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Das SWIFT-Abkommen erlaubt US-Terrorfahndern, Auslandsüberweisungen europäischer Bankkunden zu kontrollieren. Foto: dpa
Aktuell - Donnerstag 8 Juli 2010 - Globales Europa
Das Europaparlament hat das umstrittene Bankdaten-Abkommen Swift gebilligt. Das Abkommen zur Übermittlung europäischer Bankdaten an die USA kann nun am 1. August in Kraft treten. Einige Abgeordnete sehen jedoch eine klare Verletzung der EU-Gesetzgebung zum Datenschutz.
Die Abgeordneten stimmten am Donnerstag in Straßburg mit großer Mehrheit für die internationale Vereinbarung zwischen der EU und den USA. Der Vertrag erlaubt US-Terrorfahndern, Auslandsüberweisungen europäischer Bankkunden zu kontrollieren. Da die Mitgliedsstaaten die Vereinbarung bereits einstimmig angenommen haben, kann das Swift-Abkommen am 1. August in Kraft treten. Es gilt fünf Jahre.
"Der Text enthält die richtigen Schutzklauseln, um berechtigten Sorgen um Sicherheit und Privatsphäre Rechnung zu tragen", sagte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström. Im Parlament stimmten 484 Abgeordnete mit Ja gegen 109 Nein- Stimmen. Konservative, Sozialdemokraten und Liberale unterstützten das Abkommen, das Bedenken des Parlaments berücksichtigt.
Im Februar hatte das Parlament eine erste Fassung des Abkommens noch abgelehnt. Der zweite Anlauf für eine Vereinbarung mit den Amerikanern wurde nötig, weil das Europaparlament ein vorläufiges Swift-Abkommen gestoppt hatte. Die EU-Abgeordenten hatten Datenschutzbedenken und fühlten sich zudem bei ihren Mitentscheidungskompetenzen übergangen, die ihnen seit dem Lissabon-Vertrag zustehen.
"Im Februar hat das Parlament ein eindeutiges Signal ausgesendet. Wir haben deutlich gemacht, dass der Vertrag von Lissabon uns mehr Möglichkeiten und mehr Verantwortung gegeben hat", sagte Alexander Alvaro (FDP, Deutschland) in der Debatte vor der Abstimmung im Plenum. "Während der Verhandlungen konnte das Parlament sicherstellen, dass Verbesserungen in das Abkommen aufgenommen wurden."
Der Schlüssel für das Abkommen war für das Parlament die letztendliche Abschaffung von "Massen"-Übertragungen von Daten. Im Gegenzug für die Unterstützung des Abkommens gewannen die Abgeordneten das Projekt, mit den Arbeiten zur Einrichtung eines europäischen Äquivalents zum "US-Terror Finance Tracking (TFT) Programm" zu beginnen.
Die neue Version des Abkommens sieht vor, dass die Verwendung von Daten durch die USA von einer Gruppe von unabhängigen Inspektoren, einschließlich eines Vertreters, der durch die Kommission und das Europäische Parlament ernannt wurde, überwacht wird.
Darüber hinaus verbietet das Abkommen dem US TFT-Programm sogenanntes "Data mining" (gezielte Datensuche) oder jede andere Art von algorithmischer oder automatisierter Profilerstellung bzw. Computer-Filterung.
Die Vereinbarung legalisiert eine seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 bestehende Praxis. Der Vertrag erlaubt den US-Geheimdiensten, Daten des belgischen Finanzdienstleisters Swift - nach dem der Vertrag benannt ist - auszuwerten. Dabei geht es um europäische Bankkundendaten wie Name, Adresse, Empfänger und Höhe einer Überweisung - allerdings nur, wenn ein Europäer Geld in Länder außerhalb der EU schickt. Für jede Anfrage muss ein Terrorverdacht bestehen. Die USA wollen auf diese Weise die Finanzquellen des internationalen Terrorismus trockenlegen.
Der Grüne Innenexperte im Europaparlament, Jan Philipp Albrecht, erklärte: "Die mehrheitliche Zustimmung des EU-Parlaments zum neuen SWIFT-Abkommen stellt einen Rückschlag für die Verhandlungen um einen verbindlichen Grundrechtsschutz in der internationalen Sicherheitszusammenarbeit dar."
Zwar seien richtige Korrekturen erreicht worden, der grundsätzlichen Kritik an der massenweisen verdachtsunabhängigen Datenweitergabe und den viel zu langen Speicherfristen sei jedoch nicht nachgekommen worden. "Die ganz große Koalition aus Konservativen, Sozialdemokraten und auch Liberalen akzeptiert damit eine Absenkung bisher geltender Rechtsstaatsprinzipien und riskiert eine EU-rechtswidrige Regelung," so Albrecht.
Der österreichische EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser vermutet ebenfalls Rechtswidrigkeit: "Das SWIFT-Abkommen wird nun wohl den Europäischen Gerichtshof und die Höchstgerichte in den Mitgliedsstaaten beschäftigen. Die Speicherfrist von nicht-extrahierten Daten, die Rolle von EUROPOL und die Übermittlung von Massendaten sind selbst nach der Ansicht des EU-Datenschutzbeauftragten rechtswidrig." Ehrenhauser appelliert bei der nun anstehenden Prüfung von Klagen an ein gemeinsames Vorgehen von Datenschutzgruppen und kritischen Abgeordneten.
Der stellvertretende Vorsitzende der EVP-Fraktion im Europaparlament, Manfred Weber (CSU) sieht das Abkommen hingegen als ein "insgesamt zufriedenstellendes Ergebnis harter Verhandlungen". Das Entgegenkommen von Kommission und Rat in zwei wesentlichen Punkten hätte die Zustimmung möglich gemacht: der mittelfristige Aufbau eines eigenen EU-Systems zur Auswertung von Finanztransaktionsdaten für den Anti-Terrorkampf und deutlich höhere Datenschutzstandards als beim im Februar abgelehnten Abkommen.
"Wir haben klar gemacht: Ohne ein eigenes EU-System wird es keine Zustimmung geben. Das Parlament hat sich durchgesetzt. Mit den Entscheidungen zum SWIFT-Abkommen haben die Abgeordneten aber auch unmissverständlich klar gemacht, dass ohne sie in der EU-Innenpolitik nichts mehr geht," erklärte Weber weiter.
Birgit Sippel, innenpolitische Expertin der SPD-Europaabgeordneten sagte: "Die Sozialdemokraten haben sich angesichts der Bedeutung des Datenschutzes ihre Entscheidung nicht leicht gemacht. Nach langen und sorgfältigen Abwägungen können wir jedoch dem Abkommen zustimmen. Die Alternative zum neuen SWIFT-Abkommen wären bilaterale Abkommen zwischen den USA und einigen europäischen Regierungen gewesen, ohne sicherstellen zu können, dass der Schutz personenbezogener Daten geachtet wird."
dto
EU-Parlament:
Pressemitteilung - Grünes Licht für SWIFT II (8. Juli 2010)
EU-Kommission:
EU-Parlament stimmt Bankdaten-Abkommen zu (8. Juli 2010)
Rat der Europäischen Union:
Text des SWIFT-Abkommens (24. Juni 2010)
Speaking points of Commissioner Malmström on the Agreement between the EU and the USA on the Terrorist Finance Tracking Program (TFTP) (8. Juli 2010) 
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