Zwei Bundesländer tun zu wenig gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Das hat die EU-Kommission heute festgestellt. Deutschland muss nun innerhalb von zwei Monaten reagieren, sonst droht ein Vertragsverletzungsverfahren.
Deutschland hat die EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung noch nicht vollständig umgesetzt, erklärte die EU-Kommission heute in einer Mitteilung. Die Kritik richtet sich an Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Beide Bundesländer haben bisher noch nicht für alle Einrichtungen eine zuständige Aufsichtsbehörde benannt.
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Die Kommission zeigte sich besorgt über die Mängel in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt in Bezug auf Immobilienmakler, Versicherungsvermittler und Anbieter von Waren, wenn diese Zahlungen von über 15.000 Euro in bar abwickeln. "Folglich beugt Deutschland dem Missbrauch des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusbekämpfung nicht vor", meint die EU-Kommission. Deutschland muss nun innerhalb von zwei Monaten eine "zufriedenstellende Antwort" übermitteln, sonst kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen und ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.
Gefahr illegaler Geldströme
In der Mitteilung heißt es: "Die Geldwäsche stellt international ein ernsthaftes Problem dar. Alle Verursacher, egal ob korrupte Diktatoren, Drogenhändler, Menschenhändler, Betrüger oder Erpresser, haben eines gemeinsam: Sie müssen den Geldfluss und die Geldeinlagen verschleiern, damit sie rechtmäßig erscheinen. Große Mengen illegaler Geldströme bedrohen sowohl den Ruf als auch die Stabilität des Finanzsystems und gefährden somit das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts."
Um das zu verhindern, sollten die Finanzströme nach den geltenden Vorschriften überwacht werden. Ansonsten könnten "Kriminelle und terroristische Organisationen Lücken im System leichter erkennen und ausnutzen", argumentiert die Kommission.
red
Links
Kommission drängt Deutschland zur Durchsetzung der Anti-Geldwäsche-Vorschriften (27. Januar 2011)
Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (25. November 2005)
