Frankreich: Macron lanciert öffentliche Konsultation zur Euthanasie

Der französische Präsident Emmanuel Macron befürwortet eine öffentliche Konsultation und mögliche Änderungen des Gesetzes zur Sterbehilfe.

Der französische Präsident Emmanuel Macron hat am Dienstag (13. September) seinen Plan für eine sechsmonatige Bürgerbefragung zum Thema Sterbehilfe vorgestellt. Befürworter:innen hoffen darauf, dass Macron das Thema schnell vorantreibt.

Frankreichs Euthanasiegesetz, das sogenannte Claeys-Léonetti-Gesetz, stammt aus dem Jahr 2016, wird aber seit Jahren von vielen Patient:innen und Politiker:innen als zu restriktiv kritisiert, weil es lediglich die Sedierung eines kranken Menschen erlaubt, und auch nur dann, wenn der Tod zeitnah zu erwarten ist.

Fünf Monate nach seiner Wiederwahl hat Macron die Euthanasie nun wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Der erste Schritt wird eine sechsmonatige Bürgerbefragung sein, um „dann möglicherweise bis Ende 2023 den gesetzlichen Rahmen zu ändern“, so Macron.

Im Jahr 2021 hatte der linke Abgeordnete Olivier Falorni der Nationalversammlung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der „das Recht auf ein frei gewähltes Lebensende“ gewähren sollte. Der Vorschlag wurde jedoch abgelehnt, nachdem die Abgeordneten der konservativen Fraktionen nahezu 4.000 Änderungsanträge eingereicht hatten. Daher ist das Claeys-Léonetti-Gesetz weiterhin in Kraft.

Im Gespräch mit EURACTIV sagte Falorini, dass Macron in seinem neuen Mandat „bereit“ und entschlossen sei, das Gesetz zu überarbeiten.

„Dieses Gesetz ist für sämtliche neurodegenerativen Krankheiten völlig unzureichend. Wenn zum Beispiel jemand an der Charcot-Krankheit leidet, erlaubt das Léonetti-Gesetz die kontinuierliche Sedierung nicht, weil die Prognose für die Lebenserwartung keine Aussage über die unmittelbare Zukunft zulässt“, erklärt Falorni.

Zwischen 2.000 und 4.000 illegale Euthanasiefälle pro Jahr

Jedes Jahr würden in Frankreich zwischen 2.000 und 4.000 Menschen illegal Sterbehilfe in Anspruch nehmen, so die jüngsten Zahlen des Nationalen Instituts für demografische Daten.

„Aktive Sterbehilfe sollte nicht nur eine Debatte von Ärzt:innen oder Expert:innen sein. Es ist eine Debatte der Gesellschaft, in der jede:r seinen Willen äußern können muss. Aktive Sterbehilfe ist eine Freiheit, aber keinesfalls eine Pflicht“, sagte Falorni.

Ebenfalls am Dienstag gab der Nationale Beratende Ethikausschuss (CCNE) eine Stellungnahme ab, in der er sich für eine Lockerung des Gesetzes ausspricht und den Ausbau der Palliativmedizin und der tiefen Sedierung empfiehlt.

Der CCNE beklagt „eine sehr unzureichende Umsetzung der aktuellen Gesetzgebung“ und fordert, „den Zugang zu tiefer und kontinuierlicher Sedierung bis zum Tod effektiver zu gestalten“, insbesondere zu Hause.

Legal in Belgien, Spanien, der Schweiz, Luxemburg und den Niederlanden

In anderen europäischen Ländern wie Belgien, Spanien, den Niederlanden, der Schweiz und Luxemburg ist der begleitete Suizid in verschiedenen Formen erlaubt.

„Es wird oft fälschlicherweise behauptet, dass in den katholisch geprägten Ländern keine Reformen möglich seien“, so Falorni. Die jüngste Geschichte zeige jedoch das Gegenteil: Spanien, das als strenger katholisch gilt als Frankreich, habe Gesetze zugunsten der Reform erlassen.

Falorni zufolge handele es sich eher um eine Art „Konservatismus der politischen Klasse“ und um die Unfähigkeit der politischen Führungskräfte, „den Mut zu haben, ein wichtiges gesellschaftliches Thema anzugehen.“

Am 31. März hat sich Emmanuel Macron jedoch für das belgische Modell ausgesprochen, das jedem Menschen, der „ständige und unerträgliche physische oder psychische Leiden“ hat und sich in einer „medizinisch aussichtslosen Situation“ befindet, erlaubt, sein Leben zu beenden.

„Ich glaube an das Engagement von Emmanuel Macron und bin überzeugt, dass er heute von der Notwendigkeit überzeugt ist, in dieser Frage einen Schritt vorwärts zu machen“, schloss Falorni.

[Bearbeitet von Alice Taylor]

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