Deutschlands Weg zur Digitalisierung des Gesundheitswesens

Ab 2024 erhalten Patienten in Deutschland ihre Rezepte nur noch in digitaler Form.

Deutschland versucht durch die Einführung von elektronische Rezepten Boden bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens wettzumachen. Auf europäischer Ebene ist der Weg zum Europäischen Gesundheitsdatenraum jedoch noch lang.

In Deutschland gehört der „rosa Schein“, der dem Besitzer das richtige Medikament in der nächstgelegenen Apotheke beschafft, nun der Vergangenheit an. Ab 2024 erhalten Patienten in Deutschland ihre Rezepte nur noch in digitaler Form.

Damit gehört Deutschland zu den 14 EU-Staaten, die bereits als Vorreiter auf diesem Gebiet gelten. Nordeuropäische Länder wie Schweden und Dänemark haben eine jahrzehntelange Geschichte ähnlicher Verschreibungssysteme mit erfolgreicher Umsetzung.

Mit der Digitalisierung von Rezepten und der Einführung einer elektronischen Patientenakte im Jahr 2025 versucht Deutschland, mit seinen europäischen Nachbarländern gleichzuziehen. Alle Mitgliedstaaten werden bis 2025 an die MyHealth@EU-Dateninfrastruktur angeschlossen sein.

„MyHealth@EU“ ist eine wichtige EU-Initiative zur Entwicklung von Standards und Interoperabilitätsspezifikationen für den Austausch von Gesundheitsdaten zwischen den Mitgliedsstaaten.

Deutsche E-Rezepte werden jedoch noch einige Zeit nicht europaweit genutzt werden können.

„Der erste praktische [internationale] Anwendungsfall für Deutschland in MyHealth@EU wird die Patientenkurzakte sein“, sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums gegenüber Euractiv und fügte hinzu, dass die Einführung für 2025 geplant sei.

Derzeit arbeiten alle EU-Länder, mit Ausnahme von Dänemark und Rumänien, an der Einführung eines elektronischen Rezepts und einer Patientenakte, die europaweit über die sogenannte MyHealth@EU-Dateninfrastruktur zugänglich sein sollen.

Das derzeitige Ziel Deutschlands entspricht den Mindestvorgaben der Initiative, bis 2025 einen dieser beiden Dienste oder beide einzuführen.

Nach der Patientenakte wird das „grenzüberschreitende E-Rezept der nächste avisierte praktische Anwendungsfall für Deutschland in MyHealth@EU sein“, bestätigte der Sprecher.

In Zukunft sollen auch Patientenfotos, Laborergebnisse und Entlassungsberichte von Krankenhäusern sowie vollständige Gesundheitsdaten in die MyHealth@EU-Plattform aufgenommen werden. Dadurch wird die Plattform zum EU-Gesundheitsdatenraum. Diese gesammelten Gesundheitsdaten können auch für Forschung und Innovationen im öffentlichen Interesse genutzt werden.

Einzelheiten zu diesem gemeinsamen Datenraum werden derzeit zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Staaten ausgehandelt.

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Deutschlands Digitalisierung des Gesundheitswesens beginnt

Wenn auch zwei Jahre später als ursprünglich geplant, ist das digitale Rezept in den Plan des Bundesgesundheitsministeriums integriert, „mit digitalen Lösungen den Versorgungsalltag und die Forschungsmöglichkeiten in Deutschland zu verbessern.“

Der Bundestag hat im Dezember zwei Gesetze zur Verbesserung der Versorgung und Forschung im Gesundheitswesen durch Digitalisierung beschlossen. Das digitale Rezept ist die erste Maßnahme, die aus diesen Gesetzen hervorgeht.

„Mit den Digitalgesetzen läuten wir für das deutsche Gesundheitswesen endlich das digitale Zeitalter ein. Die Aufholjagd starten wir mit dem elektronischen Rezept, das ab 1. Januar Standard wird“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.

Das neue Rezept wird ausschließlich digital erstellt und unterschrieben. Es kann mit der elektronischen Gesundheitskarte, einer Smartphone-App oder einem Papierausdruck eingelöst werden.

Dadurch sollen Arzttermine für die Erneuerung eines Rezepts nicht länger notwendig sein. Außerdem soll es den Vorteil haben, dass Missverständnisse durch handschriftliche Versionen ausgeschlossen werden können. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich an die Einnahme von Medikamenten erinnern zu lassen, und das medizinische Fachpersonal kann Medikamente leichter auf Wechselwirkungen überprüfen.

Ursprünglich war die bundesweite Einführung des elektronischen Rezepts für Mitte 2021 geplant. Eine langwierige Testphase, datenschutzrechtliche Bedenken und technische Schwierigkeiten verzögerten die verbindliche Einführung jedoch bis jetzt.

Der offizielle Start Anfang der Woche wurde für Patienten von drei Krankenkassen durch die Nichterreichbarkeit des Rezepts über ihre Smartphone-App behindert. Zudem beklagten Ärzte und Apotheken die mangelnde Aufklärung der Bevölkerung über die Umstellung, die langwierige Erklärungen erforderlich machte.

Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), begrüßte dagegen die Maßnahmen zur weiteren Einführung des E-Rezeptes: „Dass das E-Rezept ab 2024 nun auch für die Arztpraxen verpflichtend eingeführt wird, ist nur konsequent.“ Dennoch „holpert das neue Verordnungssystem an etlichen Stellen“, fügte er hinzu.

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[Bearbeitet von Vasiliki Angouridi]

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