Die ungarische Regierung hat ein Dekret „über die kruden und antidemokratischen politischen Angriffe gegen Ungarn“ erlassen, das von Ministerpräsident Viktor Orbán am Dienstag (6. Juli) unterzeichnet wurde. Das Schreiben ist eine Reaktion auf die jüngste Kritik an dem homophoben Bildungs- und Mediengesetz in Ungarn.
„Der Ton und die Äußerungen erinnern an die kolonialistische Indoktrination einer längst überwunden geglaubten Ära und an respektlose Machtbekundungen derer, die sich für überlegen halten […] Hassrede ist verboten, auch gegen Ungarn!,“ heißt es in dem Dekret mit Bezug auf die Kritik aus Brüssel sowie aus anderen EU-Staaten.
Grundrechte könnten nicht „als Menü betrachtet werden, aus der die Vertreter des europäischen ideologischen Mainstreams willkürlich auswählen können, was ihnen am Herzen liegt und was ihnen missfällt“. Die Regierung bekräftige weiter, man werde das Land „verteidigen“ und dafür alle verfügbaren rechtlichen Mittel einsetzen.
Des Weiteren wurde in bekannter Manier eine vermeintliche Parallele zwischen der Europäischen Union und dem Staatssozialismus vergangener Zeiten gezogen: „Wir in Mitteleuropa wissen, wie es ist, wenn die Staatspartei oder das diktatorische Regime oder die Machthaber die Kinder erziehen wollen – anstelle der Eltern. Wir haben das den Kommunisten nicht erlaubt, also erlauben wir auch den selbsternannten Aposteln der liberalen Demokratie nicht, dass sie anstelle der ungarischen Eltern die Kinder erziehen.“
Das kontroverse ungarische Gesetz verbietet etwa Bildungsprogramme zu Homosexualität oder Werbung von Großunternehmen, die sich mit Schwulen oder Lesben solidarisch erklären. Auch Aufklärungsbücher zu dem Thema sind demnach untersagt. Offizielles Ziel ist tatsächlich der Schutz von Minderjährigen.
Beim Thema Grundrechte liegt Ungarn schon seit Jahren mit der EU im Clinch: Dabei geht es unter anderem um das Vorgehen der Regierung in Budapest gegen kritische Medien. Gegen das Land läuft deshalb ein Strafverfahren, das bis zum Entzug der Stimmrechte auf EU-Ebene führen kann. Bisher fehlte aber eine ausreichende Mehrheit unter den Mitgliedstaaten, um dieses einzuleiten.
Lesen Sie hier eine detaillierte Analyse des umstrittenen Anti-LGBTIQ*-Gesetzes von EURACTIVs ungarischem Medienpartner Telex.hu.





