EU-Datenschützer: ACTA bedroht Privatsphäre und Datenschutz
Der Europäische Datenschutzbeauftragte sieht in ACTA die Gefahr "unakzeptabler Folgen für ...
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EU-Forschungskommissarin Máire Geoghegan-Quinn will aus Europa eine "lebendige Innovationswirtschaft, eine wahre Innovationsunion" machen, in der Unternehmen wirtschaften und investieren und Forscher aus der ganzen Welt arbeiten wollen. Foto: EC
Aktuell - Montag 31 Januar 2011 - Forschung und Innovation
"Große Herausforderungen" wie Klimawandel oder Energieknappheit können nach Ansicht der Kommission nur durch Forschung und Innovation erfolgreich überwunden werden. Sie will daher deren Rahmenbedingungen verbessern sowie die Innovationstätigkeit gezielt fördern. Das Centrum für Europäische Politik (CEP) meint: Der Abbau regulatorischer Hürden für grenzüberschreitende Forschungstätigkeiten erhöht das Innovationspotential Europas. Die Instrumentalisierung öffentlicher Aufträge für die Innovationsförderung führt dagegen zu massiven Wettbewerbsverzerrungen und begünstigt einen subtilen Protektionismus.
Benedikt Langner ist wissenschaftlicher Referent am Centrum für Europäische Politik (CEP) in Freiburg. Das CEP ist der europapolitische Think-Tank der Stiftung Ordnungspolitik. Es versteht sich als ein Kompetenzzentrum zur Recherche, Analyse und Bewertung von EU-Politik. Die Analysen des CEP beruhen auf den Grundsätzen einer freiheitlichen und marktwirtschaftlichen Ordnung. Die vollständige Studie finden Sie
hier.
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"Große Herausforderungen" (z. B. Klimawandel, Energieknappheit und demografischer Wandel) können nach Ansicht der Kommission nur durch Forschung und Innovation erfolgreich überwunden werden. Obwohl die EU in Bezug auf Forschung und Innovation "eigentlich" gut aufgestellt ist, muss sie laut Kommission mehr tun: Wenn die EU bis 2020 3 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) für Forschung und Entwicklung (F&E-Investitionsziel) ausgibt (2008: 1,9 Prozent), könnte bis 2025 ihre jährliche Wirtschaftsleistung um 800 Mrd. Euro steigen, und es könnten 3,7 Millionen Arbeitsplätze entstehen.
Die Kommission ist überzeugt, dass die nationalen und regionalen Forschungs- und Innovationsprogramme "grundlegend" reformiert werden müssen. Sie will mit der Leitinitiative die Errichtung einer "Innovationsunion" anstoßen und stellt konkrete Maßnahmen vor. Sie verwendet hierbei einen "umfassenden" Innovationsbegriff, der nicht nur technische Innovationen, sondern auch "Innovationen von Geschäftsmodellen, Gestaltung, Markenpolitik und Dienstleistungen" beinhaltet, "sofern sich daraus Vorteile für die Nutzer ergeben."
Die Kommission fordert nachdrücklich die Errichtung eines "Europäischen Forschungsraumes" bis 2014. Ziel ist es, einen Binnenmarkt im Bereich der Forschung zu schaffen ("Fünfte Grundfreiheit"). Denn bislang sehen sich Universitäten und Forschungseinrichtungen sowie einzelne Forscher regulatorischen Hürden ausgesetzt, wenn sie grenzüberschreitend aktiv werden wollen (z.B. bei der Geltendmachung von Rentenansprüchen in einem anderen Mitgliedstaat).
2012 wird die Kommission ein "einheitliches Konzept" für den Europäischen Forschungsraum vorlegen, um grenzüberschreitende Forschungstätigkeiten zu erleichtern.
Ab 2011 sollen die Mitgliedstaaten und Regionen bei der öffentlichen Auftragsvergabe innovative Produkte und Dienstleistungen besonders berücksichtigen. Dies soll auch für "vorkommerzielle" Aufträge zur Entwicklung neuer, noch nicht existierender Produkte und Dienstleistungen gelten. Die Kommission fordert EU-weit ein Auftragsvolumen von mindestens 10 Mrd. Euro jährlich.
Zur Begegnung großer gesellschaftlicher Herausforderungen ("Grand Challenges"), in denen staatliches Handeln "eindeutig" gerechtfertigt ist, werden "Europäische Innovationspartnerschaften" initiiert. Angesichts der Größe der Herausforderungen ist es nicht angebracht, für die Lösung allein auf Wettbewerbsmärkte zu vertrauen. Denn es ist "politisch inakzeptabel", diesen Herausforderungen nicht "adäquat" zu begegnen.
Alle "wichtigen Interessengruppen" sollen sich unter dem Vorsitz der Kommission in Gremien der "Europäischen Innovationspartnerschaften" versammeln. Ziele sind, Investitionen in F&E zu erhöhen und zu koordinieren, eine ggf. notwendige Regulierung und Normung frühzeitig zu identifizieren sowie die öffentliche Beschaffung aufeinander abzustimmen, damit Neuerungen rascher auf den Markt kommen.
Die Partnerschaften sollen auf den "gesellschaftlichen Nutzen" ausgerichtet sein und eine "rasche Modernisierung der damit verbundenen Wirtschaftsbereiche und Märkte" bewirken.
Als "Pilotprojekt" schlägt die Kommission eine Partnerschaft über "aktives und gesundes Altern" vor. Ziel ist, bis zum Jahr 2020 die Zahl der "gesunden Lebensjahre" um zwei Jahre zu erhöhen und somit die Nachhaltigkeit und Effizienz der Sozialfürsorge- und Gesundheitsfürsorgesysteme zu verbessern.
Die Kommission wird den Innovationsfortschritt insbesondere mit einem neuen Indikator messen, der "rasch wachsende, innovative Unternehmen" berücksichtigt. Diesen Indikator wird die Kommission in den nächsten zwei Jahren entwickeln.
Die Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle sowie Produkte und Dienstleistungen liegt im eigenen Interesse von Unternehmen. Aufgabe der Politik ist es, die Rahmenbedingungen für die Innovationstätigkeit der Unternehmen zu verbessern. Die Kommission wird dem einerseits zunächst gerecht: Forschungsergebnisse stellen eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen dar. Der Abbau von regulatorischen Hürden für grenzüberschreitende Forschungstätigkeiten über die Errichtung eines "Europäischen Forschungsraumes" erhöht daher das Innovationspotential.
Die Instrumentalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe – insbesondere auch der "vorkommerziellen" – für die Innovationsförderung führt zu massiven Wettbewerbsverzerrungen zugunsten von – vermeintlich – innovativen Firmen und öffnet auch einem subtilen Protektionismus Tür und Tor.
Es drängt sich auch der Verdacht auf, dass die "Europäischen Innovationspartnerschaften" – u.a. durch die Instrumentalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe – für industriepolitische Motive zweckentfremdet werden sollen. Dies und die angestrebte "rasche Modernisierung der damit verbundenen Wirtschaftsbereiche und Märkte" verzerren aber den Wettbewerb zugunsten der begünstigten Sektoren und Unternehmen. Ein Innovationsfortschrittsindikator, der "rasch wachsende, innovative Unternehmen" berücksichtigt, birgt ebenfalls die Gefahr, dass die Mitgliedstaaten gezielt diejenigen Unternehmen fördern, die von dem Indikator erfasst werden, um vermeintliche "Erfolge" ihrer Innovationspolitik vorzuweisen.
Die Kommission bleibt jede Begründung dafür schuldig, dass sie Wettbewerbsmärkten die Fähigkeit abspricht, effiziente Lösungen für "große Herausforderungen" zu finden, und genau dies den geplanten, von ihr selbst geleiteten "Europäischen Innovationspartnerschaften" zutraut. Gerade bei komplexen Problemen ist es zielführender, wenn die Beteiligten, wie auf Wettbewerbsmärkten üblich, dezentral nach – a priori eben unbekannten – Lösungen suchen, als dass ein am zentral vorgegeben wird. Jenes birgt zwar die Gefahr von Dopplungen und Fehlschlägen. Doch nur über eine Vielzahl von Lösungsansätzen kann diejenige Lösung gefunden werden, die sich später als am geeignetesten erweist. Ein zentrales, koordiniertes Vorgehen hingegen senkt das Lösungspotential.
Gleichwohl kann auch auf Wettbewerbsmärkten ein Eingreifen des Staates erforderlich sein, z.B. im Interesse des Umweltschutzes. Das Europäische Emissionsrechtehandelssystem (EU-ETS) ist ein gutes Beispiel dafür, wie der regulatorische Eingriff jedoch auf das notwendige Minimum reduziert werden und die Suche nach der effizientesten Lösung – hier der kostengünstigsten CO2-Einsparung – bewusst den Wettbewerbsmärkten überlassen bleiben kann.
Gerade bei der als "Pilotprojekt" vorgeschlagenen "Europäischen Innovationspartnerschaft" für "aktives und gesundes Altern" dagegen ist staatliches Handeln nicht – wie unterstellt – "eindeutig" angezeigt, und das Vertrauen auf Wettbewerbsmärkte ist ebenso wenig "politisch inakzeptabel". Denn es existieren auch ohne staatliche Intervention große finanzielle Anreize, gesundheitsfördernde Dienstleistungen und Produkte zu entwickeln. Im Übrigen bleibt die Kommission jede Begründung für ihre Behauptungen schuldig.
Der Abbau regulatorischer Hürden für grenzüberschreitende Forschungstätigkeiten über die Errichtung eines "Europäischen Forschungsraumes" erhöht das Innovationspotential Europas. Die Instrumentalisierung öffentlicher Aufträge für die Innovationsförderung führt dagegen zu massiven Wettbewerbsverzerrungen und begünstigt einen subtilen Protektionismus. Die Kommission bleibt jede Begründung dafür schuldig, dass sie Wettbewerbsmärkten die Fähigkeit abspricht, effiziente Lösungen für "große Herausforderungen" zu finden. Die stattdessen propagierte Planung von Innovation durch "Europäische Innovationspartnerschaften" kann für industriepolitische Motive zweckentfremdet werden und führt ebenfalls zu Wettbewerbsverzerrungen.
Dokumente
CEP:
EU-Mitteilung Innovationsunion (24. Januar 2011)
CEP:
CEP-Übersichtstabelle Innovationsunion
EU-Kommission:
Mitteilung KOM(2010) 546 - Leitinitiative der Strategie Europa 2020 Innovationsunion (6. Oktober 2010)
EU-Kommission:
Arbeitsdokument SEC(2010) 1161 (6. Oktober 2010)
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