EuGH gibt Deutschland Recht

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. [Gerichtshof der Europäischen Union]

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klage der EU-Kommission gegen das deutsche VW-Gesetz abgewiesen. Eine feindliche Übernahme des Autoherstellers ist damit weiterhin praktisch unmöglich. Deutschlands EU-Abgeordnete reagieren links wie rechts mit Genugtuung auf das Urteil aus Luxemburg.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klage der EU-Kommission gegen das umstrittene VW-Gesetz zurückgewiesen. Die Sperrminorität Niedersachsens als Aktionär von Europas größtem Autobauer verstoße nicht gegen geltendes EU-Recht, urteilten die Richter am Dienstagmorgen (22. Oktober). Das seit 53 Jahren bestehende Gesetz zum Schutz des Volkswagen-Konzerns vor feindlichen Übernahmen bleibt somit bestehen.

Das Gericht bestätigt damit die Einschätzung von Generalanwalt Nils Wahl, der Ende Mai für eine Zurückweisung der Klage plädiert hatte. Deutschland entgeht damit einer Geldstrafe der EU-Kommission von bis zu 70 Millionen Euro.

Die Kommission hatte Deutschland vorgeworfen, ein Urteil des EuGH von 2007 zum VW-Gesetz nicht vollständig umgesetzt zu haben. Der Gerichtshof hatte Deutschland damals dazu verpflichtet, das Gesetz zu ändern, da es den freien Kapitalverkehr einschränke und feindliche Übernahmen unmöglich mache.

Nach dem Urteil von 2007 strich die damalige Bundesregierung zwei der drei beanstandeten Regeln aus dem Gesetz: das Recht von Bund und Niedersachsen, je zwei Vertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden sowie die Begrenzung der Aktionärsstimmrechte auf 20 Prozent. Die Sperrminorität von 20 Prozent für Niedersachsen (üblich sind im Aktienrecht 25 Prozent) behielt Deutschland dagegen bei. Die EU-Kommission beharrte jedoch darauf, dass auch diese Hürde abgeschafft wird. Deutschland vertrat dagegen den Standpunkt, dass das Gericht nur die Kombination von Höchststimmrecht und Sperrminorität gerügt habe, nicht aber die Blockademöglichkeit per se. Mit dem aktuellen Urteil schließt sich der EuGH dieser Sichtweise an.

Sieg der Vernunft über "marktradikale Ideologie"

Mit Genugtuung reagiert die niedersächsische SPD: "Die Vernunft hat heute über marktradikale Ideologie gesiegt", verkünden die beiden EU-Abgeordneten Bernd Lange und Matthias Groote. "Der niedersächsische Konzern ist unter anderem so erfolgreich, weil das Land Niedersachsen und die Arbeitnehmer entscheidenden Einfluss im Aussichtrat haben", so Groote.

Lange unterstellt der EU-Kommission bei ihrer Klage ideologische Engstirnigkeit: "Die endlosen Attacken gegen das VW-Gesetz entspringen einem fatalen Wettbewerbswahn. Wenn die EU-Kommission gegenüber Deutschland ein Exempel statuieren wollte, dann war das VW-Gesetz das absolut schlechteste Ziel."

Gleichzeitig verweist Lange darauf, dass gerade solche Gesellschaften, die auf längerfristige Unternehmensentwicklung setzen, Stabilität und Sicherheit für Arbeitnehmer garantieren, gerade in wirtschaftlich unruhigen Zeiten: "Die EU-Kommission selbst hat dies in ihrer Strategie für eine integrierte Industriepolitik anerkannt. Es ist deshalb absurd, dass die EU-Kommission selbst gegen ein Unternehmen vorgeht, dass diesen Ansatz praktiziert."

Zufrieden mit dem EuGH-Urteil sind auch die CDU-Europaabgeordneten Klaus-Heiner Lehne und Werner Langen. Sie fordern die EU-Kommission dazu auf, "nun endgültig die Finger vom deutschen VW-Gesetz lassen. Der jahrelange und überflüssige Streit um den größten europäischen Automobilkonzern muss ein Ende haben."

EURACTIV/rtr/pat

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