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Europa 2020 und Reformen


Und viele dachten noch, sie winken Lissabon einfach so durch. Fotp: dpa

Und viele dachten noch, sie winken Lissabon einfach so durch. Fotp: dpa

Aktuell - Dienstag 30 Juni 2009 - Europa 2020 und Reformen

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das “Ja, aber” zum Lissabon-Vertrag

Trotz der Hausaufgaben, die die Verfassungsrichter der Politik auftragen, dürfte der EU-Reformvertrag pünktlich in Kraft treten. Im Prinzip ist Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar, doch die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat müssen gestärkt werden.

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Nächste Schritte


Der Europaausschuss des Bundestages beschäftigt sich am 1. Juli mit dem Urteil; Erste Lesung im Bundestag am 26. August, zweite und dritte Lesung am 8. und 9. September, Sitzung des Bundesrates am 18. September. EurActiv.de bringt Fakten, Reaktionen, Analysen und Hintergründe.

Das Urteil


Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag sein Opens external link in new windowUrteil zum Vertrag von Lissabon verkündet. Nach den Worten des Gerichts weist das deutsche Begleitgesetz, das die parlamentarische Beteiligung am Erlass europäischer Vorschriften regelt, Defizite auf und muss nachgebessert werden. Erst dann dürfe die Ratifikationsurkunde zum Vertrag hinterlegt werden.

"Das Grundgesetz sagt Ja zu Lissabon, verlangt aber auf nationaler Ebene eine Stärkung der parlamentarischen Integrationsverantwortung", sagte Vizepräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. Damit hat der Zweite Senat mehreren Verfassungsbeschwerden teilweise stattgegeben.

Durch das Urteil gerät der Bundestag unter Zeitdruck - der Vertrag soll spätestens Anfang 2010 in Kraft treten. "Der Senat ist zuversichtlich, dass die letzte Hürde vor Hinterlegung der Ratifikationsurkunde schnell genommen wird", sagte Voßkuhle. Bundespräsident Köhler hatte seine Unterschrift unter den Vertrag mit Rücksicht auf die Karlsruher Entscheidung zurückgestellt.

"Fristverkürztes Verfahren" im Bundesrat

Der Bundestag wird nach dem Karlsruher Urteil zum EU-Vertrag Ende August zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Dabei wird die erste Lesung eines neuen Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkungsrechte des Parlaments in EU-Fragen beraten werden, welches das Bundesverfassungsgericht verlangt hat. Die zweite und dritte Lesung sind für den 8. September angesetzt. Diese Sondersitzung des Bundestages war bereit terminiert. Nach Angaben von CSU- Landesgruppenchef Peter Ramsauer haben die Fraktionsspitzen der Koalition diesen Fahrplan am Dienstag vereinbart.

Danach wird sich der Bundesrat damit befassen. Dafür ist keine Sondersitzung nötig. Die nächste reguläre Sitzung findet ohnehin am 18. September statt. Zeit genug also, um die Abstimmung im Bundestag abzuwarten und dann noch rechtzeitig vor dem Ende der Legislaturperiode das Gesetz zu verabschieden.

Schnelle Behandlung

Allerdings würden die normalen Zuleitungsfristen der Materie zwischen Bundestag und Bundesrat nicht ausreichen. Daher wird das Gesetzesvorhaben "fristverkürzt" in der Länderkammer ankommen, wie eine Sprecherin des Bundesrates betonte, und entsprechend schnell behandelt werden.

„Die Bundesländer stehen bereit. Wir können bereits in der Sitzung des Bundesrates am 18. September und damit noch vor der Bundestagswahl den Weg für ein rechtswirksames Begleitgesetz frei machen", sagte Wolfgang Reinhart (CDU), Europaminister von Baden-Württemberg und ab morgen Vorsitzender der Europaministerkonferenz (EMK), und zeigte sich als Koordinator der unionsgeführten Bundesländer im Bundesrat zuversichtlich.


REAKTIONEN:

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sieht auch nach dem Urteil keine Gefahr für die Ratifizierung des EU-Vertrags von Lissabon. Sie sei sehr froh, dass sich die Fraktionen darauf verständigt hätten, das nach dem Urteil notwendige neue Begleitgesetz noch bis zum September zu verabschieden, sagte Merkel am Dienstag in Berlin zu dem Karlsruher Urteil. "Ich hoffe, dass dann die Ratifizierungsurkunde hinterlegt werden kann. Es ist ein guter Tag für den Lissaboner Vertrag."

José Manuel Barroso,
Präsident der Europäischen Kommission: "Ich begrüße das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts. Es bestätigt, dass der Vertrag von Lissabon vereinbar ist mit dem deutschen Grundgesetz. Ich bin zuversichtlich, dass das Gericht mit diesem Urteil den Weg für den raschen Abschluss der deutschen Ratifizierung des Vertrags von Lissabon geebnet hat, und ich begrüße die in diesem Sinne bereits geäußerte Absicht deutscher Gesetzgeber."

Franz Mayer, Prozessbevollmächtigte des Bundestages: "Wir haben gewonnen. Die Linke und die anderen Lissabon-Gegner haben verloren. Sie wollten den Vertrag von Lissabon als verfassungswidrig erklären. Das Bundesverfassungsgericht hat dem glasklar widersprochen. Herr Gauweile hat lediglich als Kollateralschaden erreicht, dass das Begleitgesetz überarbitet wird."

Lothar Bisky, Gregor Gysi und Oskar Lafontaine von der Linkspartei haben den vorläufigen Stopp der Ratifizierung des EU-Reformvertrags in Deutschland als Chance für Korrekturen in der Europapolitik gewertet. "Mit diesem Urteil sind die parlamentarischen und außerparlamentarischen Möglichkeiten gestärkt, die marktradikale, unsoziale und militaristische Ausrichtung des EU-Vertrages zu korrigieren", erklärte die Parteispitze am Dienstag in Berlin. Die Linksfraktion gehört zu den Klägern gegen den EU-Reformvertrag.

Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) – er nahm als Regierungsvertreter die Entscheidung in Karlsruhe entgegen - begrüßte den Richterspruch. Der Lissabon-Vertrag müsse nicht neu verhandelt und könne also ratifiziert werden. Er freue sich, dass das Gericht den Lissabon-Vertrag „voll umfänglich“ mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt habe. Steinmeier. Das Verfassungsgericht habe „uns aber Hausaufgaben mit auf den Weg gegeben.“ Diese würden natürlich ernst genommen. Er sei sich aber sicher, so Steinmeier dass es in diesem Jahr zu einer Ratifizierung komme.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU): „Die zentrale Aussage des Urteils ist, dass der Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist“, sagte Schäuble. Das Bundesverfassungsgerichts betone in seinem Urteil, dass „Deutschland ein souveräner Staat bleibt“. Die Umsetzung des Urteils werde zu einer Verbesserung der Legitimation von Entscheidungen auf EU-Ebene führen. Dies könne der „Demokratie und der Akzeptanz europäischer Politik in Deutschland nur helfen“.

Renate Künast, Fraktionschefin der Grünen, hat den vorläufigen Stopp der Ratifizierung des EU-Reformvertrags begrüßt. "Das Urteil ist ein doppelter Erfolg", sagte Künast am Dienstag in Berlin. "Es ist ein klares Ja zum Lissabon-Vertrag. Die rechten und linken Kläger sind zurückgewiesen worden", sagte sie. "Und das Bundesverfassungsgericht gibt den Abgeordneten bewusst mehr Rechte." Dies sei ein Erfolg für die parlamentarische Demokratie. "Beim Versuch, das Begleitgesetz jetzt neu zu formulieren, sind die Bundestagsabgeordneten in einer sehr starken Position."

Norbert Lammert
, Bundestagspräsident, begrüßt den vorläufigen Stopp der Ratifizierung des EU-Reformvertrags durch das Bundesverfassungsgericht: "Dies bestätigt, dass die damals zwischen Bundestag und Bundesregierung getroffenen Vereinbarungen über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union keineswegs zu ehrgeizig gewesen sind."

Peter Struck, SPD-Fraktionschef: "Die Koalitionsfraktionen bieten der Opposition an, noch in dieser Legislaturperiode ein neues Begleitgesetz zu erarbeiten, das den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts entspricht."

Carl Bildt
, schwedischer Außenminister, erklärte, dass die EU auch nach dem Urteil an ihrem Zeitplan fest. Der Lissabon-Vertrag solle weiterhin wie geplant bis Ende 2009 in Kraft treten, sagte Bildt am 30. Juni 2009 in Stockholm vor EU-Korrespondenten. (siehe Opens external link in new windowEurActiv.de-Dossier zum Lissabon-Vertrag) Das Szenario für die kommenden Monate werde sich nicht ändern. Der EU-Gipfel hatte im Juni Garantien für Irland beschlossen, damit die Iren Anfang Oktober neu über den umstrittenen Vertrag abstimmen können. Schweden übernimmt am 1. Juli die EU-Ratspräsidentschaft. (siehe Opens external link in new windowEurActiv.de-Dossier zur schwedischen Ratspräsidentschaft)

Dieter Spöri, Präsident der Europäischen Bewegung Deutschland (EBD), ist überzeugt, dass durch dieses Urteil endlich eine Europadebatte in Gang kommt, sowohl bei der Bevölkerung als auch bei den politischen Akteuren in der Bundesrepublik. Ohne dieses Urteil hätte der Durchschnittsbürger nie registriert, was der Inhalt der Lissabon-Vertrags sei. Dank der Hausaufgaben, die die Karlsruher Richter den Politikern aufgegeben haben, würden die wichtigsten Bestandteile des Lissabon-Vertrags ins Bewusstsein dringen.

Wolfgang Reinhart (ab 1. Juli Vorsitzender der Europaministerkonferenz EMK) begrüßt das Urteil: „Karlsruhe hat nicht gegen Europa entschieden, sondern für ein Europa der Bürger.“ Dadurch wird ein Europa der Bürger gestärkt "und nicht ein Europa der Kommissionen und Gremien". Das Urteil sei ein Warnsignal an die Bundesregierung. „Wer Deutschland in der EU vertritt, muss die Parlamente und die Länder stärker einbeziehen“, sagte der Minister. „Das stärkt die Länder gegenüber dem Bund. Und es stärkt die Parlamente in Bund und Ländern.“ Die Länder müssten jetzt schnell eine gemeinsame Lösung erarbeiten.  

Peter Altmaier, MdB, Präsident der Europa-Union Deutschland: "Die überparteiliche Europa-Union Deutschland begrüßt das Urteil. Damit sind die monatelangen Kampagnen der Vertragsgegner in sich zusammengebrochen und widerlegt. Dies ist ein wichtiges Signal über Deutschland hinaus auch für diejenigen Mitgliedstaaten, in denen der Vertrag bislang noch nicht ratifiziert worden ist. Soweit das Bundesverfassungsgericht Änderungen am Beteiligungsgesetz verlangt hat, sind Bundestag und Bundesrat aufgefordert, diese schnell umzusetzen, damit Deutschland seine Ratifikationsurkunde noch vor dem irischen Referendum hinterlegen kann. Die Ausführungen des Gerichts zu den Grenzen der möglichen Integration bedürfen einer eingehenden Prüfung, die nicht unter Zeitdruck erfolgen darf. Ihre Umsetzung darf nicht dazu führen, dass Deutschland seine Handlungsfähigkeit auf europäischer Ebene verliert."

Silke Kaul und Joachim Wuermeling von Europa-Professionell, der Hauptstadtgruppe der Europa-Union Deutschland, reagieren positiv. „Der Bundestag muss noch vor der Wahl am 27. September die notwendigen Anpassungen im Begleitgesetz vornehmen. Damit würde Deutschland ein klares Signal nach Dublin, Warschau und Prag senden.“ Die Vertragsreform sei gerade in der Wirtschaftskrise dringend geboten. Wuermeling: „Angesichts der größten ökonomischen Krise seit Generationen muss die EU handlungsfähig sein. Das ist auf der Grundlage des Vertrags von Nizza nur begrenzt der Fall.“ Silke Kaul ergänzte, die Hauptstadtgruppe hoffe auf einen zügigen Abschluss des Ratifikationsverfahrens. „Nun liegt es an den irischen Wählerinnen und Wählern.“

Yvonne Nasshoven, Bundesvorsitzende der Jungen Europäischen Föderation Deutschland (JEF): "Irland benötigt das Signal einer positiven Ratifikation in Deutschland. Diese darf nun nicht für parteitaktisches Verhalten im Wahlkampf missbraucht werden". Vor allem mache das Urteil deutlich, dass die Verantwortung für den Prozess der europäischen Einigung auch auf Ebene der Nationalstaaten liege. „Es ist gängige Praxis, Brüssel die Schuld zu geben für Bereiche, die nicht funktionieren, und von Seite der Regierungen lediglich die Erfolge zu beanspruchen. Dies schadet jedoch dem europäischen Projekt. Das Urteil kann hier einen Beitrag leisten, zu einer fairen Verteilung von Aufgaben und Verantwortung zwischen europäischen und nationalen Institutionen zu gelangen.“

Isabell Hoffmann, Europaexpertin der Bertelsmann-Stiftung: "Nicht etwa der Vertrag von Lissabon ist vom Bundesverfassungsgericht beanstandet worden, wohl aber die Handhabung der europapolitischen Entscheidungsprozesse auf Bundesebene. Die Richter zwingen die Bundesregierung, europapolitische Themen mehr in Bundestag und Bundesrat einzuspielen und diese an Entscheidungen zu beteiligen. Sie zwingen Bundestag und Bundesrat damit aber auch, sich intensiver mit europapolitischen Themen zu beschäftigen. Letztlich zwingen sie über diesen Umweg Europapolitik auch mehr in die Wahrnehmung der bundesdeutschen Öffentlichkeit. Es ist, als ob die Richter gesagt hätten: Ihr wollt mehr Europa? Ihr wollt mehr Verflechtung? Gut, das ist im Sinne des Grundgesetzes. Aber dann bitte schön tragt dem Rechnung, indem ihr das Funktionieren der Bundespolitik den neuen Gegebenheiten anpasst und euch mit den Dossiers auseinandersetzt. Es geht nicht, den Veränderungen in Europa ein Weiterso in Deutschland entgegen zu setzen. Das könnte ein entscheidender Schritt sein, die Qualität und Sichtbarkeit der europapolitischen Debatte in Deutschland zu erhöhen. Und das wäre eine sehr gute Nachricht."

Die bisherigen Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat


Das Bundesverfassungsgericht verlangt eine stärkere Mitsprache von Bundestag und Bundesrat bei Entscheidungen der Europäischen Union (EU). Die bisherigen Vorgaben des Gesetzes:


INFORMATIONSPFLICHT: Die Bundesregierung muss im Vorfeld von Gesetzgebungsakten der EU alle relevanten Informationen dem Bundestag zuleiten, damit sich das Parlament frühzeitig in EU-Entscheidungen einschalten kann. Dazu hat der Bundestag in Brüssel auch ein eigenes Informationsbüro eingerichtet.


MITWIRKUNG: Ein echtes Mitspracherecht des Bundestages vor EU- Entscheidungen gibt es nicht. Die Bundesregierung kann etwa die Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen wie im Falle der Türkei ohne vorherige Zustimmung des Bundestages in Brüssel beschließen.


KLAGERECHTE: Die Fraktionen des Bundestages haben das Recht, gegen Entscheidungen der EU zu klagen, wenn sie der Ansicht sind, dass gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen wurde. Es sieht vor, dass staatliche Aufgaben auf möglichst unterster Ebene wahrgenommen werden. Hier gibt es einen Minderheitenschutz: Wenn eine Fraktion eine Klage wegen Verletzung des Subsidiaritätsprinzips verlangt, kann sie nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit überstimmt werden.

Die Prinzipien des Vertrags von Lissabon


Mit dem Vertrag von Lissabon hat die Europäische Union (EU) im Dezember 2007 neue Regeln für die Zusammenarbeit der 27 Mitgliedstaaten vereinbart. Damit sollen die Entscheidungsprozesse vereinfacht werden. (siehe Opens external link in new windowEurActiv.de-Dossier zum Lissabon-Vertrag)

Der Ministerrat fasst von 2014 an seine Beschlüsse mit einer sogenannten doppelten Mehrheit, die 55 Prozent der Mitgliedstaaten und 65 Prozent der europäischen Bevölkerung ausmacht. Deutschland erhält so mehr Gewicht. Erstmals soll es auch einen Präsidenten des Rats geben, der dann zweieinhalb Jahre amtiert.

Anders als ursprünglich vorgesehen wird die Kommission nicht verkleinert. Jedes Land stellt weiterhin einen Kommissar. Das wurde den Iren zugesichert, die im Oktober ein neues Referendum abhalten. Aus den Reihen der Kommissare wird ein "Hoher Vertreter" als eine Art EU-Außenminister bestellt. Das Europaparlament erhält deutlich mehr Kompetenzen als Gesetzgeber und wählt künftig den Kommissionspräsidenten.

Der Lissabon-Vertrag soll 2010 in Kraft treten, muss vorher aber von allen 27 Mitgliedsländern ratifiziert werden.


Weitere Dokumente

Bundesverfassungsgericht: Opens external link in new windowDas Urteil zum Lissabon-Vertrag (30. Juni 2009)
Peter Gauweiler: Opens external link in new windowOrganklage und Verfassungsbeschwerde gegen den Lissabon-Vertrag (23. Mai 2008)
Die Linke:Opens external link in new window Verfassungsklage gegen den Vertrag von Lissabon (Pressemitteilung vom 26. Juni 2008)

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