", das Rückschlüsse bis in die Privatsphäre ermögliche.

Mehrere Staaten haben die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wegen schwerwiegender grundrechtlicher Bedenken bislang nicht in nationales Recht umgesetzt, teilte das Justizministerium mit. Eine Überprüfung der alten Richtlinie am Maßstab der Europäischen Grundrechtscharta durch den Europäischen Gerichtshof stehe ebenfalls aus.

Die Europäische Kommission hat im April 2011 einen Evaluierungsbericht zur Richtlinie vorgelegt, der viele überarbeitungsbedürftige Punkte aufzeigt. Die Überarbeitung der Richtlinie sollte ursprünglich bis Ende 2011 erfolgen. Inzwischen wird davon ausgegangen, dass die Kommission im Sommer ihre Pläne für die neue Richtlinie vorstellen wird.

mka

Links

EU: Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG (15. März 2006)

EU-Kommission: Vorratsdaten: EU-Kommission warnt Deutschland vor Strafen (22. März 2012)

BMJ: Bundesjustizministerium kündigt Einleitung der Kabinettsbefassung von Quick Freeze an (22. März 2012)

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Abonnieren