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Die lange erwartete Winterreifenpflicht gilt seit Anfang Dezember. Demnach müssen bei Schnee, Eis und Matsch alle Autos Winterreifen oder Allwetterreifen mit dem Matsch-und Schneesymbol haben. Foto: dpa
Aktuell - Dienstag 4 Januar 2011 - Infrastruktur und Verkehr
Wer die Winterreifenpflicht missachtet, muss in manchen EU-Ländern mit saftigen Bußgeldern rechnen. In Deutschland gelten Winterreifen bei Autovermietungen indes als Extras, die der Kunde zusätzlich bezahlen muss. Ist das juristisch einwandfrei oder ein einträgliches Geschäft für Autovermieter?
Auch für Mietwagen sind Winterreifen in Deutschland seit Anfang Dezember Pflicht. Wer sein Auto mit Winterreifen bestellt, zahlt jedoch zum Teil drastische Aufschläge. In Österreich und der Schweiz verlangen die Autovermieter Avis, Europcar und Hertz keine Zusatzgebühren. Auch in Schweden, Norwegen und anderen skandinavischen Ländern gehören Winterreifen zur kostenfreien Standardausrüstung.
ADAC-Sprecherin Katrin Müllenbach-Schlimme erklärt, dass es sich beim neuen Gesetz in Deutschland lediglich um eine Verhaltensvorschrift handelt - keine Ausrüstungsvorschrift. "Das Gesetz sieht keine generelle Winterreifenpflicht vor". Kein Autobesitzer sei verpflichtet, seinen Wagen im Winter mit M+S-Reifen ("Matsch + Schnee"-Kennzeichnung) auszurüsten.
Das Gesetz regele lediglich, dass man nicht mit Sommerreifen fahren darf, wenn die Straßen winterlich sind. "Der gesetzgeberische Appell richtet sich an den Fahrer, einen Bußgeldtatbestand für den Fahrzeughalter gibt es nicht." Daher sind Winterreifen bei Mietwagen Extras, die der Kunde zusätzlich bezahlen muss. Bei der Miete eines Autos der Golf-Klasse für ein Wochnende kostet das
Stiftung Warentest zufolge bei Sixt 58 Euro. Bei Europcar, Hertz und Avis ist dieser Preis nur etwas niedriger.
Anderer Ansicht ist der Lobbyist und Rechtsanwalt Andreas Geiger: "Der Gesetzgeber wird hier aufgrund des Drucks der Verbraucher wohl bald nachbessern. Wahrscheinlich kommen ihm aber die Gerichte zuvor." Er wirft den Autovermietern einen Missbrauch des Wortlauts der gesetzlichen Winterreifenpflicht in Paragraph 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor. "Diese sagt, dass ein Fahrzeug nur mit Winterreifen 'gefahren' werden darf", so Geiger gegenüber EurActiv.de
Hieraus würden die Autovermieter eine Pflicht nur des Fahrers, sprich des Mieters konstruieren. Den Halter, sprich Vermieter, solle dagegen keine Pflicht treffen. "Das ist natürlich Unsinn. Zweck der gesetzlichen Formulierung ist, dass jemand, der sein Auto im Winter stehen lässt, keine Winterreifen aufziehen muss. Und nicht die Bereicherung der Autovermieter."
Nach eigenen Angaben haben die Vermieter zurzeit zwischen 90 und 95 Prozent ihrer Wagen mit Winterreifen ausgerüstet. Laut ADAC beträgt dieser Wert 80 Prozent. Kunden sollten sich daher nicht darauf verlassen, dass Mietwagen im Winter mit entsprechender Bereifung ausgestattet sind.
Sprecher von Autovermietungen weisen darauf hin, dass ihnen neben den reinen Reifenkosten auch Kosten für das Umrüsten oder die Einlagerung während des Sommers entstehen. Geiger erklärt, dass alle großen Autovermieter fast wortgleich argumentieren und ähnliche Winterreifengebühren erheben: "Wenn das mal nicht das Bundeskartellamt auf den Plan ruft."
Die lange erwartete Winterreifenpflicht gilt seit dem 4. Dezember. Demnach müssen bei Schnee, Eis und Matsch alle Autos Winterreifen oder Allwetterreifen mit dem Matsch-und Schneesymbol haben. Wird man bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen erwischt, kostet es 40 Euro. 80 Euro und ein Punkt in Flensburg werden fällig, wenn dabei der Verkehr behindert wird.
Europaweit gibt es keine einheitliche
Regelung. Im Vergleich zu anderen Ländern ist Deutschland vergleichsweise günstig, erklärt der TÜV Süd. In Österreich sind zwischen 35 und 5.000 Euro (bei schwerer Beeinträchtigung der Sicherheit) fällig, wenn zwischen dem 1. November und dem 15. April ein Auto mit Sommerreifen bewegt wird.
In Frankreich kennzeichnen Schilder mit der Aufschrift "pneus neige" Strecken, auf denen Winterreifen Pflicht sind. Für die Missachtung werden 90 Euro in Rechnung gestellt. In Tschechien sind Winterreifen - oder alternativ auch Sommerreifen mit Schneeketten - vom 1. November bis 31. März Pflicht: 80 Euro kostet dort laut TÜV Süd der Verstoß. 78 Euro werden in Italien fällig. In der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Auf einzelnen Straßen schreiben Schilder Schneeketten vor. Wer sich nicht daran hält, riskiert 70 Euro Strafe.
dto
EU-Kommission:
Winter Tyres - calendar and other mandatory conditions
Stiftung Warentest:
Hohe Zuschläge für Winterreifen (10. Dezember 2010) 
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