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Globales Europa


Hier ist Schnüffeln noch erlaubt (Foto: dpa)

Hier ist Schnüffeln noch erlaubt (Foto: dpa)

Aktuell - Dienstag 2 März 2010 - Globales Europa

Verfassungsrichter: Deutsche Regierung muss nachbessern

Vorratsdaten sind zu löschen

Die Sammlung von Telekommunikationsdaten ist in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig. Allerdings schloss Karlsruhe die Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich aus. Bisher erhobene Daten müssen unverzüglich gelöscht werden.

Die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist in ihrer jetzigen Form unzulässig. Sie ist mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar. Die bisher erhobenen Daten seien unverzüglich zu löschen, Opens external link in new windowverkündeten die Karlsruher Richter in ihrem heutigen Urteil.

Das Gesetz wahrt aus ihrer Sicht der Verfassungsrichter nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Außerdem mangle es an einer Sicherheit für die Daten. Es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen. Ferner kritisierten die Richter die fehlende Transparenz des Gesetzes.

Das Urteil schließt die Speicherung von Daten jedoch nicht generell aus. Es stellt nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist.

Rückschlüsse bis in die Intimsphäre

Laut Urteil sind die Telekommunikationsdaten "für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung". Daten dürfen deshalb künftig unter bestimmten Maßgaben gespeichert und verwertet werden.

Bei der Speicherung handle es sich jedoch "um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt". Die Verbindungsdaten ermöglichten inhaltliche Rückschlüsse "bis in die Intimsphäre" hinein.

Diffuses Gefühl des Beobachtetseins

So ließen sich aussagekräftige Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile gewinnen. Weil zudem Missbrauch möglich sei und die Bürger die Datenverwendung nicht bemerkten, sei die Vorratsdatenspeicherung in ihrer bisherigen Form geeignet, "ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen".

Darum sei ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen zu knüpfen. Diese Voraussetzungen erfülle das deutsche Gesetz nicht.

Zwar sei die Vorratsdatenspeicherung nicht auf eine „Totalerfassung“ der Bürger angelegt, doch müsse sie die Ausnahme bleiben. Nur bei dem Verdacht einer schwerwiegenden Straftat oder etwa einer konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, oder für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes ist die Vorratsdatenspeicherung nach dem Karlsruher Urteil zulässig.

Den Bund zum strengeren Maßstab aufgefordert

Das Gericht fordert den Bund als Gesetzgeber auf, einen strengen Maßstab für die Sicherheit von Daten zu entwickeln, der von den Telekommunikationsunternehmen auch technisch umgesetzt werden müsse.

Die Verfassungsrichter hatten bereits in zwei einstweiligen Anordnungen die umstrittene Datennutzung stark beschnitten. Darin bestimmten sie, dass Strafverfolger nur dann auf die Verbindungsdaten zugreifen dürfen, wenn eine schwerwiegende Straftat vorliegt, die mit anderen Mitteln kaum oder gar nicht aufgeklärt werden kann. Ansonsten werde das Vertrauen der Bürger "in die allgemeine Unbefangenheit des elektronischen Informations- und Gedankenaustauschs" zu sehr eingeschränkt, hieß es zur Begründung.

Daten ein halbes Jahr gespeichert

Die gekippten Regelungen verpflichteten Telekommunikationsanbieter seit 2008, die Verbindungsdaten von Telefon, Handy, E-Mail und Internet auf Vorrat für ein halbes Jahr speichern und Polizei sowie Geheimdiensten zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr zur Verfügung zu stellen.

Nach dem bisher geltenden Gesetz werden Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten sechs Monate lang gespeichert. Abrufbar sind sie für Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr. Im umfangreichsten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten fast 35.000 Bürger Beschwerde gegen das seit 2008 geltende Gesetz eingelegt, das eine EU-Richtlinie umsetzt.

(Aktenzeichen: 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08)

 

Positionen:

Einer der Beschwerdeführer ist FDP-Innenexperte Burkhard Hirsch, der seine Kritik an dem Gesetz nun bekräftigt: "Entscheidend ist die Tatsache, dass der Staat den Bürger wie einen potenziellen Straftäter behandelt … Ich denke, dass der Staat jetzt schon die Möglichkeit hat, die Verbindungsdaten dann nachzuforschen und zu prüfen, wenn er gegen einen Bürger einen konkreten Verdacht hat." Sobald jemand in Verdacht geraten sei, könne ja die Polizei, gegebenenfalls mit richterlicher Entscheidung, tätig werden.

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), hatte in der ARD für das Gesetz argumentiert: "Es geht nicht um Übermut des Gesetzgebers, der Bürgerrechte einschränken will. Die Nutzung von Telekommunikationseinrichtungen wird heute immer stärker zur Begehung und Planung von Straftaten genutzt." Werde das Gesetz stark eingeschränkt, "werden wir viele Straftaten nicht mehr verhindern und aufklären können". Zudem gebe es immer mehr Straftaten im IT-Bereich. "Es gibt keine Fingerabdrücke, keine DNA-Spuren. Wenn wir diese Daten nicht mehr haben, werden wir die Masse dieser Straftaten nicht mehr aufklären können." Bisher sei kein Fall von Missbrauch durch die Datenspeicherung bekannt, so Bosbach.

Der FDP-Parteivorsitzende und Vizekanzler Guido Westerwelle jubelt: „Ich finde es hervorragend, dass Liberale dieses Urteil erstritten haben“, sagte der Außenminister. Die Entscheidung sei auch eine „wirkliche Bestätigung“ des langjährigen Engagements von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) für Bürgerrechte.

Grünen-Chefin Claudia Roth sprach von einer "richtigen Klatsche" für den Gesetzgeber. "Dass alle bisher gespeicherten Daten gelöscht werden müssen, das setzt noch einen drauf."

„Das Gericht hat den Schutz der Bürgerrechte gestärkt“, sagte der Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck. Allerdings sei das Gericht nicht weit genug gegangen. In der entscheidenden Frage, ob Vorratsdatenspeicherung überhaupt zulässig sei, habe sich das Bundesverfassungsgericht nicht zu einem klaren Nein durchringen können, beklagte Beck.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung äußerte sich ebenfalls zufrieden: Dass Daten gesammelt werden dürfen, sei klar - gespeichert werden dürfe aber nur bei konkretem Verdacht. "Wir wollen keinen Überwachungsstaat."

Unionsvertreter dagegen bedauerten das Urteil: Es werde "uns erst einmal in Schwierigkeiten bringen, weil wir Instrumente nicht anwenden können", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Peter Altmaier (CDU).

Der Grünen-Innenexperte im Europaparlament, Jan Philipp Albrecht, sagte: "Die heutige Entscheidung ist eine klare Absage an die grundrechtsfeindlichen Sicherheitsmaßnahmen der vergangenen Jahre. Leider hat sich das Gericht in seinem Urteil allerdings auf Kosten der Grundrechte um eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof gedrückt. Mit der Entscheidung, die EU-Richtlinie zur flächendeckenden und anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsdaten für grundsätzlich Grundgesetzkonform zu erklären, fällt es hinter seine seit dem Volkszählungsurteil geltende ständige Rechtsprechung zurück. Zwar sind die hohen Anforderungen an die Verwendung der gespeicherten Daten wichtig und begrüßenswert. Der durch die generelle Speicherungspflicht geschaffene Generalverdacht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern bleibt allerdings.“

Die mehr als 34.000 Beschwerdeführer müssten, so Albrecht, nun noch einen paar Kilometer weiter nach Straßburg zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gehen, um Klarheit über die Vereinbarkeit der Richtlinie mit den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention zu bekommen.

Der Grünen-Politiker weiter: „Wie das Bundesverfassungsgericht hat auch der Straßburger Gerichtshof immer wieder deutlich gemacht, dass die anlasslose Datensammlung auf Vorrat ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Privatsphäre ist. Es muss endlich wieder eine Rückkehr zum individuellen Verdacht geben - auch wenn es um die Erhebung von Informationen über die Bürgerinnen und Bürger geht. Das ist auch eine Lehre des heutigen Urteils aus Karlsruhe."

Die Linke nannte das Urteil einen „Knockout für die uferlosen Überwachungsträume der Big-Brother-Parteien“. „Das heutige Urteil ist eine wichtige Entscheidung zur Wahrung der Balance zwischen Freiheit und Sicherheit“, sagte Jan Korte, Mitglied im Fraktionsvorstand der Linken. Er forderte „einen sofortigen Kurswechsel in der Innenpolitik“.

Abermals habe eine schlampige Gesetzesformulierung dazu geführt, dass der Polizei ein notwendiges Ermittlungsinstrument „aus der Hand geschlagen wurde“, beklagte der GdP-Vorsitzende, Konrad Freiberg. Der Gesetzgeber müsse nun „unverzüglich“ ein dem Richterspruch voll entsprechendes Gesetz vorlegen, mit dem die Polizei wieder gespeicherte Telekommunikationsdaten zur Aufklärung schwerster Straftaten nutzen dürfe. „Die Aufgabe der Polizei, Menschen vor Straftaten zu schützen, wird aber auch mit einem neuen, verfassungsgemäßen Gesetz stark erschwert.“ Das Gericht habe die Hürden für den Zugriff der Polizei so hoch gelegt, dass Vorratsdatenspeicherung zur polizeilichen Gefahrenabwehr kaum mehr in Frage komme.

red, dpa

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BVerfG:
Opens external link in new windowKonkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß (2. März 2010)

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