Dieser Artikel ist Teil des special reports Die EU-Gleichstellungsgremien und der Kampf gegen rassistische Diskriminierung
Während die umstrittene Ausweitung der Nutzung des „COVID-19-Passes“ am Sonntag (25. Juli) vom französischen Parlament genehmigt wurde und kommende Woche (5. August) noch vom Verfassungsrat abgesegnet werden muss, hat die Gleichstellungsbehörde des Landes, der Défenseur des droits, zehn Punkte veröffentlicht, die ihrer Ansicht nach genau beobachtet werden müssen.
Präsident Emmanuel Macrons Ankündigung vom 12. Juli, die Nutzung der COVID-Zertifikate auszuweiten und unter anderem Personal im Gesundheits- und Pflegebereich zur Impfung zu verpflichten, stößt bei vielen französischen Bürger:innen und Politiker:innen auf Unverständnis.
Die unabhängige Behörde Défenseur des droits veröffentlichte am vergangenen Dienstag (20. Juli) diesbezüglich eine Stellungnahme. Während darin die Wichtigkeit von Impfungen im Kampf gegen die Pandemie betont wird, wird gleichzeitig „sowohl die Vorgehensweise als auch die Verhältnismäßigkeit der meisten Bestimmungen und Einschränkungen des Gesetzestextes in Frage gestellt“.
Zu den zehn wichtigsten Punkten, die in Zukunft genau beobachtet werden müssten, gehören demnach eine angemessene demokratische Debatte über die Regelungen, die Verständlichkeit des Textes, die Rechtmäßigkeit der Beschränkungen beim Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Gütern und Dienstleistungen, die Überwachung der Bevölkerung, die potenzielle Diskriminierung bei der Erwerbstätigkeit, die Gefahr der Verletzung der Rechte von Kindern sowie von in Armut lebenden Menschen, die umstrittene Ausweitung der Isolationsmaßnahmen, die Risiken im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung und die besagte Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen.
Der Défenseur des droits hat dabei Kompetenzen in vier verschiedenen Bereichen: Rechte der Nutzer:innen öffentlicher Dienstleistungen, Verteidigung der Rechte von Kindern, Nichtdiskriminierung und Förderung der Gleichberechtigung sowie Fragen nach „Ethik im Sicherheitsbereich“. Darüber hinaus hat die Agentur eine Schutzverantwortung und ist beauftragt, sich mit der Verbesserung des Zugangs zu Rechten und der Förderung der Gleichstellung zu befassen.
Im Jahr 2020 wurden bei der Stelle mehr als 165.000 Anträge auf Unterstützung oder Beratung gestellt, die letztendlich zu 96.894 Beschwerdeakten führten. Trotz eines sechsprozentigen Rückgangs der finalen Ansprüche ist die Gesamtzahl der gemeldeten Fälle laut Jahresbericht um 10,5 Prozent gestiegen – was zeigt, dass die Pandemie und die Lockdowns die Freiheiten der Bürger:innen offensichtlich beeinträchtigt haben.
Viele Beschwerden zu den neuen Regelungen
In der Mitteilung von vergangener Woche heißt es: „Der Défenseur des droits besteht auf der Notwendigkeit, das System regelmäßig im Lichte der gesundheitlichen Situation neu zu bewerten, damit die Einschränkungen in jedem Fall nur so lange andauern, wie es zur Bewältigung der Krise unbedingt notwendig ist, und damit diese im Eilverfahren beschlossenen Maßnahmen nicht dauerhaft bestehen bleiben.“
Man habe bereits seit der Ankündigung der Einführung eines COVID-Zertifikats zahlreiche Beschwerden erhalten und befürchte, dass gerade die Eilverfahren und „die Schwierigkeit, gewisse Bestimmungen zu verstehen“, die Ausübung von grundsätzlichen Rechten und Freiheiten „in einer Weise behindern können, die nicht im Verhältnis zum angestrebten Ziel steht“.
Wie viele andere EU-Länder hat auch Frankreich die EU-Richtlinie zur „Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft“ auf alle möglichen Diskriminierungsformen auf Basis von Rechtsvorschriften ausgedehnt.
Der Grundrechteinstitution Défenseur des droits stehen dabei Untersuchungs- und Interventionsbefugnisse zu. Sie soll versuchen, Konflikte in gegenseitigem Einvernehmen, durch Empfehlungen oder durch Mediation und Kompromissfindung zu lösen.
Des Weiteren kann sie zur Unterstützung eines zivil- oder strafrechtlichen Vorgangs intervenieren, disziplinarische Maßnahmen gegen Sicherheitsbeamte beantragen, Anhörungen und Stellungnahmen vor einem Gericht in Auftrag geben sowie Sanktionen seitens der Regierung gegen jegliche natürliche oder juristische Person aufgrund von Diskriminierung empfehlen.
Die Arbeit der nationalen Institution wird durch die Tätigkeit der sogenannten „regionalen Delegierten“ unterstützt – 400 ehrenamtlich tätige Personen, die die Behörde in ganz Frankreich vertreten.






