Gerüchte über die EU als „Moloch der Lobbyisten“ sollen bald der Vergangenheit angehören: Eine europäische Arbeitsgruppe will erreichen, dass sich mehr Anwälte und Think-Tanks als Lobbyisten registrieren. Nichtregierungsorganisationen gehen die Vorschläge nicht weit genug: Im Gespräch mit EURACTIV.de fordern sie eine Registrierungspflicht für Lobbyisten.
Die Arbeitsgruppe "Interessenvertretung bei den Europäischen Institutionen" will mehr Rechtsanwaltsbüros und Think-Tanks in das europäische Lobby-Register aufnehmen. Damit soll der Einfluss der Lobbyisten auf das EU-Parlament und die EU-Kommission für die Öffentlichkeit transparenter werden.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit im EU-Parlament, Jo Leinen (PASD/SPD), sagte: "Durch die Registrierung wird ein Maximum an Transparenz geschaffen." Auch Olivier Hoedeman von der Nichtregierungsorganisation (NGO) Corporate Europe Observatory (CEO) begrüßte die Entscheidung gegenüber EURACTIV.de als Schritt in die richtige Richtung.
Massiver Einfluss
Das europäische Register für Lobbyisten existiert seit Juni 2008. Es ist Teil der Transparenzinitiative. EU-Kommission und EU-Parlament haben beschlossen, bis 2011 ein gemeinsames Lobbyregister einzurichten, das sich derzeit im Aufbau befindet. Bislang können die Datenbanken von Kommission und Parlament auf einer gemeinsamen Internetplattform abgerufen werden.
Rechtsanwälte und Think-Tanks beteiligen sich bislang kaum an dem europäischen Lobby-Register. Anwälte begründen dies mit ihrer anwaltlichen Schweigepflicht, während Think-Tanks es häufig ablehnen, sich als "Lobby"-Einrichtung zu bezeichnen.
Das soll sich nun ändern. Indem die Arbeitsgruppe den Namen der Datenbank in "Transparenz-Register" ändert und den Begriff "Lobbying" klarer definiert, will sie die Anzahl registrierter Interessenvertreter in Zukunft erhöhen.
Freiwilliger Registereintrag
Eine Registrierungspflicht für Lobbyisten gibt es anders als zum Beispiel in den USA nicht. Das EU-Parlament hat eine solche Pflicht wiederholt gefordert, doch die EU-Kommission und Lobbyistenverbände lehnen sie strikt ab. Fraglich ist laut Leinen auch, ob es für eine solche Registrierungspflicht eine Rechtsgrundlage gibt.
Eingetragene Lobbyisten profitieren von bestimmten Erleichterungen. Sie erhalten beispielsweise dauerhaften Zugang zu den Gebäuden des EU-Parlaments. Außerdem werden ihre Stellungnahmen zu europäischen Gesetzesvorhaben bevorzugt behandelt.
Registrierungspflicht bleibt im Gespräch
Die NGO ALTER-EU bezeichnet diese Anreize zur Registrierung gegenüber EURACTIV.de als Übergangslösung. Langfristig könne nur eine Registrierungspflicht die Lösung sein. Bislang habe sich nur die Hälfte der in Brüssel tätigen Interessenvertreter freiwillig registriert.
Auch Christian Humborg, Geschäftsführer von Transparency Deutschland spricht sich für ein verpflichtendes Register aus. "Dann ist es auch egal, ob es Lobbyisten- oder Transparenzregister heißt", sagte er.
Leinen betont, eine Registrierungspflicht bleibe im Gespräch: "Die freiwillige Registrierung steht unter Erfolgsdruck. Die Drohung mit einem verpflichtenden Register steht weiterhin im Raum."
Weitere Maßnahmen geplant
Langfristig wird das Parlament nur noch registrierte Lobbyisten in seine Gebäude lassen, was einer Registrierungspflicht sehr nahe kommt. Der Brüsseler Rechtsanwalt Andreas Geiger hält ein solches Vorgehen für "juristischen Unsinn". Er sagte gegenüber EURACTIV.de: "Anwälte dürfen sich nach nationalem Recht nicht mit Mandatsinhalten und Umsätzen in ein solches Register eintragen. Ihnen deshalb die Zugangsausweise wegnehmen zu wollen, geht nicht."
Die Kommission lehnt eine solche Regelung für ihre Veranstaltungen weiterhin ab. Leinen schließt aber nicht aus, dass sich diese Haltung in Zukunft ändern könnte: "vor allem, wenn sich gewisse Kreise weiter weigern, sich in das Lobbyregister einzutragen."
Der Abgeordnete forderte auch den Ministerrat auf, sich dem gemeinsamen Lobbyregister anzuschließen. Das Bemühen um mehr Transparenz bei den EU-Institutionen dürfe nicht vor den Türen und Toren des Ministerrats enden, sagte Leinen.
Verhaltenskodex für Lobbyisten
Unternehmen und Verbände, die sich im Lobbyregister eintragen, verpflichten sich, einen gemeinsam mit den europäischen Institutionen erarbeiteten Verhaltenskodex einzuhalten. Sie machen außerdem öffentlich, welche Mittel sie für ihre Arbeit aufwenden.
Diese Angaben werden aber nur auf Anfrage überprüft. CEO kritisiert, die Qualität der Registereinträge lasse zu wünschen übrig. Viele der Angaben seien unvollständig oder falsch.
Die NGO fordert darum, die Angaben der Firmen regelmäßig zu kontrollieren. Die Arbeitsgruppe will strengere Sanktionen für falsche Angaben und für Verstöße gegen den Kodex einführen. "Diese können von einer Rüge bis zu längerfristigen Streichungen aus dem Register reichen", sagte Leinen.
Henrike Menze
Links
Mehr zum Thema:
EURACTIV: EU – Umstrittene Bilanz des Lobby-Registers (28. Oktober 2009)
EURACTIV: Debatte um Brüsseler Lobbyisten (3. August 2009)
Informationen:
EU-Kommission: Europäische Transparenzinitiative
EU-Kommission & EU-Parlament: Lobbyingregister

