EurActiv.de

Anzeige

Sektionen

Services

Über uns

Medien-Partner

Anzeige

Forschung und Innovation


Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx (R) und sein Stellvertreter Giovanni Buttarelli sehen die Gefahr, dass mittels ACTA geistige Eigentumsrechte auf Kosten der Grundrechte von Individuen durchgesetzt werden. Foto: EDSB

Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx (R) und sein Stellvertreter Giovanni Buttarelli sehen die Gefahr, dass mittels ACTA geistige Eigentumsrechte auf Kosten der Grundrechte von Individuen durchgesetzt werden. Foto: EDSB

Aktuell - Dienstag 24 April 2012 - Binnenmarkt und Wettbewerb

Stellungnahme des EU-Datenschutzbeauftragten

EU-Datenschützer: ACTA bedroht Privatsphäre und Datenschutz

Der Europäische Datenschutzbeauftragte sieht in ACTA die Gefahr "unakzeptabler Folgen für die Grundrechte". Der Grund: Das Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen definiert die angestrebten Maßnahmen nur mangelhaft.

Anzeige

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat am Dienstag seine Stellungnahme zum umstrittenen Handelsübereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (Anti-Counterfeiting Trade Agreement - ACTA) Opens external link in new windowabgegeben.

Giovanni Buttarelli, Stellvertretender EDSB, erklärte: "Obwohl mehr internationale Kooperation für die Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten nötig ist, dürfen die geplanten Mittel nicht auf Kosten der Grundrechte von Individuen gehen. Eine richtige Balance zwischen dem Kampf gegen Verletzungen des Rechts auf geistiges Eigentum und den Rechten auf Schutz der Privatsphäre und Datenschutz muss gewährleistet sein. Es scheint, dass ACTA in dieser Hinsicht nicht völlig erfolgreich war."

Gefährliche ACTA-Mängel


Die EU-Datenschützer weisen in ihrer Opens external link in new windowACTA-Stellungnahme auf drei besonders problematische Aspekte hin:

- Maßnahmen, die eine unterschiedslose oder breit angelegte Überwachung des Verhaltens und/oder der Kommunikation von Internetnutzern in Bezug auf geringfügige, nicht profit-orientierte Verstöße im kleinen Rahmen erlauben, wären nicht verhältnismäßig und würden gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), Artikel 7 und 8 der Grundrechtecharta und die Datenschutzrichtlinie verstoßen.

- Viele Maßnahmen der freiwilligen Durchsetzungskooperation würden eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch Internetdienstanbieter (Internet Service Provider - ISP) mit sich bringen, die über das nach EU-Recht erlaubte hinausgehen würde.

- ACTA enthält keine ausreichenden Einschränkungen und Schutzmaßnahmen, wie etwa wirksamen Rechtsschutz, rechtsstaatliche Verfahren, das Prinzip der Unschuldsvermutung und die Rechte auf Privatsphäre und Datenschutz.

Entscheidung im EU-Parlament


Die EU-Datenschützer stützen mit ihren Bedenken die Position der ACTA-Kritiker im Europäischen Parlament. Der zuständige Berichterstatter, David Martin (S&D, Großbritannien), wird dem Ausschuss für internationalen Handel am Mittwoch (25. April) empfehlen, ACTA die Zustimmung zu verweigern.

Martin weist ebenfalls auf mögliche "unbeabsichtigte Folgen" hin, die der ACTA-Text haben könnte. "Der Berichterstatter hegt weiterhin Zweifel daran, dass der ACTA-Text in Bezug auf die Kriminalisierung von Einzelpersonen, die Definition des 'gewerblichen Ausmaßes', die Rolle von Internet-Diensteanbietern und die mögliche Unterbrechung des Handels mit Generika so präzise wie nötig ist", heißt es in Martins Argumentation, die EurActiv.de Opens external link in new windowdokumentiert hat.

Hintergrund

Das Handelsübereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie wurde zwischen der Europäischen Union, Australien, Kanada, Japan, Korea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika geschlossen. Derzeit wird das Übereinkommen von den Signatarstaaten ratifiziert. Im Falle der Europäischen Union ist eine Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten und die Zustimmung seitens des Europäischen Parlaments erforderlich, bevor das Übereinkommen in der EU in Kraft treten kann.

Die ACTA-Gegner streben eine Abstimmung und dabei eine Ablehnung des umstrittenen Abkommens vor der Sommerpause an. Die ACTA-Befürworter wollen die Abstimmung auf die Zeit nach der Sommerpause verschieben, um ein Rechtsgutachten des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten (Opens external link in new windowEurActiv.de vom 5. April 2012).


mka

Links


EDSB: Opens external link in new windowStellungnahme zu ACTA (24. April 2012)

EU-Parlament:
Opens external link in new windowACTA: Entwurf einer Empfehlung (12. April 2012)


Zum Thema auf EurActiv.de

Opens external link in new windowACTA: EU-Parlament soll Zustimmung verweigern (23. April 2012)

Opens external link in new windowACTA: Widerstand im EU-Parlament wächst (13. April 2012)

Opens external link in new windowACTA: Kommission hat eine Frage an den EuGH (5. April 2012)

RSS

Partner

EBD Logo des Bundesverbands der Europa-Union

Agenda

Anzeige
Anzeige