Ärger um Verheugens Beratungsfirma
Günter Verheugens Potsdamer Beratungsfirma steht in der Kritik. Bricht der ehemalige Kommi...
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Den Lissabon-Vertrag findet Jiri Oberfalzer, tschechischer Senator, nicht so anziehend. Er plant eine Verfassungsklage. Foto: privat
Aktuell - Mittwoch 19 August 2009 - Europa 2020 und Reformen
EU-kritische Politiker bereiten in Tschechien Verfassungsklagen gegen den Lissabon-Vertrag und ein Begleitgesetz vor. Sie hatten diesen Schritt im Mai angekündigt. Der EU-Vertrag steht damit weiter auf der Kippe.
Jiri Oberfalzer, Senator der konservativen Demokratischen Bürgerpartei (ODS), kündigte am 19. August 2009 in Prag an, er werde gemeinsam mit mehreren anderen Abgeordneten vor dem Verfassungsgericht Einspruch gegen den EU-Reformvertrag und ein Begleitgesetz einlegen.
Damit wiederholt Oberfalzer, was er bereits Anfang Mai angedroht hatte. Damals hatte der tschechische Senat den EU-Vertrag angenommen. Der Präsident Tschechiens Vaclav Klaus verweigert seitdem die Unterschrift unter den EU-Reformvertrag.
Mit ihren Klagen wollen die EU-Kritiker klären lassen, ob Tschechien durch den Lissabon-Vertrag an staatlicher Souveränität verliere, sagte Oberfalzer. "Bis zu einem Urteil sollte der Ratifizierungsprozess ausgesetzt werden", forderte der Abgeordnete.
Das Verfassungsgericht in Brno (Brünn) hatte bereits 2008 auf Antrag einer Senatorengruppe den Lissabon-Vertrag der EU geprüft und im November für vereinbar mit tschechischem Recht erklärt. Oberfalzer sagte nun, man werde in der kommenden Woche zunächst das Begleitgesetz anzweifeln. Darin sei die Übertragung von nationalen Kompetenzen an die EU nur an eine einfache Parlamentsmehrheit gekoppelt. Aus seiner Sicht, so Oberfalzer, müssten die Abgeordneten solch weitreichende Entscheidungen aber mit einer verfassungsgebenden Mehrheit fällen.
In Deutschland wird derzeit eine ähnliche Diskussion geführt, nachdem das Bundesverfassungsgericht den Lissabon-Vertrag gestoppt und das deutsche Begleitgesetz für verfassungswidrig erklärt hatte (siehe dazu
EurActiv.de vom 30. Juni 2009).
Erst gestern Abend (18. August 2009) hatten sich die Koalitionsparteien sowie Vertreter von Bundestag und Bundesrat grundsätzlich über mehr gesetzliche Mitbestimmung von Parlament und Bundesländern in EU-Fragen geeinigt (siehe
EurActiv.de vom 18. August 2009). Die Linke fühlt sich derweil im Entscheidungsprozess von den anderen Fraktionen übergangen und hat inzwischen mit einer erneuten Klage gedroht (siehe
EurActiv.de vom 17. August 2009).
In Irland laufen derweil die Vorbereitungen für ein zweites Referendum, bei dem die Bürger am 2. Oktober 2009 über den Vertrag von Lissabon abstimmen sollen. Im ersten Referendum hatten die Iren den EU-Vertrag abgelehnt. Die anderen EU-Staats- und Regierungschefs haben daraufhin Garantien gegeben und Zugeständnisse an Irland gemacht. Damit soll der Erfolg im zweiten Referendum gesichert werden.
Über den EU-Vertrag, der ursprünglich als eine EU-Verfassung geplant war, wird seit vielen Jahren gestritten und debattiert. Er soll im nächsten Jahr den bisher gültigen Vertrag von Nizza (beschlossen im Dezember 2000, in Kraft seit Februar 2003) ablösen. Dazu fehlen aber noch die Unterschrift aus Tschechien, Polen, Irland und Deutschland.
mka
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