Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit, „inwieweit“ die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Kompetenzen überschritten hat und der dauerhafte Euro-Rettungsfonds (ESM) gegen das Grundgesetz verstößt. Ein Schlagabtausch.
Im weltweit beachteten ESM-Prozess prüft das Bundesverfassungsgericht derzeit, ob die umstrittenen Notmaßnahmen der Europäischen Zentralbank (EZB) gegen das deutsche Grundgesetz und den EU-Vertrag verstoßen. Zum Auftakt der mündlichen Verhandlung, stellte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Dienstag (11. Juni) nicht die Frage, "ob", sondern "inwieweit" die Europäische Zentralbank Kompetenzen beanspruche, die ihr nicht übertragen worden seien.
"Hier wird zu klären sein, inwieweit die Europäische Zentralbank Kompetenzen in Anspruch nimmt, die nicht übertragen worden sind und von Verfassungs wegen auch nicht übertragen werden durften", sagte Voßkuhle. Die Verfassungsklagen würfen "schwierigste Rechtsfragen" auf, da die Europäische Zentralbank (EZB) allein dem Recht der Europäischen Union verpflichtet sei, der Maßstab für das Gericht aber das Grundgesetz sei.
Für die Kläger ist der Sachverhalt dagegen eindeutig: Die EZB hat durch das angekündigte Kaufprogramm für Staatsanleihen kriselnder Euro-Staaten ihr Mandat klar überschritten. Auch steht erneut der Vorwurf im Raum, der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) führt zu einer im EU-Vertrag verbotenen direkten Staatsfinanzierung. Zudem befürchten die Kläger, die Zentralbank bürde insbesondere Deutschland unabsehbare Verlustrisiken auf. Damit werde die in der Verfassung verankerte Haushaltshoheit des Bundestages verletzt.
Breite Front gegen Euro-Rettungsschirm
Mehr als 35.000 Menschen in Deutschland hatten Verfassungsbeschwerde gegen die Euro-Rettungspolitik eingereicht. Zu den offiziellen Klägern gehören neben dem CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler der Verein "Mehr Demokratie" um die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, die Bundestagsfraktion der Linken sowie mehrere Professoren, darunter der Euro-Rettungskläger Markus C. Kerber. Mit ihren Eilanträgen gegen den ESM waren sie im September 2012 gescheitert. Bis Jahresende will das Verfassungsgericht nun im Hauptsacheverfahren ESM/EZB abschließend entscheiden.
Das Verfassungsgericht hatte damals zwei Bedingungen für die Ratifizierung des ESM-Vertrags formuliert: Erstens müsse die Bundesregierung völkerrechtlich sicherstellen, dass Deutschlands Haftungssumme beim ESM auf 190 Milliarden Euro beschränkt wird. Die in Anhang II des ESM-Vertrags konkret aufgelistete Haftungssumme ist mit 190.024.800.000 Euro beziffert. Gerichtspräsident Voßkuhle erklärte damals, dass eine Erhöhung dieser Haftungsobergrenze einer vorhergehenden Zustimmung des Bundestages bedürfe.
Zweitens müsse geregelt werden, dass die Schweigepflicht der ESM-Vertreter nicht der Unterrichtung des Bundestages und des Bundesrates entgegensteht. Die Bundesregierung müsse völkerrechtlich sicherstellen, dass sie nicht an den Vertrag gebunden ist, falls diese Vorbehalte nicht eingehalten werden.
"Keine Eurobonds durch die Hintertür"
Die EZB-Hilfe bedeute die Vergemeinschaftung von Staatsschulden, so Gauweilers Prozessbevollmächtigte Dietrich Murswiek in einer aktuellen Pressemitteilung. Die EZB mache aus der Währungsunion eine Haftungsunion, ohne die Mitgliedstaaten und ihre Parlamente zu fragen. "Unbegrenzte Anleihenkäufe sind Eurobonds durch die Hintertür", ist auch der Euro-Rettungsschirm-Kläger und Gründer des Thinktanks Europolis Markus C. Kerber überzeugt.
Asmussen warnt vor Wiederaufflackern der Krise
Bei der Anhörung in Karlsruhe treffen auch zwei wichtige deutsche Zentralbank-Vertreter mit völlig unterschiedlichen Sichtweisen aufeinander: Bundesbank-Chef und EZB-Ratsmitglied Jens Weidmann und EZB-Direktor Jörg Asmussen. Weidmann und seine Bundesbank lehnen unbegrenzte Ankäufe von Staatsanleihen durch die EZB strikt ab. Das Rettungsprogramm bedeute, dass man kriselnden Euro-Staaten durch Aktivierung der Notenpresse aus der Patsche helfe, argumentiert Weidmann.
Asmussen dagegen warnte in der Montagsausgabe der Bild-Zeitung das Karlsruher Gericht davor, mit einer Entscheidung gegen die EZB-Hilfe eine erneute Eskalation der Krise auszulösen.
Tatsächlich hat sich die Lage an den Finanzmärkten seit der Aktivierung des ESM im vergangenen Herbst deutlich beruhigt. Die Zinsen für Staatsanleihen krisengebeutelter Staaten wie Spanien oder Italien gingen zurück. Bis auf die Staatschuldenkrise in Zypern verschwand die Euro-Krise weitgehend aus den Schlagzeilen.
Die EZB selber sieht den unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen durchaus im Einklang mit ihrem Mandat zur Sicherung der Preisstabilität. Trotzdem machte EZB-Präsident Mario Draghi gegenüber dem ZDF die Grenzen der EZB-Politik deutlich: "Wir werden nicht eingreifen, um die Zahlungsfähigkeit eines Landes generell zu sichern."
"Es geht um die Demokratie in Europa"
Die Kläger stilisieren den bevorstehenden Gerichtsentscheid zum Schicksalsereignis empor. Das Urteil könnte sich als das bedeutsamste "seit Jahrzenten und für Jahrzehnte erweisen", prophezeit Murswiek. Es gehe um nichts weniger als die Demokratie in Europa. Und es gehe auch darum, ob das Bundesverfassungsgericht in der weiteren Entwicklung Europas noch eine relevante Rolle spielen werde. Dies sei ein historischer Moment. Jetzt helfe kein „Ja-aber“-Entscheid des Verfassungsgerichts mehr. Nun sei ein klares Nein gefordert, so Murswiek.
Deutscher Entscheid mit europäischen Dimensionen?
Die Frage, ob die EZB ihr Mandat eingehalten oder gegebenenfalls überschritten hat, hat eine europäische Dimension. Darauf wies der FDP-Europaabgeordnete Michael Theurer hin und forderte das Gericht auf, die Frage dem EuGH vorzulegen. „"Nicht auszudenken, in welche Problemspirale die EU geriete, wenn als nächstes das französische oder italienische Verfassungsgericht aus ihrer Sicht das Handeln der EZB beurteilen würden, so Theurer.
EURACTIV/rtr/pat/mka
Links
EURACTIV.com: ECB to defend bond-bying plan in German courtroom duel
Bundesverfassungsgericht: Mündliche Verhandlungen im Hauptsacheverfahren ESM/EZB
Mehr zum Thema auf EURACTIV.de:
Urteil zu ESM und Fiskalpakt: Euro-Rettung geht weiter (12. September 2012)

