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Neue Vorschläge für neue Kompetenzen des Europäischen Rechnungshofes (Luxemburg). Foto: ERH

Neue Vorschläge für neue Kompetenzen des Europäischen Rechnungshofes (Luxemburg). Foto: ERH

Aktuell - Donnerstag 16 Februar 2012 - Österreich

Ausgabenkontrolle soll Vertrauen in die EU stärken

Europäischer Rechnungshof könnte EU-Fiskalpakt prüfen

Wirksame und vertrauenswürdige Kontrollen seien wichtig, um das Vertrauen der Bürger in die EU zu stärken. Daher wäre es sinnvoll, wenn der Europäische Rechnungshof die Prüfkompetenz für den Europäischen Finanz-Stabilisierungs-Mechanismus (EFSM) erhielte, findet Harald Wögerbauer von der Rechnungshofspitze.

Erst vor kurzem haben Vertreter der Europäischen Zentralbank (EZB) gefordert, dass der Europäische Rechnungshof (ERH) als unabhängige EU-Institution die Einhaltung der fiskalpolitischen Verpflichtungen des EU Fiskalpakts laufend kontrollieren sollte. Wie Harald Wögerbauer, österreichisches Mitglied des Präsidiums des ERH, in einem Gespräch mit EurActiv.de feststellte, könne er persönlich sich vorstellen, dass tatsächlich der ERH dem Europäischen Parlament halbjährlich über die Einhaltung der im Fiskalpakt festgelegten Verpflichtungen Bericht erstattet und das Europäische Parlament dann diesbezügliche Beschlüsse fasst.

Der EU-Fiskalpakt war Ende Januar 2012 von 25 Mitgliedsstaaten unterzeichnet worden. Großbritannien und Tschechien haben sich davon distanziert. Bis spätestens 1. Januar 2013 sollte der Vertrag in Kraft treten, vorausgesetzt, er wird bis dahin von mindestens zwölf Euroländern ratifiziert.

Die Teilnehmer des EU-Fiskalpaktes gehen über die bisher im EU-Recht verankerten Stabilitäts- und Haushaltsregeln (Öffnet externen Link in neuem FensterSix-Pack) hinaus: So verpflichtet sich jeder Paktstaat zu einem stets ausgeglichenen Haushalt. Demnach darf das jährliche strukturelle Haushaltsdefizit nicht höher als 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) sein.

Der Europäische Gerichtshof überprüft, ob auch alle Teilnehmerstaaten die vertraglichen Verpflichtungen zur Schuldenverringerung bindend in ihr nationales Recht einbauen und für effektive automatische Korrekturen bei zu hohem Defizit sorgen. Nur bei außergewöhnlichen Umständen dürfen Paktstaaten ihre strukturellen Defizite temporär auf über 0,5 Prozent des BIP steigern.

Auch für EFSM Prüfkompetenz wahrnehmen

Wögerbauer hatte bereits vor einiger Zeit auch mit seiner – wie er ausdrücklich betont – "persönlichen Meinung" für Aufmerksamkeit gesorgt, als er zu überlegen gab, dass der ERH sowohl die Kapazitäten als auch die fachlichen Kompetenzen hätte, die Rolle einer europäischen Ratingagentur zu übernehmen. Wie überhaupt es das Bemühen des noch nicht ein Jahr im Amt befindlichen neuen Präsidiumsmitglieds ist, dem Europäischen Rechnungshof mehr Aufgaben und damit mehr Gewicht in der Öffentlichkeit zu geben.

Eine wirksame und vertrauenswürdige Kontrolle sei schließlich auch ein wichtiger Beitrag, um das Vertrauen der Bürger in die EU zu stärken. Daher – so Wögerbauer – sei es auch sinnvoll, die Prüfkompetenz für den Europäischen Finanz-Stabilisierungs-Mechanismus (EFSM) wahrzunehmen.

Die Kommission kann aus dem EU-Haushalt bis zu 60 Milliarden Euro Kredite an Mitgliedsstaaten zur Verfügung stellen. 48,5 Milliarden Euro wurden bereits an Irland (22,5 Milliarden Euro) und Portugal (26 Milliarden Euro) ausbezahlt.

Herbert Vytiska (Wien)

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Weitere Berichte auf EurActiv.de: Öffnet externen Link in neuem FensterEU-Rechnungshof als Ratingagentur: "Wir könnten das" (29. Dezember 2011) 

 

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