Die Kommission will dem kriminellen Missbrauch von EU-Geldern einen Riegel vorschieben. Dazu schlägt sie EU-weite Regeln für die Strafverfolgung und Bestrafung sowie ein Mindestmaß an Sanktionen vor. Verbrecher sollen nicht länger von Unterschieden in den Rechtssystemen der Mitgliedsländer profitieren können.
Am Mittwoch (11. Juli) hat die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, der neue Regeln für die strafrechtliche Bekämpfung von Betrug mit EU-Geldern vorsieht. Durch die Richtlinie soll ein einheitlicherer Rahmen für die Verfolgung und die Ahndung von Straftaten geschaffen werden, die gegen den EU-Haushalt gerichtet sind. Kriminelle sollen sich nicht länger die bestehenden Unterschiede zwischen den nationalen Rechtsordnungen zunutze machen können.
Der Vorschlag sieht einheitliche Definitionen von Straftatbeständen sowie einheitliche Mindestsanktionen (darunter auch Freiheitsstrafen in schweren Fällen) und einheitliche Bedingungen in Bezug auf die möglichen Untersuchungs- und Strafverfolgungszeiträume (Verjährungsfristen) vor.
Damit sollen potenzielle Betrüger abgeschreckt, wirksamere rechtliche Maßnahmen auf nationaler Ebene ermöglicht und Einziehungen ausgefallener EU-Mittel erleichtert werden, heißt es in der Pressemitteilung der Brüsseler Behörde.
Demnach gab es im Jahr 2010 insgesamt 600 Fälle von Betrugsverdacht im Zusammenhang mit EU-Ausgaben und –Einnahmen. Das Gesamtschadensvolumen der von gemeldeten Betrugsfälle belief sich auf 600 Millionen Euro.
Bewerber um EU-Mittel geben der Kommission zufolge oft falsche Informationen an, um beispielsweise an Geld für landwirtschaftliche oder regionale Entwicklung zu gelangen. Doch auch Beamte in den Mitgliedsländern würden illegal Gelder für die Vergabe öffentlicher Aufträge entgegennehmen.
"In einigen Mitgliedsländern ist bislang Betrug mit EU-Geld nicht einmal strafbar – ein unhaltbarer, unerträglicher Zustand", sagte die EU-Abgeordnete Inge Gräßle (EVP/CDU). Den Beschluss der Kommission bezeichnet sie daher als "bahnbrechend für den Schutz von EU-Geldern vor Betrug, Korruption und Geldwäsche".
Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Betrugsbekämpfung sagte, dass der EU-Haushalt momentan "bestenfalls lückenhaft" geschützt würde. Betrüger profitierten von den unterschiedlichen Rechtssystemen der 27 Mitgliedsstaaten, die 90 Prozent des EU-Haushalts verwalten. "Betrüger dürfen sich nicht ihrer Verfolgung und Bestrafung entziehen können, nur weil sie sich in einem anderen Mitgliedstaat befinden", so Šemeta.
ayh
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Dokumente
EU-Kommission: Schutz von Steuergeldern: Kommissionsvorschlag für stärkeres strafrechtliches Vorgehen gegen Betrüger (11. Juli 2012)
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Geldwäsche: Kommission kritisiert Deutschland (27. Januar 2011)

