Einsatzarmee - nun auch einsatzfähig?
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Europäische Polizeibeamte sollen auch über Grenzen hinweg eng zusammenarbeiten. Als vorbildich gilt hier die schwedische Polizei. Foto: dpa.
Aktuell - Mittwoch 3 Februar 2010 - Sicherheit und Verteidigung
Die EU weitet ihre Kompetenzen für die innere Sicherheit mit dem Lissabon-Vertrag und dem Stockholmer Sicherheitsprogramm aus. Doch sind bisher viele Fragen offen. Nicht einmal ein einheitliches Format für grenzüberschreitende Amtshilfeanfragen der Polizei gibt es. Und die Prävention gegen Organisierte Kriminalität kommt zu kurz.
Polizeien aller Länder vereinigt Euch - während die EU im Rahmen ihrer Strategie Europa 2020 zum nächsten Integrationsschritt ansetzt - der Garantie einer hohen Inneren Sicherheit über all in der Union - gibt es im Alltag für die Polizei einige Gründe, an der Effizienz der Maßnahmen zu zweifeln. Durch das "
Stockholmer Programm" für die Kooperation von Polizei- und Zollbehörden ergeben sich Neuerungen, auf die Europa bisher nicht vorbereitet scheint.
Zwar gibt es eine Reihe von Institutionen - die einen mehr, die anderen weniger bekannt: das Europäische Polizeiamt
Europol, die Polizeiakademie
CEPOL, die Grenzschutzagentur
Frontex, die Europäische Einheit für Justiz-Zusammenarbeit
Eurojust oder der "Ständige Ausschuss für die operative Zusammenarbeit" aller polizeilichen Einrichtungen der EU samt ihrem geheimdienstlichen Lagezentrum (COSI).
Doch europäische Polizeibeamte - darunter auch hochrangige Vertreter - bemängeln noch sehr rudimentäre Probleme, wie sich auf dem 13. Europäischen Polizei-Kongress in Berlin zeigte, der diese Woche von der Mediengruppe "Behörden Spiegel" organisiert wurde.
Einigkeit herrscht in einem Punkt: Polizeibehörden können nur dann zusammenarbeiten, wenn sie dazu eine gemeinsame oder zumindest kompatible technische Plattformen nutzen, über dasselbe semantische Repertoire (Sprachen und Kodierungen) verfügen, sich in einem harmonisierten Rechtsrahmen bewegen - und dieselben Verfahrensabläufe umsetzen. Als Vorbild gilt hier die Zusammenarbeit zwischen den skandinavischen Ländern.
Bisher aber konnten sich die Regierungen und Behörden in der gesamten EU nicht einmal auf ein einheitliches Format für Mitteilungen einigen - das so genannte Uniform Message Format (UMF). Und so kommt es immer wieder vor, dass Anfragen aus einem EU-Land an ein zweites EU-Land nicht verstanden werden, falsch oder gar nicht beantwortet werden, und dass Fahndungsdaten nicht zugeordnet werden können.
Erst wenn das Interface funktioniert, ist damit zu rechnen, dass die zweite Priorität umgesetzt werden kann: die gemeinsame Strategiebildung. Wobei es durchaus unterschiedliche Auffassungen gibt, was dazu gehört. Fest steht nur: Organisierte Kriminelle gehen längst in gemeinsamen Strategien vor - während sich schon bei der deutschen Debatte um Internet-Sperren gegen Kinder-Pornographie oder im Falle der Cyber-Kriminalität herausstellte, dass es mit einer europäischen Strategie der Polizeibehörden noch nicht so weit her ist.
Ein großes Gefälle herrscht zudem beim nationalen Umsetzungstempo von EU-Richtlinien. Im Fall der Abschöpfung illegaler Gewinne brauchte der Bundestag fast drei Jahre - beim EU-Haftbefehl gar vier. Und die
EU-Beweisanordnung ist noch immer im Bundestag anhängig. Zwar braucht die Umsetzung von EU-Regeln in nationales Recht sicher Zeit - doch sollte dazu eine Spanne von einem Jahr genügen.
Auch die Dauer von Amtshilfeverfahren variiert. Während deutsche Polizeibehörden gerade die neuen EU-Ländern im Osten wegen ihres Tempos loben - reagieren Briten und Spanier auf deutsche Anfragen eher langsam - oder gar nicht. Das Stockholmer Programm sieht künftig bei Amtshilfeverfahren eine Reaktionszeit von acht Stunden vor. Um dies zu gewährleisten, braucht es vermutlich einer technischen - und sprachlichen - Aus- und Weiterbildung für Beamte aller Länder.
Gerade deutsche Polizeivertreter sehen in der EU ferner Defizite bei der Prävention Organisierter Kriminalität. Deutschland sieht sich hier als Vorreiter und würde die Prävention gerne auf die EU ausweiten - findet in der Kommission bisher aber wenig Gehör. Denn in Brüssel scheint man zum einen mit dem Fortschritt der Polizeizusammenarbeit zufrieden zu sein - sieht zum anderen aber das Spannungsfeld zum Datenschutz. Die Weitergabe von SWIFT-Finanzdaten von EU-Bürgern an die USA ist dabei nur eine Facette.
jow
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