Brüssel will Steuerschlupflöcher für Unternehmen stopfen

EU-Steuerkommissar Algirdas Šemeta. Foto: EC

Die EU-Kommission will gegen die Steuerumgehung durch multinationale Unternehmen in Europa vorgehen. Dazu hat die Brüsseler Behörde nun einen Revisionsvorschlag für die sogenannte Mutter-Tochter-Richtlinie vorgelegt.

Die EU-Kommission hat am Dienstag Änderungen zu zentralen EU-Vorschriften im Bereich der Unternehmensbesteuerung vorgeschlagen, um die Steuerumgehung in Europa spürbar einzudämmen. Der Vorschlag soll Schlupflöcher in der sogennanten Mutter-Tochter-Richtlinie schließen, die einige Gesellschaften nutzen, um eine Besteuerung zu vermeiden. So soll es nicht mehr möglich sein, dass Gesellschaften die in den EU-Ländern unterschiedliche Besteuerung von Zahlungen innerhalb einer Gruppe von Unternehmen ausnutzen, um der Besteuerung völlig zu entgehen.

Algirdas Šemeta, für Steuern zuständiges Mitglied der Kommission, erklärte: "Im Mittelpunkt der Steuerpolitik der EU steht die Verbesserung des Umfelds für die Unternehmen in der EU. Dazu müssen Steuerhemmnisse abgebaut und grenzüberschreitende Probleme wie etwa die Doppelbesteuerung beseitigt werden. Wenn unsere Regeln jedoch dazu missbraucht werden, überhaupt keine Steuern mehr zu zahlen, müssen wir nachjustieren. Mit dem heutigen Vorschlag wird gewährleistet, dass sowohl der Geist als auch der Buchstabe unserer Vorschriften respektiert werden. Auf diese Weise werden höhere Staatseinnahmen erzielt und der Wettbewerb für unsere Unternehmen wird fairer."

Mit der Mutter-Tochter-Richtlinie sollte ursprünglich verhindert werden, dass in verschiedenen Mitgliedsstaaten ansässige Gesellschaften, die einer Gruppe angehören, für Einkünfte zweimal besteuert werden (Doppelbesteuerung). Einige Gesellschaften haben jedoch die Bestimmungen der Richtlinie und Qualifikationskonflikte zwischen nationalen Steuervorschriften ausgenutzt, um in sämtlichen Mitgliedsstaaten eine Besteuerung zu vermeiden (doppelte Nichtbesteuerung). Mit dem nun vorgelegten Vorschlag sollen diese Schlupflöcher geschlossen werden.

Missbrauchsverhinderungsbestimmung

So wird die "Missbrauchsverhinderungsbestimmung" in der Mutter-Tochter-Richtlinie, also der Schutz gegen missbräuchliche Steuerpraktiken, aktualisiert. Die Mitgliedsstaaten sollen verpflichtet werden, eine gemeinsame Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch anzunehmen. Damit können sie künstliche Gestaltungen zur Steuervermeidung außer Acht lassen und dafür sorgen, dass entsprechend der realen wirtschaftlichen Substanz besteuert wird.

Zudem wird die Richtlinie dahingehend verschärft, dass für bestimmte Gestaltungen zur Steuerplanung keine Steuerbefreiung gewährt wird. Die Mutter-Tochter-Richtlinie in ihrer derzeitigen Fassung verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Muttergesellschaften für die Dividendenzahlungen, die sie von Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedsstaaten erhalten, eine Steuerbefreiung zu gewähren. In einigen Fällen werden solche Zahlungen jedoch von den Mitgliedsstaaten, in denen sich die Tochtergesellschaften befinden, als steuerlich abzugsfähige "Schuldenrückzahlung“ eingestuft, was zur Folge hat, dass die Zahlungen der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft nirgendwo besteuert werden. Die Ausnutzung solcher Qualifikationskonflikte ist die Grundlage für eine bestimmte Art von Steuerplanung (Gestaltungen mit Hybridanleihen), gegen die mit dem heutigen Vorschlag eingeschritten werden soll. Der Vorschlag sieht vor, dass Zahlungen infolge von Hybridanleihen, die im Mitgliedsstaat der Tochtergesellschaft abzugsfähig sind, in dem Mitgliedsstaat besteuert werden, in dem die Muttergesellschaft ansässig ist. Auf diese Weise sollen grenzübergreifende Gesellschaften davon abgehalten werden, ihre gruppeninternen Zahlungen so zu gestalten, dass eine doppelte Nichtbesteuerung entsteht.

Die Mitgliedsstaaten sollen die geänderte Richtlinie bis zum 31. Dezember 2014 umsetzen.

dto

Links

EURACTIV Brüssel: Commission starts fight against ‘letter-box’ companies (26. November 2013)

EU-Kommission: Steuerumgehung: Kommission verschärft zentrale EU-Vorschriften zur Unternehmensbesteuerung (25. November 2013)

EU-Kommission: Questions and Answers on the Parent Subsidiary Directive (25. November 2013)

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