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Soziales Europa


Die EU-Kommission will, dass die Fingerabdruckdaten von Asylsuchenden künftig mit den Spuren am Tatort abgeglichen werden dürfen. Foto: dpa

Die EU-Kommission will, dass die Fingerabdruckdaten von Asylsuchenden künftig mit den Spuren am Tatort abgeglichen werden dürfen. Foto: dpa

Aktuell - Donnerstag 6 September 2012 - Soziales Europa

EURODAC: Fingerabdruckdaten von Asylsuchenden

EU-Datenschützer warnt vor Erosion der Grundrechte

Strafverfolgungsbehörden sollen künftig auf die Fingerabdruckdaten von Asylsuchenden zugreifen können. Ein solcher Zugang zu den EURODAC-Daten verstärke die "schleichende Erosion der Grundrechte", kritisiert der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx. Die Kommission solle belegen, dass dieser schwerwiegende Eingriff notwendig sei.

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, dass Strafverfolgungsbehörden künftig auf EURODAC-Daten zugreifen können. In der Datenbank werden die Fingerabdruckdaten von Asylsuchenden gespeichert. Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat die geplante Neuerung an der EURODAC-Verordnung deutlich kritisiert. "Nur weil die Daten bereits gesammelt worden sind, sollten sie nicht für einen anderen Zweck verwendet werden, da dies einen weitreichenden negativen Effekt auf das Leben von Einzelnen haben kann", Opens external link in new windowerklärte Hustinx am Mittwoch (5. September). Die Kommission habe einfach keine ausreichenden Gründe vorgelegt, warum Asylsuchende für eine solche Behandlung ausgesondert werden sollten.

Hustinx verweist auf die Gefahr der Stigmatisierung: Wird zum Beispiel am Tatort eines Verbrechens ein Fingerabdruck gefunden, so können Asylbewerber potenziell durch EURODAC identifiziert werden, während dies für andere Personen nicht möglich ist, weil entsprechende Datenbestände nicht für alle gesellschaftlichen Gruppen bereitstehen.

Der EU-Datenschutzbeauftrage hat die Kommission daher aufgefordert, einen soliden Nachweis für die Notwendigkeit des Zugriffs auf EURODAC-Daten zu erbringen und entsprechende Statistiken vorzulegen. Der Datenschützer empfiehlt unter anderem:

- dass Strafverfolgungszugriff auf EURODAC-Daten nur bei Erfüllung spezifischer und klar definierter Kriterien möglich ist, z.B. wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Täter einer terroristischen oder anderen schwerwiegenden Straftat Asyl beantragt hat;

- dass klar festgelegt wird, dass die Datenweitergabe an Drittstaaten verboten ist;

- dass eine Anfrage auf Zugriff für Strafverfolgungszwecke von einer unabhängigen Stelle überprüft wird, oder vorzugsweise vorheriger gerichtlicher Genehmigung bedarf;

- dass die Notwendigkeit von direktem Zugriff auf EURODAC Daten für EUROPOL (die EU Strafverfolgungsagentur) klar dargelegt wird und sichergestellt wird, dass dieselben Schutzmechanismen wie für entsprechende nationale Behörden gelten.

Red.



EurActiv Brüssel: Opens external link in new windowPrivacy czar: Civil rights at stake in asylum database proposal (6. September 2012)

Links


Dokumente

EDPS: Opens external link in new windowOpinion of the European Data Protection Supervisor on EURODAC (5. September 2012)

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