Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für die Einführung einer Frauenquote von 40 Prozent für Aufsichtsräte von großen europäischen Unternehmen vorgestellt. „Eine Quote ist wie ein Krückstock: es geht sich leichter ohne, aber manchmal ist er notwendig“, sagt die EU-Abgeordnete Kerstin Westphal (SPD).
Der Brüsseler Vorschlag soll die "’gläserne Decke‘ durchbrechen, die qualifizierten Frauen den Weg zu Top-Positionen in Europas größten Unternehmen versperrt", heißt es in einer Pressemitteilung der EU-Kommission. Derzeit seien 85 Prozent der nicht geschäftsführenden Direktoren bzw. Aufsichtsratsmitglieder und 91,1 Prozent der geschäftsführenden Direktoren bzw. Vorstandsmitglieder Männer. Frauen seien in diesen Positionen nur zu 15 Prozent bzw. 8,9 Prozent vertreten. Trotz intensiver Debatte in der Öffentlichkeit und freiwilliger Initiativen auf nationaler und europäischer Ebene, hat sich an der Situation in den letzten Jahren wenig geändert: Seit 2003 hat sich der Frauenanteil in den Leitungsorganen von Unternehmen im Schnitt um jährlich 0,6 Prozentpunkte erhöht.
Dem Vorschlag zufolge sollen in den Leitungsorganen börsennotierter europäischer Unternehmen bis 2020 mindestens 40 Prozent der nicht geschäftsführenden Direktoren bzw. Aufsichtsratsmitglieder dem unterrepräsentierten Geschlecht angehören. Börsennotierte öffentliche Unternehmen müssen diese Zielvorgabe bereits 2018 erreichen.
Als ergänzende Maßnahmen sieht der Vorschlag auch eine "Flexiquote" vor, d. h. eine Verpflichtung für börsennotierte Unternehmen, im Wege der Selbstregulierung eigene Zielvorgaben für eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern unter den geschäftsführenden Direktoren bzw. Vorstandsmitgliedern bis 2020 festzulegen (für öffentliche Unternehmen wäre der Termin 2018). Die Unternehmen müssen jährlich einen Fortschrittsbericht vorlegen.
Die Richtlinie soll eine Mindestharmonisierung der Corporate-Governance-Anforderungen bewirken, da Einstellungsentscheidungen auf objektiven Qualifikationskriterien basieren müssen. Gleichzeitig soll mit den vorgesehenen Garantien sichergestellt, dass es keine unbedingte, automatische Begünstigung des unterrepräsentierten Geschlechts gibt. Vorgesehen ist, dass im Falle von Kandidaten männlichen und weiblichen Geschlechts mit gleicher Qualifikation der Kandidat des unterrepräsentierten Geschlechts den Vorzug erhält – es sei denn, eine objektive Beurteilung, bei der alle die einzelnen Kandidaten betreffenden Kriterien berücksichtigt werden, hat ergeben, dass spezifische Kriterien zugunsten des Kandidaten des anderen Geschlechts überwiegen.
Mitgliedsstaaten, die bereits über wirksame Regeln verfügen, können diese beibehalten, sofern sie damit das 40 Prozent-Ziel für Aufsichtsratspositionen bis 2020 erreichen. Es steht ihnen frei, über den Richtlinienvorschlag hinausgehende Maßnahmen einzuführen. Für Unternehmen, die gegen die Richtlinie verstoßen, müssen die Mitgliedsstaaten "angemessene, abschreckende" Sanktionen vorsehen.
"Gleichstellung rasch herbeiführen"
"Diese Richtlinie soll die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen europäischer Unternehmen rasch herbeiführen. Sie wird nicht länger gebraucht, sobald Fortschritte in diesem Bereich erzielt wurden", erklärte EU-Justizkommissarin Viviane Reding. "Die Europäische Union setzt sich seit 50 Jahren für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein, aber in einem Bereich sind noch keine Fortschritte erkennbar – und zwar in den Leitungsorganen der Unternehmen. In Ländern wie Belgien, Frankreich und Italien wurden kürzlich entsprechende Regelungen eingeführt, die erste Erfolge zeigen. Diese Beispiele machen deutlich, dass zeitlich befristete gesetzgeberische Maßnahmen einen Unterschied bewirken können. Der Vorschlag der Kommission wird dafür sorgen, dass Frauen bei der Besetzung von Aufsichtsratspositionen den Vorzug erhalten, wenn sie in diesem Gremium unterrepräsentiert und ebenso qualifiziert sind wie ihre männlichen Kollegen", so Reding.
"Es scheint, dass die Kommission jetzt endlich bereit ist die notwendigen Schritte zu unternehmen, die ‚Gläserne Decke‘ zu durchbrechen. Eine Quote ist wie ein Krückstock: es geht sich leichter ohne, aber manchmal ist er notwendig", sagte Kerstin Westphal, SPD-Europaabgeordnete. "Ich bin überzeugt, dass wir im Parlament diesen Vorschlag verbessern können – wir wollen 40 Prozent Frauen auch in Vorständen", meinte Constanze Krehl, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten. "Nach dem ‚mutigen‘ Schritt der Kommission erwarte ich nun harte und kontroverse Verhandlungen mit dem Rat. Die Kommission schlägt zu wenige Sanktionsmöglichkeiten vor, wenn die Quote in einem Unternehmen nicht erreicht wird", so Westphal. Krehl dazu: "Ich will, dass der Katalog von Sanktionen verbessert wird. So sollten auch der Entzug von Fördermitteln und der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen möglich sein. Sanfte Sanktionen wären gleichbedeutend mit einer nutzlosen ‚Frauenquote light‘."
Verbindlich oder unverbindlich
Franziska Brantner, Mitglied der Grünen im Frauen- und Gleichstellungsausschuss des EU-Parlaments, sagte: "Ich freue mich, dass Frau Reding sich doch noch durchgesetzt und einen Vorschlag für die Quote vorgelegt hat. Man kann ihren Vorschlag als verbindliche oder auch unverbindliche Quote interpretieren. Börsennotierte Unternehmen müssen bei gleicher Qualifikation Frauen bei der Besetzung von Aufsichtsratsposten bevorzugen, um das Ziel von 40 Prozent bis 2020 zu erreichen. Der Vorschlag lässt offen, ob die bevorzugte Ernennung von Frauen die einzige Verpflichtung für die Unternehmen ist oder ob auch die Erreichung des Ziels von 40 Prozent verpflichtend ist. Im Europäischen Parlament wollen wir nun dafür sorgen, dass diese Frage geklärt wird. Wir brauchen die Verbindlichkeit des 40 Prozent-Ziels."
Rebecca Harms, Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA erklärte: "Trotz aller Lippenbekenntnisse sind Frauen in den Aufsichtsräten der großen Unternehmen Europas weiter stark unterrepräsentiert. Ihr Anteil in den höchsten Entscheidungsgremien der größten börsenotierten Unternehmen beträgt nur 14 Prozent. Das liegt nicht an einem Mangel an qualifizierten Frauen, denn 60 Prozent der Absolventen in den relevanten Studiengängen wie Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften sind heute Frauen. Der Grund ist, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen leider nicht funktioniert. Verpflichtende Quoten haben sich hingegen in mehreren europäischen Staaten als erfolgreich bei der Verwirklichung von Geschlechtergerechtigkeit erwiesen. Es ist Zeit, dass wir an diese Erfolge anschließen und Frauenquoten auch auf EU-Ebene einführen."
Ein radikaler Wandel?
Auch die EU-Abgeordnete Silvana Koch-Mehrin (FDP) zeigte sich mit dem Vorschlag zufrieden: "Die EU braucht einen radikalen Wandel, um die Verschwendung von weiblichem Talent zu beenden, um die Teilnahme von Frauen bei Entscheidungsprozessen zu fördern. Selbstregulierung hat sich weder als ausreichend noch wirksam erwiesen, um ein Gleichgewicht der Geschlechter zu erreichen. Vielleicht mögen wir Quoten als Instrument nicht, aber die Ergebnisse sind überzeugend: Fortschritt ist nur in Ländern sichtbar, in denen Quoten eingeführt wurden."
Die von Brüssel beschlossene Einführung einer Frauenquote ist nach Meinung von Personalverantwortlichen aus mittelständischen und großen Unternehmen jedoch zu starr und unflexibel. Laut einer aktuellen Studie der "BWA Akademie" teilen eine Mehrheit von 72 Prozent der befragten Personalmanager diese Ansicht. Zwar würde eine Frauenquote für die Topetagen den nötigen Druck erzeugen, damit Frauen tatsächlich eingestellt und gefördert werden (48 Prozent). Gut ein Drittel (36 Prozent) der Personalverantwortlichen geht jedoch davon aus, dass sie sich negativ auf die Wirtschaft auswirken wird. Immerhin 12 Prozent der Befragten sind davon überzeugt, dass sich eine Frauenquote auf Dauer nicht durchsetzen wird.
dto
Links
EU-Kommission: Frauen in Führungspositionen: Kommission schlägt als Zielvorgabe 40 Prozent vor (14. November 2012)
EU-Kommission: Fragen und Antworten: Vorschlag zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen börsennotierter Gesellschaften (14. November 2012)

