Ungarn versucht einen Deal: Gesetzeskosmetik gegen Bargeld
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Aktuell - Mittwoch 1 Juli 2009 - Wahlen und Macht
Kritische Worte findet der Jurist und Lobbyist Andreas Geiger von der in Brüssel und Berlin tätigen Kanzlei Alber & Geiger mit Schwerpunkt EU-Recht. Wäre er Europaparlamentarier, würde er sich die Formulierungen der Richter nicht gefallen lassen.
EurActiv.de: Sind Sie zufrieden mit dem Lissabon-Urteil der Verfassungsrichter?
GEIGER: Ich finde das Urteil erschreckend. Die Verfassungsrichter haben sich in der Vergangenheit eigentlich immer eine richterliche Selbstbeschränkung auferlegt. Demnach gab man den Parlamenten viele Freiheiten. Jetzt sieht es anders aus. Das Parlament soll hier praktisch vor sich selbst geschützt werden.
Euractiv.de: Inwiefern?
GEIGER: Die Idee des Verfassungsgerichts ist ja letztlich nur, die Wertung der Stimmenthaltungen bei der Abstimmung umzudrehen. Der Lissabon-Vertrag respektive das Ergänzungsgesetz in Deutschland sieht ja vor, dass der Bundestag Ablehnungsentscheidungen bei weiterer EU-Integration treffen kann. Das Verfassungsgericht verlangt stattdessen nun Zustimmungsentscheidungen. Damit werden Stimmenthaltungen bei der weiteren EU-Integration aber zu Neinstimmen.
Wenn man überlegt, dass viele Parlamentarier vielleicht im Einzelfall sagen: „Mir doch egal“, müsste man jedem einzelnen nachrennen und ihm erklären: Wenn es dir egal ist, ist das eine Enthaltung, und das wirkt wie eine Gegenstimme. Das erschwert den gesamten Integrationsprozess ungemein.
Das ist also eher eine kaschierte Begründung nach den alten nationalstaatlichen Überlegungen, die das Verfassungsgericht beim Integrationsprozess immer schon hatte. Das finde ich schade. Nach den ohnehin schon konservativen „Solange“-Entscheidungen des Verfassungsgerichts in den letzten Jahrzehnten ist das fast schon eine „So-Nicht“-Entscheidung.
EurActiv.de: Sie haben also mit diesem Urteil nicht gerechnet?
GEIGER: Ganz klar: nein. Wir haben eine völlig andere, deutlich positivere Haltung erwartet. Das ist schon eine Anmaßung des Verfassungsgerichts. Als Verfassungsgericht hat man in so einer Situation immer zwei Möglichkeiten: Entweder lässt man es europafreundlich durchlaufen oder man geht auf Blockade. Warum entscheidet man sich jetzt für die negative Variante?
Dass gerade Deutschland, das ja in der Mitte der EU von nichts mehr profitiert als von der Integration, da wieder einen nationalstaatlichen Ansatz reinbringt und sagt: ‚Wir haben Angst, dass uns hier alles aus den Händen gleitet, und Angst, dass das Bundesverfassungsgericht ähnlich wie die Deutsche Bundesbank langsam, aber sicher an Kompetenz an Europa verliert‘, das finde ich etwas ärmlich. Da hätte man ein bisschen mehr Größe erwartet.
EurActiv.de: Wie werden die Parlamentarier das Urteil aufnehmen?
GEIGER: So mancher EU-Parlamentarier wird sich dazu noch äußern. Denn im Urteil stehen ja Kommentare drin, die ich als Europaparlamentarier nicht auf mir sitzen lassen würde. Motto: Es gibt zwar ein EU-Parlament, aber zu melden haben die alle eh nichts. Da finden sich Formulierungen zum Europäischen Parlament, die mich erstaunt haben und Abgeordnete wie einen Elmar Brok an die Decke treiben dürften.
EurActiv.de: Zum Beispiel?
GEIGER: Zum Beispiel: "Das Europäische Parlament ist weder in seiner Zusammensetzung noch im europäischen Kompetenzgefüge dafür hinreichend gerüstet, repräsentative und zurechenbare Mehrheitsentscheidungen als einheitliche politische Leitentscheidungen zu treffen." Diesen Ton finde ich grenzwertig.
Interview: Ewald König
Zur Person:
Dr. Andreas Geiger ist Managing Partner der Kanzlei Alber & Geiger (Brüssel und Berlin) mit Schwerpunkt EU-Recht und Autor des “EU Lobbying Handbook”. In der Kanzlei arbeiten hochrangige ehemalige EU-Amtsträger und -Politiker sowie EU-Rechtsanwälte. Prof. Siegbert Alber ist Chairman der Kanzlei. Alber war Vizepräsident des Europäischen Parlaments und Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, zuvor Mitglied des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments und Mitglied zahlreicher parlamentarischer Ausschüsse.
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