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Türken protestieren Ende Januar vor dem französischen Konsulat in Istanbul gegen Frankreichs Verbot von Völkermord-Leugnungen. Foto: dpa

Türken protestieren Ende Januar vor dem französischen Konsulat in Istanbul gegen Frankreichs Verbot von Völkermord-Leugnungen. Foto: dpa

Aktuell - Mittwoch 1 Februar 2012 - Erweiterung und Nachbarn

Umstrittenes Verbot der Völkermord-Leugnung

Türkei begrüßt Klage gegen Frankreichs Genozid-Gesetz

Frankreich hat mit dem geplanten Verbot der Völkermord-Leugnung den Groll der Türkei auf sich gezogen. Nun wollen über 130 französische Abgeordnete den diplomatischen Eklat mit einer Klage gegen das umstrittene Genozid-Gesetz verhindern. Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan ist zufrieden.

Über 130 französische Abgeordnete haben am Dienstag (31. Januar) vor dem Obersten Gericht Frankreichs gegen das jüngst verabschiedete gesetzliche Verbot der Völkermord-Leugnung geklagt. Die Nationalversammlung und der Senat hatten zuvor ein Gesetz verabschiedet, das auch das Bestreiten des Genozids an Armeniern im Osmanischen Reich während des Ersten Weltkriegs unter Strafe stellt (Opens external link in new windowEurActiv.de vom 24. Januar 2012).

Die Türkei wertete das französische Gesetz als Provokation und drohte mit einem "totalen Abbruch" der diplomatischen Beziehungen. Die wirtschaftliche, politische und militärische Zusammenarbeit beider Länder stehe auf dem Spiel, ließ die türkische Seite wissen.

"Wie verurteilen diese Entscheidung auf das Schärfste, die in jeder Hinsicht problematisch ist und ein Beispiel für Verantwortungslosigkeit darstellt. Wir erklären zudem, dass wir unsere Gegenreaktion auf jeder verfügbaren Plattform ausdrücken werden", hieß es in der Opens external link in new windowoffiziellen Erklärung des türkischen Außenministeriums nach der Verabschiedung des Genozid-Gesetzes im französischen Senat am 23. Januar.

Nun haben über 130 Abgeordnete der Nationalversammlung und des Senats vor dem Obersten Gericht Frankreichs gegen das Gesetz geklagt. Die Kläger argumentieren, dass das die Einordnung des Ereignisses unter Historikern noch umstritten ist. Deshalb schränke das Gesetz die Freiheit von Historikern und Analysten ein, über das Ereignis zu diskutieren. Das verletze letztlich das Recht auf freie Meinugsäußerung.

Die Abgeordneten betonen zugleich, dass sie mit ihrer Klage keinesfalls "das Leiden der französischen Mitbürger armenischer Abstammung und aller Armenier weltweit" infrage stellen wollten. Der Verfassungsrat hat einen Monat Zeit, um ein Urteil zu fällen.

Türkisches Lob


Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan, der das Gesetz als "diskriminierend und rassistisch" brandmarkte, dankte den klagenden Abgeordnete für diese Initiative. "Im Namen meines Landes spreche ich den Senatoren und Abgeordneten, die ihre Unterschrift gegeben haben, meinen herzlichen Dank aus", sagte Erdoğan. "Ich glaube, Sie haben getan, was getan werden musste."

Türkische Geduld


Erdoğan hatte vor wenigen Tagen erklärt, die Türkei sei in einer "Phase der Geduld", in der überlegt werde, welche Maßnahmen ergriffen werden. Als Mitglied der Nato und der Welthandelsorganisation WTO muss die Türkei prüfen, ob die geplanten Sanktionen mit den eigenen internationalen Verpflichtung vereinbar sind.

In den Medien wurden bereits mögliche Strafmaßnahmen aufgelistet. Dazu gehört das Abberufen des türkischen Botschafters aus Paris und die Ausweisung des französischen Botschafters aus Ankara. Das wäre eine deutliche Herabstufung der diplomatischen Beziehungen auf die Ebene der Geschäftsträger. Außerdem könnte die Türkei seinen Luftraum und seine Meeresgebiete für französische Millitärflugzeuge und -schiffe sperren.

Bevor das umstrittene Genozid-Gesetz in Kraft treten kann, muss es von Frankreichs Staatspräsident Nicolas Sarkozy unterzeichnet werden. Dieser formale Akt ist durch die Klage beim Verfassungsrat aufgeschoben.

Proteste im Vorfeld


Die französische Nationalversammlung hatte das Verbot im Dezember gebilligt und damit Protest bei der Regierung in Ankara ausgelöst (Opens external link in new windowEurActiv.de vom 23. Dezember 2012). Der türkische Ministerpräsident Erdogan rief den Botschafter aus Paris zeitweise zurück und legte die militärischen Beziehungen zu dem Nato-Partner auf Eis. Die Türkei wirft der französischen Regierung Stimmenfang vor der Präsidentenwahl im Frühjahr vor. In Frankreich leben rund 500.000 Menschen armenischer Abstammung. Treibende Kraft für das Gesetz war die konservative Regierungspartei UMP von Präsident Sarkozy.

Gesetz und Strafe


Falls das Gesetz ratifiziert wird, könnte die Leugnung von Völkermorden in Frankreich künftig mit bis zu 45.000 Euro Geldstrafe und einem Jahr Gefängnis bestraft werden. Frankreich hatte bereits 2011 ein Gesetz verabschiedet, dass die Ermordung der Armenier im Osmanischen Reich während des Ersten Weltkriegs als Völkermord anerkennt.

Hintergrund des Streits


Armenien vertritt wie die meisten Wissenschaftler und Regierungen weltweit die Auffassung, dass damals rund 1,5 Millionen christliche Armenier auf Anordnung der osmanischen Führung getötet wurden. Die Regierung in Ankara als Rechtsnachfolger und die Mehrheit des türkischen Volkes fühlen sich durch diesen Vorwurf allerdings angegriffen und argumentieren, auf beiden Seiten habe es damals Verluste an Menschenleben gegeben.

EurActiv

Ein englischsprachiger Beitrag zu diesem Thema erschien auf Opens external link in new windowEurActiv.com.


Links

Französischer Senat: Opens external link in new windowRépression de la négation des génocides (23. Januar 2012)

Türkisches Außenministerium:
Opens external link in new windowReaction on the Law Proposal Adopted by the French Senate (24. Januar 2012)

Zum Thema auf EurActiv.de

LinkDossier: Opens external link in new window"Die neue Türkei" (Januar 2012)

Opens external link in new windowGesetz zur Völkermord-Leugnung: Türkei droht Frankreich (24. Januar 2012)

Opens external link in new windowNach Genozid-Gesetz: Türkei sanktioniert Frankreich (23. Dezember 2012)

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