Das Paradoxe am europäischen Arbeitsmarkt
Ein besorgniserregendes Paradoxon stand im Mittelpunkt des European Business Summit (EBS),...
Lesen Sie weiter
Industriekommissar Antonio Tajani legt am Mittwoch Pläne für EU-weite Standards bei Dienstleistungen vor. Foto: EC
Aktuell - Dienstag 31 Mai 2011 - Unternehmen und Arbeit
Die EU-Kommission enthüllt am Mittwoch Pläne für EU-weite Standards bei Dienstleistungen. Mit diesen kann die Brüsseler Behörde in Bereiche vom Tourismus bis hin zu grünen Services eingreifen. Auch Rechtsanwälte, Ingenieure und viele Kleinunternehmen sind betroffen. EurActiv hatte Einblick in den Verordnungsentwurf.
Die neue Verordnung, die der EU-Kommissar für Unternehmen und Industrie, Antonio Tajani, am Mittwoch vorlegt, verleiht der Kommission erstmals das Mandat, auch Probleme der Service-Standards bei Dienstleistungen anzugehen und eine europaweite Lösung vorzubereiten. Damit würden die Befugnisse der Kommission, die bisher nur bei Industriegütern galten, auch auf Dienstleistungen als dem mit Abstand größten Wirtschaftssektor der EU übertragen.
Die Kommission sieht dies als Teil der neuen Binnenmarktakte. "Alle Dienstleistungen werden durch die Verordnung neu geregelt", kündigte ein Beamter diese Woche gegenüber EurActiv in Brüssel an. Die neue Verordnung werde es der Kommission gestatten, in Dienstleistungen "vom Tourismus bis zu grünen Services einzugreifen", erklärte der mit der Verordnung befasste hochrangige Beamte. Auch freie Berufe, wie Rechtsberatung oder Ingenieurbüros, würden künftig unter die Verordnung fallen. Sie könnte sogar die Zollverwaltungen neu regeln.
Brüssel argumentiert bei der Verordnung, dass Normen und Standards die Wirtschaftsentwicklung fördern. EU-Beamte nennen die Normen deswegen auch "enabler", also Befähiger. Unternehmen werden so gedrängt, ihre Produkte weiter zu verbessern und in verschiedenen Märkten zu verstetigen. Dadurch vermindern sie wiederum die Unsicherheit, die mit Investitionen in neue Produkte und neue Märkte verbunden sind und erhöhen die Marktgröße, da die Produkte auch in anderen Ländern der EU angeboten werden können.
Manche EU-Standards setzen sich später weltweit durch. Als Musterbeispiel für erfolgreiche Normen gelten die Standards bei GSM-Mobiltelefonen in den Konsumgütermärkten. Als schließlich GSM auch globaler Standard wurde, gewannen Firmen wie Nokia mit einem Schlag neue Märkte – und ein Übergewicht verglichen mit der Konkurrenz aus den USA und Asien – mit Milliarden-Gewinnen.
Diesen Erfolg will die EU-Kommission auf Services übertragen, damit auch Logistik- oder Touristikunternehmen weltweit reüssieren können. Dienstleistungen machen rund 75 Prozent der EU-Wirtschaftskraft aus, dem EU-Brutto-Inlandsprodukt.
In einzelnen Bereichen – etwa bei Transport, Postdiensten und Telekommunikationsnetzen – hatte die Kommission bereits Einzelregulierungen beschlossen. Aber der Fortschritt bei der Umsetzung war zu langsam. Während die EU-Ebene ins Stocken geriet, erließen mehr und mehr Länder Service-Standards und Normen auf nationaler Ebene – die indes nicht immer miteinander vereinbar waren. Dem EU-Beamten zufolge standen so "453 neue nationale Standards in den Jahren 2005 bis 2009 nur 24 EU-Standards im Dienstleistundssegment gegenüber".
"Die Verbreitung nationaler Standards birgt das Risiko, dass neue Barrieren im EU-Binnenmarkt für Dienstleistungen entstehen", kritisiert die Kommission. Unternehmen müssten sich dann an eine Reihe von nationalen Normen und Standards innerhalb des Binnenmarkts anpassen – statt nur an eine.
Die Kommission formuliert ihren Vorstoß noch recht vorsichtig: Die Standards sollten "marktorientiert", "auf Konsens beruhend" und meist "freiwillig" sein. Doch tatsächlich werden Standards, die einmal auf EU-Ebene festgelegt werden, Firmen zur Einhaltung zwingen, falls sie sich nicht isolieren wollen.
So bleiben die Bedenken der Industrie nicht aus, die dem Verbraucher die Wahl der Dienstleistungen überlassen wollen. Vor allem Verbände kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) kritisieren die Pläne, da in letzter Minute im Entwurf zunächst eingeplante Anhörungsrechte offenbar wieder gestrichen wurden: Dem gegenwärtigen Entwurf zufolge, den die Kommission am Montag dieser Woche annahm, dürfen nur Vertreter der 27 EU-Mitgliedsstaaten ihre Meinung äußern, nicht aber die Betroffenen. Erst eine kritische Überprüfung soll 2013 untersuchen, ob auch ausgewählte EU-Organisationen, die KMU und gesellschaftliche Stakeholder vertreten, mit ihrer Stimme Gehör finden sollten. Der erste Entwurf indes hatte gelautet: "Die Position der europäischen KMU-Verbände und gesellschaftlichen Stakeholder soll gestärkt werden, ein Stimmrecht eingeschlossen".
1. Jan. 2013 : Neue Verordnung soll dem Entwurf zufolge für die gesamte EU in Kraft treten
EurActiv.com
Dokumente
EU-Kommission: Memo on Single Market Act
EU-Kommission: FAQs on standardisation policy
European Consumer Voice in Standardisation (ANEC): FAQs on standardisation

Ein besorgniserregendes Paradoxon stand im Mittelpunkt des European Business Summit (EBS),...
Lesen Sie weiter14 September 2012 11th Dialogue on Science Future Cities: Technologie, Gesellschaft und die Akteure des Wandels
29 Juni 2012 5th EUROPEAN SUMMER ACADEMY FINANCIAL CONTROL OF EU FUNDS
28 Juni 2012 BDEW Kongress vom 26. bis 28. Juni 2012 in Berlin: Energie- und Wasserwirtschaft diskutiert mit Politik
Zur Übersicht