4 Juli 2013 „Alternativlose“ Integration in Zeiten der Krise – Gefahr einer europäischen Desintegration?
27 Juni 2013 Financial indices and benchmark settings: the road ahead for Europe
Zur ÜbersichtAktuell - Freitag 26 Februar 2010 - Finanzen und Wachstum
Im Rahmen der Finanzmarktreformen spielen die EU-Versicherungsaufsicht CEIOPS / EIOPA und ihr 2012 in Kraft tretendes Regelwerk Insolvency II eine Schlüsselrolle für Versicherer, aber auch für die Finanzmärkte.
CEIOPS steht für "Ausschuss (Komitee) der Europäischen Aufsichten für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung". Aus dem bisher nur beratenden Komitee wird im Rahmen der Aufsichtsreform eine Behörde (Agency), die sich EIOPA nennen wird.
Das CEIPOPS wurde von der EU-Kommission bereits lange vor der Finanzkrise eingerichtet (Decision 2004/6/EC vom 5. November 2003), aber 2009 mit weiter gehenden Aufgaben betraut (Decision 2009/79/EC). Im Rahmen von CEIOPS arbeiten die
Spitzen der Versicherungsaufsicht der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums zusammen.
Zum neuen Vorsitzenden des Komitees wurde 2009 der Portugiese
Gabriel Bernardino gewählt. Er übernahm das Amt von Thomas Steffen. Bei der Amtsübernahme sagte Bernardino, dass er tiefgreifende Reformen der Finanzaufsicht erwarte - und "neue Macht und Verantwortung" bei den neuen Gremien der EU-Finanzaufsichtsgremien. Dabei würden alle bestehenden Business-Modelle des Finanzsektors durchleuchtet, wobei das Komitee auf das Wissen verschiedener Systeme in EU-Mitgliedsstaaten zurückgreife - insbesondere auf der Ebene des neuen EU-Aufsichtsgremiums für Systemrisiken (European Systemic Risk Board). Er werde aber auch auf die "technische und institutionelle Unabhängigkeit der neuen EU-Aufsichtsgremien" achten.
Auf den Sektor der Versicherungen und Pensionsfonds sieht er "riesige Herausforderungen" zukommen. In der betrieblichen Altersversorgung und bei Pensionsfonds gebe es große Unterschiede in der EU. Die EU müsse einen "verständlichen und robusten europäischen Ansatz für die Sicherheit der Pensionszusagen erarbeiten".
Gerade Deutschen klingt dabei der Spruch des ehemaligen Arbeits- und Sozialministers Norbert Blüm (CDU) in den Ohren: "Die Renten sind sicher." Eine Aussage, die im Zuge der Finanzkrise und der demografischen Entwicklung in Zweifel geraten ist, die nun aber Auftrag der EU ist.
Einer der Bausteine der künftigen Versicherungsarchitektur ist Insolvency II. Für die Umsetzung der Versicherungsregulierung Solvency II bleiben CEIOPS und den Marktteilnehmern weniger als drei Jahre. Bis zum Oktober 2012 müssen die Versicherer und Rückversicherer ihre Organisation anpassen, ihre Risikokultur und ihre Geschäftsstrategien.
Solvency II - im Juli 2007 von der EU als Rahmenrichtlinie angeschoben - wird die Versicherungsaufsicht tiefgreifend reformieren - insbesondere die Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen. Unter Solvabilität versteht man die Ausstattung eines Versicherers oder eines Kreditinstituts mit Eigenmitteln, also freiem, unbelastetem Vermögen, das sich realisierende Risiken abdeckt und Ansprüche der Versicherungsnehmer oder Gläubiger auch bei ungünstigen Entwicklungen sichert. Die Eigenmittel setzen sich überwiegend aus dem Eigenkapital, den gesetzlichen und freien Rücklagen und dem Gewinnvortrag zusammen.
Am 10. Juli 2007 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Solvency-II-Rahmenrichtlinie dem Europäischen Parlament und Rat vorgelegt. Anfang April 2009 konnten sich Unterhändler der 27 Mitgliedsstaaten und des EU-Parlaments auf neue Aufsichts- und Eigenkapitalregeln Solvency II verständigen. Solvency II wurde am 22. April 2009 vom EU-Parlament und am 10. November 2009 von den EU-Finanzministern verabschiedet. Nun aber kommt der für die Praxis eigentlich bedeutende Punkt, nämlich die Bestimmungen zur Umsetzung von Solvency II im Oktober 2012.
Wie bei Basel II (der Risikoregulierung im Bankensektor) wird ein 3-Säulen-Ansatz verfolgt. Dabei geht es weniger um Einzelrisiken als vielmehr um die Gesamtsolvabilität, die sich in zwei Fragen darstellen lassen: Steht jederzeit ein ausreichendes Solvenzkapital zur Verfügung? Besteht ein adäquates Risikomanagement im Unternehmen? Und es gibt einen dritten Aspekt der Reform: Bernadino will die Novelle für die Konvergenz der nationalen Versicherungssysteme nutzen.
Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (
BaFin) zufolge behandelt die erste Säule von Solvency II quantitative Fragestellungen. Sie enthält Regelungen zu der Bewertung der Aktiva und Passiva, insbesondere zu den versicherungstechnischen Rückstellungen und zu den tatsächlich vorhandenen Eigenmitteln.
Das Solvency Capital Requirement (SCR) beschreibt dabei die regulatorische Solvenzkapitalanforderung. Sie kann entweder unter Verwendung einer vorgegebenen Standardformel oder durch ein vom Unternehmen entwickeltes internes Modell berechnet werden. Das Minimum Capital Requirement (MCR) behandelt die regulatorische Untergrenze des zu haltenden Solvenzkapitals. Es stellt die letzte aufsichtsrechtliche Eingriffsschwelle dar, bevor dem Unternehmen die Erlaubnis entzogen wird.
Die zweite Säule beschreibt der BaFin zufolge die qualitativen Anforderungen an Versicherungsunternehmen und Aufsichtsbehörden. Versicherer müssen das Vorhandensein einer Risikostrategie, einer angemessenen Aufbau- und Ablauforganisation, eines Internen Steuerungs- und Kontrollsystems und einer internen Revision nachweisen. Es gilt der Grundsatz einer doppelten Proportionalität: Gleiche Prinzipien für alle. Die Umsetzung muss sich allerdings an dem jeweils vorhandenen Geschäftsmodell des Unternehmens orientieren. Das aufsichtliche Überprüfungsverfahren, der so genannte Supervisory Review Process (SRP), muss das Proportionalitätsprinzip ebenfalls umsetzen.
Die dritte Säule behandelt Berichtspflichten sowohl gegenüber der Öffentlichkeit als auch gegenüber der Aufsichtsbehörde. Unter Solvency II werden die qualitativen Aussagen vor allem zur Unternehmensstrategie, zum Risikomanagement und zur Anwendung des Standard- oder internen Modells einen großen Stellenwert erhalten. Die quantitativen Anforderungen an das Solvenzkapital müssen veröffentlicht werden. Kapitalzuschläge durch die Aufsicht (Capital add ons) sind in die Veröffentlichung einzubeziehen.
Die BaFin hat auf ihrer Website eine Reihe von Auswirkungsstudien zu Solvency II
veröffentlicht.
Auch die EU geht diese Reformen mit großer Transparenz an und beteiligt die Betroffenen im Rahmen von Konsultationen, deren
Dokumente einsehbar sind. Zu jedem der Themen sind auch die Stellungnahmen der Beteiligten, etwa Versicherer und Wirtschaftsprüfer, zu finden. Der Beratungsprozess soll dadurch transparent werden. Da er jedoch tief in die Geschäftsmodelle der Versicherer eingreift, gibt es auch Kontroversen in Detailfragen und bei der nationalen Umsetzung.
Für Deutschland hat Michael Dieckmann, CEO des größten deutschen Versicherers Allianz SE, seine Erwartungen und Befürchtungen in einem
Vortrag zusammengefasst: „Es gibt eine große öffentliche Empörung und viele spontane Vorschläge, die ich verkürzt auf folgende Schlagworte reduziere: strengere Regulierung, mehr internationale Koordination, höhere Kapitalanforderungen, weniger Risiko und Leverage, Aufteilung oder Zerschlagung der systemrelevanten Finanzinstitute, Sonderabgaben und Aufbau von Notfallfonds mit diversen Finanzierungsquellen."
Diesen Forderungen stehe aber „eine begründete Ratlosigkeit aller Beteiligten“ gegenüber, „wie solche Maßnahmen einzeln oder in Kombination wirken und wie das alles international umzusetzen sein soll - ohne Schlupflöcher und ohne die Volkswirtschaft nachhaltig zu beschädigen.“ Er äußerte sich besorgt, „dass über eine Gleichbehandlung mit den Banken und eine übervorsichtige Anforderung an die Kapitalausstattung (Solvency II) die Versicherungen unnötig geschwächt werden.“
Es existieren derzeit drei Ausschüsse im Finanzdienstleistungssektor auf EU-Level - zunächst nur mit Beratungsbefugnissen:
- der Ausschuss der europäischen Bankaufsichtsbehörden CEBS,
- der Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung CEIOPS und
- der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden CESR. Diese Ausschüsse heißen nach dem Leiter der Expertengruppe für die Reformen Alexandre Lamfalussy auch "Lamfalussy-Ausschüsse der Stufe 3".
Im Januar 2009 hat die Kommission die Befugnisse dieser Ausschüsse gestärkt und angeregt, ein Finanzinstrument einzurichten, das ihnen eine sichere finanzielle Grundlage für ihre Arbeit gibt.
Im Februar 2009 empfahl ein Expertenbericht:
die Arbeit der nationalen Überwachungsbehörden zu koordinieren;
Meinungsverschiedenheiten zu schlichten zwischen nationalen Überwachungsbehörden, wenn Überwachungsaufgaben die europäischen Finanzinstitutionen betreffen;
Maßnahmen zur Harmonisierung nationaler Ordnungsregeln zu ergreifen mit dem Ziel, ein gemeinsames europäisches Regelwerk zu schaffen;
Direkte Überwachung bestimmter paneuropäischer Institutionen, die auf EU-Level reguliert sind, wie z.B. Kredit-Rating-Agenturen.
Am 27. Mai 2009 nahm die Kommission eine Mitteilung an, in der ihre Pläne für die Inkraftsetzung des de-Larosière-Berichtes beschrieben wurden. Diesem folgten im September 2009 Gesetzesvorschläge.
CEIOPS:
Annual Report 2009 and Work Programme 2010 (27. Mai 2010)
Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung zur Finanzaufsicht in Europa vorgelegt. Sie schlägt darin eine Reihe ehrgeiziger Reformen an der derzeitigen Struktur der Finanzdienstleistungsausschüsse vor, darunter die Schaffung eines neuen Europäischen Finanzaufsichtssystems, bestehend aus neuen Europäischen Aufsichtsbehörden und einem Europäischen Rat für Systemrisiken.
Im Oktober 2008 hat die Kommission eine hochrangige Gruppe unter Vorsitz von Jacques de Larosière beauftragt, sie zur Zukunft der europäischen Finanzmarktregulierung und -überwachung zu beraten. Diese Gruppe stellte am 25. Februar 2009 ihren Bericht vor, dessen Empfehlungen von der Kommission in ihrer Mitteilung zur Frühjahrstagung des Europäischen Rates im März 2009 übernommen wurden.
Die Europäische Kommission lanciert eine Konsultation zur Verbesserung der Aufsicht im Finanzdienstleistungssektor. Die Frist für Beiträge war der 10. April 2009.
Als Teil des Konsultationsprozesses zur Zukunft der Finanzaufsicht in der EU veranstaltete die Kommission am 7. Mai 2009 in Brüssel eine Hochrangige Konferenz „Hin zu einer neuen Aufsichtsstruktur in Europa“.
Die Konferenz sollte eine weite und offene Diskussion über die zukünftige Reform der europäischen Aufsichtsstrukturen dienen und im Ergebnis der Kommission wertvolle Vorschläge zur Verbesserung der Qualität und Vollständigkeit ihrer politischen Vorschläge anbieten.
Die Kommission schlägt ein Gemeinschaftsprogramm vor, bei dem die drei Ausschüsse der europäischen Aufsichtsbehörden (d.h. der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR), der Ausschuss der europäischen Bankaufsichtsbehörden (CEBS) und der Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (CEIOPS) und wichtige internationale und europäischen Gremien, die an der Standardsetzung in den Bereichen Rechnungslegung und Abschlussprüfung beteiligt sind, direkt aus dem EU-Haushalt Finanzmittel erhalten. Bei diesen Gremien handelt es sich um die International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF), die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) und den Public Interest Oversight Body(PIOB). Die Finanzierung ist für den Zeitraum 2010–2013 vorgeschlagen. Der Vorschlag wird nun das Mitentscheidungsverfahren durchlaufen, an dessen Ende die Verabschiedung durch das Europäische Parlament und den Rat steht.
Die Kommission hat die Beschlüsse zur Einsetzung der Ausschüsse der europäischen Aufsichtsbehörden (CESR, CEBS and CEIOPS) überarbeitet und dabei für deren Tätigkeit einen klareren Rahmen gesteckt und die bestehenden Regelungen zur Gewährleistung eines stabilen Finanzsystems gestärkt. Die neuen Beschlüsse enthalten eine vorläufige Aufgabenliste und weisen den Ausschüssen bei der Erhaltung der Finanzstabilität eine wichtigere Rolle als bisher zu. Um die Beschlussfassung der Ausschüsse zu verbessern, wird für den Fall, dass kein Einvernehmen erzielt werden kann, die qualifizierte Mehrheit eingeführt. Mitglieder, die sich nicht an die von den Ausschüssen beschlossenen Maßnahmen halten, müssen dies begründen können.
Die Europäische Kommission konsultiert die Öffentlichkeit zu möglichen Änderungen der Kommissionsbeschlüsse zur Einsetzung des Ausschusses der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden, des Ausschusses der europäischen Bankaufsichtsbehörden und des Ausschusses der europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung. Frist für die Einreichung der Kommentare war der 18. Juli 2008.