Brüssel hat eine Rekordgeldbuße gegen sieben internationale Hersteller von Bildröhren für Fernsehgeräte und Computerbildschirme in Höhe von 1,47 Milliarden Euro verhängt. Der Grund: Fast zehn Jahre lang trafen sie Preisabsprachen, teilten Märkte und Kunden untereinander auf und beschränkten ihre Produktion.
Die EU-Kommission hat gegen sieben internationale Konzerne Geldbußen von insgesamt 1.470.515.000 Euro wegen der Beteiligung an einem bzw. an zwei unterschiedlichen Kartellen im Sektor Kathodenstrahlröhren (Cathode Ray Tubes – CRT) verhängt. Fast zehn Jahre lang (von 1996 bis 2006) trafen diese Unternehmen Preisabsprachen, teilten Märkte und Kunden untereinander auf und beschränkten ihre Produktion.
Ein Kartell agierte im Sektor Bildröhren für Fernsehgeräte und ein weiteres im Sektor Bildröhren für Computerbildschirme. Beide Kartelle operierten weltweit. Die Kommission stellte deshalb Zuwiderhandlungen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) fest. Die Unternehmen Chunghwa, LG Electronics, Philips und Samsung SDI waren an beiden Kartellen beteiligt, während sich Panasonic, Toshiba, MTPD (gegenwärtig eine Tochter von Panasonic) und Technicolor (vormals Thomson) nur an dem Fernsehbildröhrenkartell beteiligten.
Chunghwa wurde für beide Kartelle ein vollständiger Geldbußenerlass nach der Kronzeugenregelung von 2006 gewährt, weil das Unternehmen die Kommission als erstes über die Existenz der Kartelle informiert hat. Anderen Unternehmen wurden die Geldbußen teilweise erlassen, weil sie nach der Kronzeugenregelung im Rahmen der Untersuchung mit der Kommission kooperierten.
EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia erklärte: "Diese Bildröhrenkartelle sind Kartelle wie aus dem Lehrbuch: Hier wurde das Wettbewerbsrecht durch Verhaltensweisen, die in Europa tätigen Unternehmen strengstens verbotenen sind, in gravierender Weise verletzt. Kathodenstrahlröhren waren wesentliche Komponenten in der Herstellung von Fernseh? und Computerbildschirmen und machten 50 bis 70 Prozent des Preises eines Bildschirms aus. Dies lässt erahnen, wie schwerwiegend sich dieses rechtswidrige Verhalten auf Fernseh? und Computerbildschirmhersteller im EWR ausgewirkt hat und wie sehr es letztlich über die Jahre auch den Verbrauchern geschadet hat."
Die beiden CRT-Kartelle gehören zu den am besten organisierten Kartellen, die die Kommission bisher untersucht hat, heißt es in einer Mitteilung aus Brüssel. Fast zehn Jahre lang verhielten sich die Kartellmitglieder in "äußerstem Maße wettbewerbsschädigend": Zu ihren Praktiken gehörten Preisabsprachen, Marktaufteilung, u.a. nach Kunden, Abstimmung von Kapazitäten und Produktionsmengen sowie der Austausch von sensiblen Geschäftsdaten. Die Kartellisten überwachten zudem die Umsetzung der Kartellabsprachen, indem sie wie z. B. im Falle des PC?Kathodenstrahlerkartells die Einhaltung der Kapazitätsbeschränkungen bei Betriebsstättenbegehungen überprüften.
Auf sogenannten Green(s) Meetings der obersten Führungsebene, die so bezeichnet wurden, weil im Anschluss häufig ein Golfspiel stattfand, wurde die Ausrichtung der beiden Kartelle ausgehandelt. Vorbereitet und umgesetzt wurden die Kartelle über Treffen, die auf einer niedrigeren Ebene angesiedelt waren; sie wurden als Glass Meetings bezeichnet und fanden vierteljährlich oder monatlich, gelegentlich sogar wöchentlich statt. Die Treffen wurden an verschiedenen Standorten in Asien (u.a. in Taiwan, Korea, Japan, Malaysia, Indonesien, Thailand und Hongkong) und Europa (Amsterdam, Budapest, Glasgow, Paris und Rom) abgehalten. Die Kartelle agierten weltweit.
Die multilateralen Treffen begannen in der Regel mit einer Überprüfung von Nachfrage, Produktion, Absatz und Kapazität in den wichtigsten Verkaufsregionen einschließlich Europa; anschließend wurden die Preise diskutiert, u.a. auch für einzelne Kunden, d.h. für bestimmte Hersteller von Fernsehgeräten und Computern. Deshalb hatten sie direkte Auswirkungen auf Abnehmer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und schadeten somit letztlich dem Verbraucher. Die Kartellmitglieder versuchten dem Schrumpfen des CRT-Marktes zulasten der Verbraucher durch Kollusion entgegenzuwirken. So heißt es in einem Protokoll der Kartellgespräche z.B. ausdrücklich: "Die Hersteller müssen den Preiswettbewerb durch die Steuerung ihrer Produktionskapazität verhindern".
Die Untersuchung ergab außerdem, dass sich die Unternehmen durchaus der Tatsache bewusst waren, dass sie gegen geltendes Recht verstießen. Bei den Nachprüfungen der Kommission wurden z.B. Unterlagen mit folgenden Warnhinweisen gefunden: "Es wird zur Geheimhaltung aufgefordert, da eine Offenlegung gegenüber Kunden oder der Europäischen Kommission äußerst schädlich wäre." Deshalb waren die Beteiligten bedacht, keine wettbewerbswidrigen Unterlagen bei sich aufzubewahren. Manchen Unterlagen enthielten z.B. die Aufforderung "Folgendes Schriftstück bitte nach Kenntnisnahme vernichten".
Red.
Links
EURACTIV Brüssel: TV, computer screen cartel hit with record EU fine (5. Dezember 2012)
EU-Kommission: Kartellrecht: Hersteller von Bildröhren für Fernsehgeräte und Computerbildschirme ein Jahrzehnt lang an zwei Kartellen beteiligt – Kommission verhängt Geldbuße in Höhe von 1.47 Mrd. EUR (5. Dezember 2012) x

