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Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts könnte ein Stühlerücken im EU-Parlament auslösen. Foto: dpa.
Aktuell - Dienstag 5 April 2011 - Wahlen und Macht
Nach Anfechtungen der Europawahl 2009 lädt das Bundesverfassungsgericht zur mündlichen Verhandlung. Sind die in Deutschland üblichen starren Wahllisten und die Fünf-Prozent-Klausel verfassungswidrig? Acht deutsche Abgeordnete müssen das EU-Parlament verlassen, sollte der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim mit seiner Beschwerde Recht bekommen. "Ich bin sehr zuversichtlich", sagt von Arnim im EurActiv.de-Interview.
Am 3. Mai 2011 findet in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung zu Wahlprüfungsbeschwerden gegen die Gültigkeit der Europawahl 2009 statt. Damit rückt eine Entscheidung zu den Beschwerden näher, in denen die Verfassungswidrigkeit der Fünf-Prozent-Sperrklausel und des Systems der starren Listen geltend gemacht werden. Denn: Urteile sollen nach der Gerichtsordnung innerhalb von drei Monaten nach der mündlichen Verhandlung ergehen. "Es ist aus meiner Sicht sehr erfreulich, dass der zuständige Zweite Senat des Gerichts - vor dem Hintergrund der sonst häufig zu beobachtenden Länge der Verfahren - doch relativ rasch das Thema behandeln und zum Abschluss bringen will", kommentierte der Staatsrechtler und Beschwerdeführer Hans Herbert von Arnim am Montag gegenüber EurActiv.de.
Von Arnim erläutert seine Beschwerde Anfang April im
Interview mit EurActiv.de. Zum einen hält der Verfassungsrechtler die 5-Prozent-Klausel bei Europawahlen für nicht gerechtfertigt: "Die Fünf-Prozent-Hürde soll bei Bundestags- und Landtagswahlen die Zersplitterung des Parlaments verhindern und damit die Regierungsbildung erleichtern. Diese Argumentation ist bei Europawahlen hinfällig. Das Europäische Parlament wählt keine Regierung. Das heißt, für die Ungleichbehandlung kleinerer Parteien gibt es keinen 'triftigen' Grund." Karlsruhe habe die Fünf-Prozent-Grenze bei der Europawahl zwar vor Jahrzehnten bestätigt, inzwischen hätten die Richter aber einen Wandel in der Rechtsprechung vollzogen, so von Arnim. "Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat ausdrücklich klar gemacht, dass man die Gleichheitsgrundsätze der Wahl schärfer kontrolliert als früher. Meines Erachtens muss die Hürde für verfassungswidrig erklärt werden."
Sollte Karlsruhe die 5-Prozent-Hürde nachträglich kippen, müssten wohl acht deutsche Abgeordnete das EU-Parlament verlassen und ihre Sitze für Kandidaten kleinerer Parteien freimachen, die an der Klausel gescheitert waren.
Außerdem hält von Arnim die deutsche Praxis der "starren Listen" bei der Wahl für verfassungswidrig. "Verfassungswidrig ist, dass in Deutschland nicht die Bürger bestimmen, welche Abgeordneten einer Partei in das Europäische Parlament einziehen, sondern die Parteien selbst", so der Staatsrechtler und Parteienkritiker. "Dass die Parteien in dieser Form über die Chancen der Kandidaten bestimmen, widerspricht klar dem Grundsatz der Gleichheit der Wählbarkeit der Kandidaten durch die Bürger. Außerdem widerspricht diese Praxis dem Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl der Abgeordneten durch die Bürger. Beide Grundsätze sind vom Grundgesetz garantiert."
Auch in der Frage der starren Listen rechnet sich von Arnim sehr große Chancen auf einen Erfolg in Karlsruhe aus. Sollten sich die Richter seiner Argumentation anschließen, könnte dies auch die Parxis der Bundestagswahlen grundlegend erschüttern. "Wenn das Gericht die Verfassungswidrigkeit der starren Listen bei der Europawahl feststellt, gerät diese Praxis prinzipiell in ein verfassungsrechtlich zweifelhaftes Licht", so von Arnim.
awr
Dokumente
Bundestag:
Prüfung der Europawahl 2009 (28. Juli 2010)
Bundesverfassungsgericht:
"Lissabon"-Urteil (30. Juni 2009)
EU / Deutschland: Europawahlordnung (EuWO)
Mehr zum Thema auf EurActiv.de
Von Arnim: "Europawahl war verfassungswidrig" (11. Oktober 2011)
Verfassungsbeschwerde gegen Europawahl 2009 (12. September 2010)
EurActiv-LinkDossier:
Europawahl - Ausgang und Folgen
EurActiv.de: Europawahl:
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