Das Paradoxe am europäischen Arbeitsmarkt
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Das CEP bezeichnet die Mehrzahl der Kommissionsvorhaben zur Belebung des Binnenmarkts als geeignet. So sei das Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie uneingeschränkt zu begrüßen und sollte zügig umgesetzt werden. Foto: dpa
Aktuell - Mittwoch 9 Februar 2011 - Unternehmen und Arbeit
Die EU-Kommission will mit dem "Single Market Act" den Binnenmarkt neu beleben. Hierzu macht sie 50 konkrete Vorschläge, die bis 2012 verabschiedet werden sollen. Das Centrum für Europäische Politik (CEP) meint: Der Versuch der Kommission, Investitionen zu privilegieren, die mit der Strategie "Europa 2020" politisch auserkoren wurden, ist industriepolitisch motiviert und daher abzulehnen. Dies gilt auch für die geplante Ausgabe projektbezogener Anleihen durch die Kommission; hierfür gibt es die Europäische Investitionsbank.
Jessica Koch und Matthias Kullas sind wissenschaftliche Referenten am Centrum für Europäische Politik (CEP) in Freiburg. Das CEP ist der europapolitische Think-Tank der Stiftung Ordnungspolitik. Es versteht sich als ein Kompetenzzentrum zur Recherche, Analyse und Bewertung von EU-Politik. Die Analysen des CEP beruhen auf den Grundsätzen einer freiheitlichen und marktwirtschaftlichen Ordnung. Die vollständige Studie finden Sie
hier.
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Die Kommission will mit der Binnenmarktakte ("Single Market Act") – als Komponente der Wirtschaftsstrategie "Europa 2020" für nachhaltiges Wachstum und mehr Beschäftigung – den Binnenmarkt neu beleben. Sie macht 50 konkrete Vorschläge – legislativer und nicht-legislativer Natur –, die bis 2012 verabschiedet werden sollen.
Erreicht werden soll "eine Vervollständigung und Vertiefung des Binnenmarktes und eine volle Ausschöpfung seiner Möglichkeiten", um in den nächsten zehn Jahren ein Potentialwachstum in Höhe von jährlich 4 Prozent des BIP zu erreichen.
Die Kommission verfolgt ausdrücklich einen "Ansatz der sozialen Marktwirtschaft", der alle Marktteilnehmer erfassen soll − "Unternehmen, Verbraucher und Arbeitnehmer". Insbesondere soll das Vertrauen der Bürger als Verbraucher in den Binnenmarkt wiederhergestellt werden.
Zu den 50 Vorschlägen können Bürger, Organisationen und Behörden bis zum 28. Februar 2011 Stellung nehmen. Die eingereichten Beiträge sollen in eine Neufassung der Mitteilung einfließen. Europäisches Parlament und Rat sollen im Frühjahr 2011 der endgültigen Fassung der Binnenmarktakte zustimmen und diese damit zum "politischen Aktionsplan" für 2011 und 2012 machen.
In etlichen Bereichen haben sich die positiven Wirkungen des Binnenmarktes nicht vollständig entfalten können, da nach wie vor Hemmnisse bestehen. Die Mehrzahl der in der Binnenmarktakte angekündigten Maßnahmen ist geeignet, die Integration des Binnenmarktes voranzutreiben. Einige Kommissionsvorschläge dienen jedoch nicht der Vertiefung des Binnenmarktes, sondern sind industriepolitisch oder sozialpolitisch motiviert. Andere Vorhaben sind sehr vage und bedürfen daher einer baldigen Konkretisierung.
Die Rechte des geistigen Eigentums müssen wirksam geschützt sein, damit die innovationsfördernden Effekte des Binnenmarktes vollständig zum Tragen kommen. Anderenfalls werden Innovationsanstrengungen von Unternehmen und Kreativen gehemmt. Das Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie ist daher uneingeschränkt zu begrüßen und sollte zügig umgesetzt werden. Gleiches gilt für die Absicht, einen europäischen Rahmen für das Urheberrecht vorzugeben. Denn die verschiedenen nationalen Regeln verhindern gegenwärtig einen grenzüberschreitenden elektronischen Handel mit Musik, Büchern und anderen kulturellen Werken. Zu begrüßen ist auch das Ziel der Kommission die Einführung eines EU-Patents und einer europäischen Patentgerichtsbarkeit zu beschleunigen. Ersteres senkt die Kosten für die Patenterteilung, während letzteres die Rechtsdurchsetzungskosten reduziert und die Rechtssicherheit erhöht.
Risikokapital ist zur Finanzierung von weitreichenden Innovationen unerlässlich und damit eine Voraussetzung für ein hohes Wirtschaftswachstum. Sachgerecht ist das Vorhaben der Kommission, die innereuropäische Mobilität von Risikokapital zu erhöhen, da dieses dann zielgerichteter eingesetzt werden kann. So ist es aufgrund des größeren Marktes für Risikokapitalgeber einfacher, sich auf bestimmte Branchen zu spezialisieren. Hiervon profitieren insbesondere kleine Mitgliedstaaten.
Abzulehnen ist die geplante Ausgabe projektbezogener Anleihen durch die Kommission zur ergänzenden Finanzierung langfristiger Verkehrs- und Energieinfrastrukturprojekte. Zwar ist die Bereitstellung europäischer Infrastruktur auch Aufgabe der EU. Für die Finanzierung solcher Projekte gibt es jedoch die Europäische Investitionsbank. Die Kommission setzt sich dem Verdacht aus, eine Möglichkeit zu suchen, das Verschuldungsverbot aufzuweichen, um ihren finanziellen Handlungsspielraum zu erweitern.
Wachstumsschädigend ist der Versuch der Kommission, "langfristige, nachhaltige und ethische Investitionen" zu fördern und so Bereiche zu privilegieren, die mit der Strategie "Europa 2020" politisch auserkoren wurden. Die Kommission sollte Investitionsentscheidungen den Unternehmern überlassen, da diese zum einen zukünftige Entwicklungen noch am besten vorhersagen können und zum anderen Chancen und Risiken auf sich vereinen. Jegliche Einflussnahme durch politische Entscheidungsträger erhöht die Gefahr, dass suboptimale Investitionen getätigt werden. Aus diesem Grund ist auch der Kommissionsvorschlag abzulehnen, die öffentliche Auftragsvergabe als Hebel für Innovation, Umweltschutz oder Beschäftigung zu nutzen. Solche Maßnahmen bergen die Gefahr, dass Ressourcen in Bereiche gelenkt werden, wo sie eine geringere Produktivität als möglich erzielen. Zudem besteht die Gefahr von Mitnahmeeffekten.
Positiv auf die Standortqualität wirkt sich die geplante Harmonisierung der Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage aus. Dadurch wird zum einen der bürokratische Aufwand für Unternehmen reduziert. Zum anderen nimmt durch die höhere Transparenz der Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten zu. Dies führt dazu, dass Steuern effizienter verwendet oder gesenkt werden. Richtig ist, dass die Kommission keine Harmonisierung der Steuersätze anstrebt, da dies den Steuerwettbewerb ausschalten würde.
Die Mehrzahl der Kommissionsvorhaben ist geeignet, die Integration des Binnenmarktes voranzutreiben. Dies gilt etwa für die Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums und die Harmonisierung der Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage. Industriepolitisch motiviert und daher abzulehnen sind der Versuch der Kommission, Investitionen zu privilegieren, die mit der Strategie "Europa 2020" politisch auserkoren wurden, und der Vorschlag, die öffentliche Auftragsvergabe als Hebel für Innovation, Umweltschutz oder Beschäftigung zu nutzen. Abzulehnen ist auch die geplante Ausgabe projektbezogener Anleihen durch die Kommission; hierfür gibt es die Europäische Investitionsbank.
Dokumente
CEP:
Analyse - Binnenmarktakte (7. Februar 2011)
CEP:
Übersichtstabelle Binnenmarktakte
EU-Kommission:
Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu unternehmen und Handel zu treiben (27. Oktober 2010)
EU-Kommission:
Bericht über die Unionsbürgerschaft KOM(2010) 603 (27. Oktober 2010)
Mario Monti:
Eine neue Strategie für den Binnenmarkt (Monti-Bericht) (9. Mai 2010)
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