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Die Milliardenhilfen zur Stabilisierung Griechenlands und der Eurozone stellen das deutsche Verfassungsgericht in Karlsruhe vor schwierige Entscheidungen. Fotos: EC/dpa.

Die Milliardenhilfen zur Stabilisierung Griechenlands und der Eurozone stellen das deutsche Verfassungsgericht in Karlsruhe vor schwierige Entscheidungen. Fotos: EC/dpa.

Aktuell - Mittwoch 18 August 2010 - Finanzen und Wachstum

Mittelständler: "Organisierter Vertragsbruch"

Euro-Rettungsschirm - Familienunternehmer schließen sich Klage an

Der Berliner Finanzwissenschaftler Markus Kerber gewinnt neue Mitstreiter für seine Verfassungsbeschwerde gegen den Euro-Rettungsschirm und die Griechenland-Hilfen. Mittelständler fürchten, die Maßnahmen führten in die "Transferunion". Im Kern sei ihre Klage "eurofreundlich", so ein Sprecher.

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24 mittelständische Unternehmen aus dem Verband "Die Familienunternehmer" schließen sich einer Verfassungsbeschwerde gegen den Euro-Rettungsschirm und die Griechenlandhilfe an. Das Opens external link in new windowteilte der Verband am Mittwoch mit. Unterstützt wird die Klage der sogenannten "Opens external link in new windowEuropolis-Gruppe" des Berliner Finanzwissenschaftlers Markus Kerber. Die Gruppe ergänzte heute ihre Verfassungsbeschwerde. Die neuen Ausführungen sollen belegen, "dass das ermächtigungslose Agieren der Eurozonen-Regierungen nicht dazu dient, den Euro zu retten, sondern primär den Zweck verfolgt, die Haushaltssanierung in den Mittelmeerstaaten zu verzögern und systemrelevante Banken zu sanieren", heißt es in einer Opens external link in new windowErklärung

Auch für die Mittelständler liegt eine klare Rechtsverletzung vor. "Der sogenannte Rettungsschirm ist ein organisierter Vertragsbruch der europäischen Politik", erklärt Michael Moritz, Vorsitzender der Ordnungspolitischen Kommission des Wirtschaftsverbandes und Sprecher der Beschwerdeführer. "Die europäischen Regierungen haben gegen den Stabilitätspakt massiv verstoßen und die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank gefährdet".

Letztlich sei das Rettungspaket ein Einfallstor für die dauerhafte Finanzierung der Südeuropäer durch die Nordeuropäer. Das könne durch ein Karlsruher Urteil noch verhindert werden. "So haben unsere Verfassungsrichter schon mit dem Maastricht-Urteil für eine eindeutige Klarstellung gesorgt. Vor allem darauf setzen wir unsere Hoffnungen", so Moritz.

"Eurofreundliche Klage"


Der Sprecher bezeichnet die Klage als im Kern "europa- und eurofreundlich". "Eine Währung, deren Grundregeln derart ausgehöhlt wurden, kann nicht dauerhaft Vertrauen gewinnen – weder bei den Bürgern in den Mitgliedstaaten noch bei europäischen und außereuropäischen Investoren in der Euro-Zone", so Moritz. "Eine Euro-Transferunion würde die stabilen Volkswirtschaften Mittel- und Nordeuropas dauerhaft überfordern – und damit auch zum Sprengsatz für Europa". Die Steuerzahler der soliden Länder könnten nicht noch indirekt die Staatshaushalte der Euro-Sünder sanieren.

Deutschland beteiligt sich mit Garantien von bis zu 148 Milliarden Euro am Rettungsschirm, der über den Euro-Stabilisierungsfonds (Opens external link in new windowEFSF) in Luxemburg organisiert wird. Im Eilverfahren billigten Bundestag und Bundesrat Anfang Mai die deutschen Notkredite für Griechenland von bis zu 22,4 Milliarden Euro innerhalb der kommenden drei Jahre (Opens external link in new windowEurActiv.de vom 7. Mai 2010).

Neben der Gruppe um Markus Kerber klagen auch der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler und eine Gruppe um den Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider.

Einen Eilantrag, die Griechenland-Hilfen zu stoppen, wies das Verfassungsgericht zurück. Eine Verschiebung der deutschen Hilfen bis zu einem endgültigen Urteil über die Klage könne das Rettungspaket insgesamt gefährden, Opens external link in new windowbegründeten die Richter. Wann Karlsruhe über die Klagen entscheiden wird, bleibt offen.

Aus Sicht des Centrums für Europäische Politik Freiburg setzt sich Deutschland mit der Griechenlandhilfe und dem Euro-Rettungsschirm über geltendes EU-Recht hinweg (Opens external link in new windowEurActiv.de vom 5. Juli 2010). Die Hilfen seien ein Bruch mit Opens external link in new windowArt. 125 AEUV ("No-Bailout-Klausel"), der es den Mitgliedsstaaten verbietet, für die Schulden der anderen Länder einzustehen.

Liste der neuen Kläger


Unter den Klägern aus dem Verband der Familienunternehmer sind: Sven Fietkau, RUN 24 GmbH, Berlin; Michael Göde, Bayerisches Münzkontor Göde GmbH & Co. KG, Waldaschaff; Tobias Heitmann, Zimmermann & Heitmann GmbH, Dortmund; Michael Jacobs, Jacobs GmbH, Roedermark; Michael Moritz, catcap GmbH, Hamburg; Marie-Christine Ostermann, Bundesvorsitzende "Die Jungen Unternehmer", Rullko Großeinkauf GmbH & Co. KG, Hamm; Michael Schmitt, Verleger Fuldaer Zeitung, Fulda; Thomas Selter, Gustav Selter GmbH + Co. KG, Altena; Reinhold von Eben-Worlée, Worlée-Chemie GmbH, Hamburg; Reinhold Wild, Wild Beauty AG, Seeheim-Jugenheim; Thomas Zipp, Weber GmbH & Co. KG, Dillenburg.

awr

Mehr zum Thema:

EurActiv.de: Opens external link in new windowEU verärgert - Slowakei verweigert Griechenlandhilfe (12. August 2010)

EurActiv.de: Opens external link in new windowEuro-Rettungsschirm - "Bruch mit dem Grundgesetz" (5. Juli 2010)

Links


Familienunternehmer: Opens external link in new windowFamilienunternehmer treten Euro-Klage bei (18. August 2010)

Europolis: Opens external link in new windowErgänzende Ausführungen zur Verfassungsbeschwerde gegen die Griechenland-Hilfen und den Euro-Rettungsschirm (18. August 2010)

CEP: Opens external link in new windowEuro-Rettungsschirm bricht EU-Recht und deutsches Verfassungsrecht. Studie. Von Dr. Thiemo-Marcell Jeck . (5. Juli 2010)

EU-Kommission/EZB/IWF: Opens external link in new windowStatement by the EC, ECB, and IMF on the First Review Mission to Greece (5. August 2010)

Bundesverfassungsgericht: Opens external link in new windowEntscheidung zum Eilantrag gegen die deutschen Griechenlandhilfen (7. Mai 2010)

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