Markttransparenzstelle und „die Grenzen des Erträglichen“

Energiepolitik und Energiehandel zwischen Himmel und Erde. Foto: dpa.

Das Gesetz zur Markttransparenzstelle, das am 1. Januar 2013 Jahr in Kraft treten soll, bringt die Energiebranche und den Mittelstand auf die Barrikaden: Deutschland schieße weit übers europäische Ziel hinaus, klagen die Energiehändler – und werden darin von der EU-Kommission bestärkt. EURACTIV.de erläuert, was das Gesetz bewirken soll, warum die neue Behörde so bekämpft wird und was EU-Kommissar Günther Oettinger davon hält.

"Als wir den Schwellenwert der Marktkontrolle von 100 Megawatt auf 10 Megawatt sinken sahen, dachten wir zuerst an einen Druckfehler!" meint Jan Haizmann, Geschäftsführer des deutschen Tochterverbandes der europäischen Energiehändler (EFET, European Federation of Energy Traders) im Gespräch mit EURACTIV.de.

Die erste Reaktion der Energiehändler in Deutschland über das geplante Markttransparenzstellengesetz (MTS-Gesetz) war ungläubiges Staunen. "Obwohl im Stromgroßhandel bisher kein Preismissbrauchsfall bewiesen ist, wird gesetzlich eine immerwährende Sektorenuntersuchung verordnet", so Haizmann. 

Einhellige Kritik

Nicht nur EFET reagierte auf den Gesetzesentwurf mit Kritik. "Über den Entwurf hat sich niemand gefreut, da gab es seltene Einstimmigkeit zwischen allen Akteuren!" Dementsprechend hat EFET zusammen mit dem VIK (Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft), dem VCI (Verband der Chemischen Industrie) und dem VKU (Verband Kommunaler Unternehmen) eine Leitet Herunterladen der Datei eingemeinsame Stellungnahme zur Verbesserung des Entwurfes erarbeitet.

Das Markttransparenzstellengesetz (Drucksache 17/160) vom 21. Juni 2012) regelt die Einrichtung einer Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt. Mit dem Gesetz soll die ordnungsgemäße Preisbildung auf den Großhandelsmärkten für Strom und Gas sowie auf den Kraftstoffmärkten in Deutschland sichergestellt werden.

10 statt 100 – doch kein Druckfehler

Der vermeintliche Druckfehler bezieht sich auf die geplante Verpflichtung, kleinere Erzeugungseinheiten in das Reporting miteinzubeziehen. Die Grenze dafür war kurz vor Verabschiedung des Referentenentwurfs durch das Bundeskabinett drastisch herabgesetzt worden.

Die von REMIT (EU-Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts) vorgegebene Grenze liegt bei 100 Megawatt und gilt allgemein als sinnvoll. Doch der Entwurf des Gesetzes über die deutsche Markttransparenzstelle reduziert die Grenze, ab der Anlagenbetreiber Kraftwerksdaten übermitteln müssen, auf zehn Megawatt Erzeugungseinheit.

Wenn Wolken über die Anlage ziehen

Zehn Megawatt hat allein schon eine größere Solaranlage oder ein Blockheizwerk. "Diese Menge spielt für die Preisbildung überhaupt keine Rolle und verändert sich bereits, wenn eine Wolkendecke über die Anlage zieht", so Haizmann."

Diese Grenze zwinge Einheiten in kleinen Stadtwerken, Meldung zu machen. Da keine einheitliche Datenverarbeitung vorgesehen sei, müssten alle Meldungen manuell erfolgen, was hohe Personal- und Administrationskosten nach sich ziehen würde.

"Totale Überbürokratie"

"Das ist eine totale Überbürokratie! Deutschland will wieder alles besser machen als andere", so Haizmann. "Der deutsche Gesetzgeber schießt nach Auffassung aller Marktbeteiligten mit dem ‚REMIT-Durchführungsgesetz‘ deutlich über das Ziel hinaus. Es wäre besser abzuwarten, bis die Abstimmung der technischen REMIT-Umsetzung auf EU-Ebene abgeschlossen ist."

Auch Stadtwerke wollen sich an EU-Vorgaben orientieren

Zudem gilt die Meldepflicht nicht nur für Händler, sondern trifft auch die meisten Energieproduzenten. Dazu gehören auch die Stadtwerke. Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), begrüßt zwar die Bestrebungen der Bundesregierung hin zu mehr Transparenz im Energiemarkt. "Doch überbordende bürokratische Verpflichtungen sollte man vermeiden", so Reck im Gespräch mit EURACTIV.de.

Der VKU habe die Verordnung der Europäischen Kommission über Transparenz und Integrität der Energiemärkte (REMIT) von Anfang an unterstützt. "Deswegen sprechen wir uns auch dafür aus, nicht über deren Verpflichtungen hinaus zu gehen. Vor allem Meldeverpflichtungen für Anlagen in der REMIT sollten auch im Markttransparenzstellengesetz übernommen werden."

Neuer Behördenapparat

Die Hauptkritik richtet sich gegen den Aufbau eines neuen Behördenapparats in Deutschland, obwohl die EU parallel dabei sei, ohnehin die gleiche Stelle aufzubauen. Jedes Land, auch Deutschland, sollte nach Ansicht der Kritiker eher die europäische Entwicklung abwarten, bevor es mit neuen nationalen Behörden vorgreife.

Für die neue Behörde sieht der Gesetzesentwurf einen Personalmehrbedarf von 37,5 Stellen vor. Der Personalmehrbedarf bei der Bundesnetzagentur wird 19,5 Stellen betragen. Allein die Personalmehrkosten schlagen mit rund 2,85 Millionen Euro jährlich zu Buche. Die Monopolkommission kritisierte diese Kosten in ihrem letzten Gutachten deutlich.

Auch die umfangreichen EDV-Investitionen werden mehrere Millionen Euro verschlingen, gefolgt von den wiederkehrenden jährlichen Kosten für Bereitstellung und Wartung.

Im Gesetzesentwurf der Regierung sind die Personal- und Sachkosten der Markttransparenzstelle detailliert aufgeschlüsselt.

Permanente Überwachung

"Das ist nichts anderes als eine permanente Sektoruntersuchung", sagt Haizmann. Es gebe zwar kein missbräuchliches Marktverhalten, nicht einmal einen Verdacht, "aber man erwartet offenbar, online durch die minütliche, also permanente Überwachung etwas zu finden."

Nächster Kritikpunkt: Nur die konventionellen Energieerzeuger werden betrachtet. "Dass wir längst Solar und Wind haben, wird nicht berücksichtigt." Grundlage des MTS-Gesetzes sei die Situation von 2005, als es noch weit weniger erneuerbare Energien gegeben habe.

Doppelreporting

Verantwortlich für das Einhalten der Daten sind nicht die nationalen Agenturen, sondern ist die ACER in Ljubljana (Slowenien). ACER ist die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Agency for the Cooperation of Energy Regulators). 

Die neu geschaffene EU-Behörde soll die europäischen Energiemärkte im Sinne von Transparenz und Stabilität überwachen. Sie ist mit der Umsetzung der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarktes (REMIT), vor knapp einem Jahr vom Europäischen Parlament und dem Rat beschlossen, beauftragt.

"Deutschland tut so, als würde es diese europäische Entwicklung gar nicht geben." Die ACER wird zwar nach europäischen Prinzipen geführt, dennoch zieht Deutschland eine zweite Regulierungsbehörde auf und schaltet sie – zum Schrecken der Energiehändler – der ACER davor. "Zudem ist eine reine nationale Überwachung eines internationalen Stromhandels auch ineffizient", findet Haizmann.

Zwangsläufig steigende Kosten

Die Umsetzung des Markttransparenzstellengesetzes in seiner jetzigen Form wird zu doppelten Berichtspflichten führen – mit hohem Verwaltungs- und damit auch finanziellem Aufwand. EFET-Mitgliedsunternehmen rechnen damit, unterschiedliche Informationsanfragen unterschiedlicher Behörden auf unterschiedliche Weise bedienen zu müssen.

Durch diese manuelle Bearbeitung würden die Kosten zwangsläufig steigen, prophezeit der Energiehändlerverband. "Diese Kosten müssen  an jemanden weitergegeben werden. Irgendwann kommt das beim Kunden an."

EFET findet dies ärgerlich und überflüssig, da die Europäische Kommission derzeit die technischen Details der REMIT festlegt. Der VKU und EFET erwarten noch bis Mitte nächsten Jahres die Verabschiedung dieser Durchführungsvorschriften.

Auch Reck fordert: "Man muss die Gefahr von Doppelmeldungen ausschließen, die zu zusätzlichen Kosten bei den Unternehmen führen." Der VKU-Hauptgeschäftsführer empfiehlt: "Da sollten bestehende Infrastrukturen für die Datenmeldungen wie die Transparenzplattform der Strombörse EEX genutzt werden."

Insgesamt steigende Regulierungsdichte im Energiehandel

Eine weitere Sorge zielt auf die erweiterte Anwendung der Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) auf den Energiehandel. Weite Teile des Energiehandels waren bisher nicht von MiFID erfasst worden.  Die derzeit in Brüssel diskutierten MiFID-II-Vorschläge weiten deren Anwendungsbereich wesentlich aus. Zudem gelten für den Handel erheblich stärkere Clearingverpflichtungen, die wiederum mit Kosten verbunden sind.

Vor allem kleine  Händler und Produzenten stehen damit vor einer finanziellen Hürde, die sie ohne fremde Hilfe nicht mehr nehmen können. Das Markttransparenzstellengesetz und die  Übernahme der komplexen Finanzmarktregulierung auf den Energiehandel  drohen zu bewirken, dass sich Marktteilnehmer allein aufgrund einer fehlenden wirtschaftlichen Basis aus dem Energiehandel verabschieden müssen. Mühsam aufgebauter Liquidität im deutschen Strommarkt drohe so dauerhafter Schaden.

Misstrauen gegen Marktteilnehmer

All die geplanten Marktüberwachungsmaßnahmen führten nur zu Überregulierung und zu permanentem Misstrauen gegen Marktteilnehmer. Die Energiehändler fürchten sogar, dass sie in Misskredit gebracht werden sollen – auf einer Stufe mit den Banken.

Scharfe Sanktionen

Auch die im Markttransparenzstellengesetz vorgeschlagenen Sanktionen seien  übertrieben: Es sieht empfindliche Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen – in Extremfällen bis zu fünf Jahren – vor, sollten etwa Meldungen an die Markttransparenzstelle nicht vollständig, verspätet oder gar nicht erfolgen. Dabei wird nicht einmal auf Vorsatz abgestellt.

"Wir wenden uns nicht gegen Transparenzvorschriften. Transparenz ist die Grundvoraussetzung für das Funktionieren des Handels. REMIT bietet Chancen, die Transparenz zu verbessern. EFET bekennt sich daher zum Mehrwert der REMIT. Aber wir wenden uns gegen Verbürokratisieren der Transparenz durch überzogene Meldedichte", präzisiert Haizmann.

Erwartungen von Bundeskartellamt und Wirtschaftsminister

Das Bundeskartellamt indessen, bei dem die Markttransparenzstelle eingerichtet wird, sieht darin eine Maßnahme für wettbewerbskonforme Preisbildung sowie für fortlaufende Überwachung und Datenerhebung, zur Verhinderung von Manipulationen und von unzulässiger Preisbildung beim Strom- und Gasgroßhandel.

Ähnlich äußerte sich Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP), als er die Markttransparenzstelle präsentierte: Er wolle eine transparente und wettbewerbskonforme Preisbildung bei der Vermarktung und beim Handel mit Strom und Gas auf der Großhandelsstufe sicherstellen.

"Durch die Erhebung der Ein- und Verkaufspreise für Benzin und Diesel wird die Markttransparenzstelle dazu beitragen, dass die Preisbildung durchsichtiger wird und die Kartellbehörden eine verbesserte Datengrundlage erhalten. Damit können die Kartellbehörden Anhaltspunkte für etwaige Verstöße besser finden sowie missbräuchliches Verhalten der großen Mineralölkonzerne leichter aufdecken und verfolgen."

Widerspruch von den Tankstellen

Röslers Ambition, dies werde die Position der Freien Tankstellen verbessern und den Wettbewerb stärken, widerspricht der Bundesverband Freier Tankstellen freilich vehement. Mit "überbordender Bürokratie und Planwirtschaft" sei das Gesetz ungeeignet.

Es fordere von den 15.000 Tankstellen die Meldung aller Preisbewegungen mit Uhrzeit, Preis, verkaufter Menge und Kraftstoffsorte zum jeweils eingestellten Preis sowie auf der Großhandelsseite die Meldung, welche Kraftstoffsorte zu welcher Zeit und zu welchem Großhandelspreis an welche Tankstelle geliefert worden sei. Die Meldepflicht bringe weder Preissenkungen noch bessere Regelungen gegenüber dem bisherigen Kartellrecht.

Rösler: "Als Bundeswirtschaftsminister geht es mir selbstverständlich auch darum, die Wirtschaft möglichst vor unnötigen bürokratischen Mehrbelastungen zu bewahren. Das haben wir im Gesetzentwurf berücksichtigt."

Unterstützung von EU-Kommissar Oettinger

Die EU-Kommission unterstützt das Anliegen von EFET, den deutschen Gesetzesentwurf mit den EU-Vorgaben besser abzugleichen.

Auf die Frage von EURACTIV.de, ob die Deutschen mit dem MTS-Gesetz und der neuen nationalen Behörde übers Ziel schießen, antwortete EU-Energiekommissar Günther Oettinger am Montag in Berlin: "Ja. In einem europäischen Strombinnenmarkt kann man keine nationalen Markttransparenzstellen aufbauen. Da kann man vielleicht Außenstellen pro Mitgliedsland aufbauen, aber die Markttransparenz und die Marktbeobachtung und das Schauen, ob irgendwo Missbrauch geschieht, das geht nur europäisch – von Lissabon bis Riga und von Irland bis Athen."

Philip Lowe, Generaldirektor für Energie (DG ENER), wird am 27. September in Berlin die Bundestagsabgeordneten über die Haltung der Kommission zu dem Entwurf des MTS-Gesetzes informieren. EFET hat auch Rückendeckung von VKU, VIK und dem VCI bekommen. Alle vier Verbände einigten sich auf eine gemeinsame Stellungnahme zum MTS-Gesetz.

Parlamentarischer Abend am 27. September in Berlin

Wie die europäischen Vorgaben auch in Deutschland umgesetzt werden können, wie viel Aufsicht der Markt und seine Marktteilnehmer vertragen und wo die Grenzen des Erträglichen liegen, diskutieren diesen Donnerstag am Parlamentarischen Abend Experten aus der Energiewirtschaft mit Generaldirektor Lowe aus Brüssel im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin. Scott O’Malia, Commissioner der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde, wird von seinen amerikanischen Bemühungen berichten.

EURACTIV.de ist Medienpartner dieser Veranstaltung. (Anmeldung unter transparency@efet.org)


Ewald König

Links

VIK, VCI, VKU und EFET: Leitet Herunterladen der Datei einGemeinsame Stellungnahme der Verbände VIK, VCI, VKU und EFET zum Markttransparenzstellengesetz-Entwurf (17. September 2012)

Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Markttransparenzstelle

Homepage ACER
 (Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden)

Homepage VKU (Verband Kommunaler Unternehmen)

Homepage VCI (Verband der Chemischen Industrie)

Homepage VIK (Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft)

Homepage bft (Bundesverband Freier Tankstellen)

Pressemitteilung BMWi

Homepage EFET Deutschland (Verband deutscher Gas- und Stromhändler)

EFET / Parlamentarischer Abend 

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