Ärger um Verheugens Beratungsfirma
Günter Verheugens Potsdamer Beratungsfirma steht in der Kritik. Bricht der ehemalige Kommi...
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Stimmt der Bundestag zukünftig zu, wenn sich Kompetenzen auf die EU-Ebene verlagern sollen? Für Axel Schäfer, den europapolitischen Sprecher der SPD, ist das die "Gretchenfrage". Foto: Michael Kazmarek
Aktuell - Dienstag 1 Dezember 2009 - Wahlen und Macht
Der Bundestag erwartet mit dem Lissabon-Vertrag noch mehr Informationen aus Brüssel. Um rechtzeitig einzugreifen, ist das deutsche Parlament gerüstet, sagt Axel Schäfer, europapolitischer Sprecher der SPD. Sind die Regierungsparteien zerstritten, kann sogar eine Blockade von EU-Vorhaben drohen. Trotz seiner 'Europäisierung' ist der Bundestag kein zweites EU-Parlament, warnt Schäfer im EurActiv.de-Interview.
ZUR PERSON
Axel Schäfer (57) vertritt seit 2002 seinen Bochumer Wahlkreis im Bundestag. Seit 2005 ist Schäfer europapolitischer Sprecher der SPD-Bundestagfraktion. Schäfer kennt die Europapolitik aus zwei Perspektiven, zwischen 1994 und 1999 gehörte er dem EU-Parlament an.
EurActiv.de: Der Bundestag hat mit dem Lissabon-Vertrag zusätzliche Mitspracherechte in der EU-Politik bekommen. Ist der Bundestag darauf vorbereitet?
SCHÄFER: Der Bundestag hat sich bereits in der letzten Legislaturperiode fachlich und personell besser aufgestellt und seine europapolitische Arbeit umgestellt. Wir haben mehr Fachkräfte im Referat PA1, in dem die politisch wichtigen Dokumente aus der Flut der EU-Dokumente herausgefiltert werden. Dafür wird derzeit auch eine eigene Datenbank aufgebaut. Um den Informationsfluss zwischen Brüssel und Berlin zu verbessern, sind der Bundestag und die fünf Fraktionen zudem mit Verbindungsbüros und Referenten in Brüssel präsent.
Zugleich haben wir in der vergangenen Legislaturperiode die Europäisierung des Bundestages intensiv vorangetrieben. In jedem der 21 Fachausschüsse des Bundestages gibt es europapolitische Berichterstatter, deren Arbeitspensum durch den Vertrag von Lissabon deutlich ansteigt. Die europapolitischen Berichterstatter müssen sich nun verstärkt und laufend um alles kümmern, was aus der EU kommt und die Themen bei Bedarf auf die Tagesordnung der Fachausschüsse setzen.
EurActiv.de: Wandelt sich die Europapolitik damit von einer außenpolitischen zu einer innenpolitischen Domäne?
SCHÄFER: Die europapolitische Entscheidungsfindung hat sich in der vergangenen Legislaturperiode fundamental geändert. Europa ist ein Stück Innenpolitik geworden. Und das hat sich, wie so oft, an einem ganz konkreten Konfliktfall gezeigt. Die Bundesregierung und der damals verantwortliche Minister dachten, dass die Dienstleistungsrichtlinie einfach so durchgewunken wird.
Der Bundestag hat das anders gesehen. Viele Abgeordnete haben sich deshalb in den verschiedenen Fachausschüssen – parallel zu den laufenden Beratungen in Brüssel – konkret mit dem Vorschlag der Kommission und seinen möglichen Auswirkungen auseinandergesetzt. Das war schon ein Novum. Zweitens wurde der Kontakt zu den Abgeordneten im Europäischen Parlament, das als Mitgesetzgeber bei dieser Richtlinie eine entscheidende Rolle spielt, aufgebaut und gestärkt. Drittens hat der Bundestag auf die Bundesregierung Einfluss genommen und Druck ausgeübt. Wir haben durch unser zeitiges Eingreifen erreicht, dass nicht das Herkunftsland, sondern das jeweilige Ausführungsland bei der Dienstleistungsrichtlinie bestimmend ist.
EurActiv.de: Und dieser Einzelfall wird nun mit den Lissabon-Vertrag institutionalisiert?
SCHÄFER: Vor allem bei den Regierungsfraktionen hat dieser Fall das Bewusstsein geschärft, dass nicht nur die Bundesregierung, sondern auch der Bundestag ein gesetzgeberischer Akteur ist. Außerdem ist deutlich geworden, dass wir als deutsche Parlamentarier auch ein Partner des Europäischen Parlaments sind. Das alles, und obendrauf das Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, hat entscheidend zur Europäisierung des Bundestages in der letzten Legislaturperiode beigetragen.
EurActiv.de: Heißt das: Der Lissabon-Vertrag kommt, aber im Bundestag bleibt alles beim Alten?
SCHÄFER: Wir haben die meisten Änderungen, die sich mit dem Lissabon-Vertrag ergeben, im Bundestag zeitlich vorweg genommen. Ich denke dabei vor allem an die Vereinbarung aus dem Jahr 2006 zwischen Bundestag und Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union. Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Lissabon-Urteil einige Aspekte geschärft.
Das betrifft vor allem Entscheidungen, die der Rat auf die sogenannte Flexibilitätsklausel (Artikel 352 AEUV, ehemals 308 EGV) stützt. Mithilfe dieser Klausel kann der Rat etwas einstimmig beschließen, obwohl die dabei erforderlichen Befugnisse nicht in den EU-Verträgen vorgesehen sind. Das werden wir konkret bei der europäischen Finanzaufsicht erleben. Wenn auf EU-Ebene neue Agenturen etabliert werden sollen, so wie die drei Mikroaufsichtsbehörden, muss der Bundestag vorher per Gesetz zustimmen.
Das ist etwas gänzlich Neues. Damit kommt auf das deutsche Parlament eine neue Quantität und Qualität bei der zusätzlichen Gesetzgebung zu. Wir haben den Mehraufwand evaluieren lassen. In der letzten Legislaturperiode gab es 20 Fälle, bei denen die Flexibilitätsklausel eine Rolle spielte. Wir glauben aber, dass dieser Artikel künftig häufiger angewendet wird.
EurActiv.de: Rechnen Sie damit, dass der Bundestag ein entsprechendes Gesetz für die Kompetenzausdehnung der EU verweigern könnte?
SCHÄFER: Das ist die europapolitische Gretchenfrage. Die CDU/CSU-Fraktion ist beim Thema der europäischen Integration tief zerrissen. Manche betrachten die europäische Integration mit dem Lissabon-Vertrag als abgeschlossen. Sie verweigern künftige Vertragsänderungen, weitere EU-Beitritte und verteufeln den Artikel 352, weil es der EU zusätzliche Kompetenzen gibt. Ich persönlich bin dafür, die Möglichkeiten des Artikels 352 zu nutzen. Im Europaausschuss beobachte ich in den Unionsreihen allerdings bereits Fliehkräfte, bei der Teile der Regierungsfraktion mit der Opposition die eigene Regierung scharf kritisieren.
EurActiv.de: Welche Reaktionskette wird im Bundestag ausgelöst, wenn ein EU-Gesetz auf den Artikel 352 AEUV gestützt werden soll?
SCHÄFER: Der Bundestag muss ein Gesetz verabschieden, um die Entscheidung der Bundesregierung auf europäischer Ebene zu ratifizieren. Das ist die wichtigste Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts.
Doch eines sollte klar sein: Der Bundestag ist keine zweite europäische Parlamentskammer. Die Entscheidungen auf EU-Ebene werden von Rat, Kommission und dem Europäischen Parlament getroffen. Europäische Gesetze können nicht zusätzlich in jedem nationalen Parlament abgesegnet werden. Das würde Europa handlungsunfähig machen.
Interview: Michael Kaczmarek, Alexander Wragge
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