EU-Kommission bewertet Deutsch-Schweizer Steuerabkommen

Was hält EU-Kommissar Algirdas Semeta vom Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz?

Steuerkommissar Algirdas Semeta scheint das Deutsch-Schweizer Steuerabkommen skeptisch zu sehen. Grüne und SPD fordern ein europäisches Vorgehen. Die CDU sieht Berlin im Recht. EURACTIV.de zeigt die Reaktionen.

Die EU-Kommission hält das zwischen Deutschland und der Schweiz geschlossene Abkommen zur Besteuerung von Kapitalerträgen für bedenklich. EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta Initiates file downloaderklärte am Dienstag auf Anfrage des EU-Parlaments, der bilateral vereinbarte Steuersatz sei deutlich niedriger als in einem EU-Steuerabkommen mit der Schweiz. Da die Steuer auch nicht wie nach dem EU-Schweiz-Abkommen vorgesehen vorab eingezogen werde, sondern endgültig sei, könne sie weniger abschreckend auf Steuerhinterzieher wirken.

Semeta erklärte, man habe die beiden Abkommen bislang nur einem ersten Vergleich unterzogen. "Die Mitgliedsstaaten sind frei, internationale Abkommen mit Nicht-EU-Ländern zu schließen", so der Kommissar. Allerdings müssten sie das EU-Recht und EU-Kompetenzen beachten. Von rechtlichen Konsequenzen sprach Semeta aber nicht.

Hintergrund

Deutschland und die Schweiz wollen mit dem Abkommen ihren Streit über Steuerhinterziehung von Deutschen unter Nutzung des strengen Bankgeheimnisses im Nachbarland beenden. Das Abkommen sieht vor, dass Kapitalerträge deutscher Steuerbürger in der Schweiz künftig wie in Deutschland besteuert werden. Alte Schwarzgelder sollen mit einem einmaligen Pauschalbetrag von 19 bis 34 Prozent, der an den deutschen Fiskus fließt, anonym abgegolten werden. Die Vereinbarung zwischen beiden Ländern bedarf der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Die SPD-regierten Bundesländer kritisierten das Abkommen und werden voraussichtlich dagegen stimmen. Die Sozialdemokraten kritisierten, Steuerhinterzieher kämen nach der Regelung zu billig weg.

Reaktionen


Grüne: EU-Kommission darf keine falsche Rücksicht nehmen

Sven Giegold, Sprecher der Grünen im Europaparlament für Finanz- und Wirtschaftspolitik:

"Die Antwort der Kommission ist eine starke Verteidigung Europäischen Gemeinschaftsrechts gegen nationale Sonderwege. Es ist damit eine Ohrfeige für Finanzminister Wolfgang Schäuble, der sonst immer für mehr Europäische Integration eintritt. Selbst wenn die Kommission sich noch nicht endgültig festgelegt hat: Die juristischen Argumente sind gewichtig. Das Deutsch-Schweizer-Abkommen greift in bestehende bilaterale Verträge ein und ist in zentralen Punkten schwächer. Daraus muss die Bundesregierung nun die Konsequenz ziehen und das paraphierte, aber noch nicht ratifizierte Steueramnestieabkommen mit der Schweiz zurückziehen. Sonst begeht Deutschland einen europäischen Rechtsbruch und riskiert ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission.

Ich werde sorgsam darüber wachen, dass die EU-Kommission hier keine falsche Rücksicht nimmt. Das Ziel muss eine gleichmäßige Besteuerung von Zinseinkünften in der gesamten EU auf Basis des automatischen Informationsaustauschs sein. Schäuble sollte seine Energie lieber mit denen der europäischen Partner bündeln, um dieses gemeinsame Ziel baldmöglichst zu erreichen."

CDU: Kein Widerspruch zu EU-Abkommen

Werner Langen, Vorsitzender der CDU/CSU-Gruppe im EU-Parlament: 

Die Kommission zeigt, "dass das deutsche Steuerabkommen mit der Schweiz nicht in Widerspruch zu dem geplanten europäischen Abkommen steht. Neben einer regelmäßigen Besteuerung von Zinseinnahmen zielt das deutsche Abkommen in erster Linie auf bereits in der Schweiz lagerndes Schwarzgeld ab. Damit hat es einen anderen Schwerpunkt als das europäische Abkommen. Diese Gelder sollen nach dem deutschen Abkommen einer Einmalbesteuerung unterworfen werden. Die fortlaufende Besteuerung von Zinserträgen dagegen entsprechen direkt den deutschen Steuersätzen."

Langen wies die Behauptung des Europaabgeordneten der Grünen Sven Giegold zurück, die EU-Kommission habe Deutschland hart kritisiert und ein Vertragsverletzungsverfahren angekündigt. Das Gegenteil sei der Fall.

Das deutsche Abkommen mit der Schweiz sei wichtig für eine schnelle Besteuerung von unversteuertem Auslandsvermögen, so Langen. "Wir können nicht Jahre warten, bis ein EU-Abkommen neu ausgehandelt und in Kraft getreten ist".

SPD: Deutsch-schweizerische Vereinbarung überarbeiten

Udo Bullmann, der SPD-Europaabgeordneter und Fraktionssprecher für Wirtschaft und Währung:

"Die Bundesregierung sollte die Kritik ernst nehmen und das umstrittene Steuerabkommen mit der Schweiz dringend nachbessern. Es ist nicht nachvollziehbar, warum das Abkommen lediglich einen Steuersatz von 26 Prozent auf Zinseinkünfte deutscher Staatsbürger vorsieht, während bei der im Ministerrat derzeit blockierten Zinssteuerrichtlinie über einen Steuersatz von 35 Prozent diskutiert wird. Die Kirchensteuer fällt sogar ganz unter den Tisch."

Nach Ansicht des SPD-Wirtschaftsexperten ist das deutsch-schweizerische Abkommen eine moderne Form des Ablasshandels. Gegen Bezahlung solle die Anonymität der Steuersünder gewahrt bleiben. Eine Strafverfolgung würde damit vereitelt. "Die EU-Kommission kritisiert deshalb zu Recht, dass solche Vereinbarungen nicht dazu beitragen, Steuerhinterziehung wirkungsvoll zu bekämpfen."

Der SPD-Europaabgeordnete fordert die Bundesregierung auf, im Ministerrat mehr Druck auf die übrigen Mitgliedstaaten auszuüben, damit die EU-Kommission rasch ein Verhandlungsmandat für ein europäisches Steuerabkommen mit der Schweiz erhält. Ziel müsse ein automatischer Austausch von Steuerinformationen sowohl innerhalb der EU als auch zwischen der EU und Drittstaaten sein. "Nur so können schwarze Kassen im Ausland aufgedeckt und potentielle Steuersünder wirkungsvoll abgeschreckt werden", so Bullmann. 

awr mit EURACTIV/rtr

Links

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(5. Oktober 2011)

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Dokumente zum Deutsch-Schweizer Steuerabkommen

EU-Kommission: Initiates file downloadAlgirdas Šemeta. EU Commissioner for Taxation and Customs Union, Audit and Anti-Fraud German-Swiss and UK-Swiss savings taxation agreements (25. Oktober 2011)

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