Euro-Wirtschaftsregierung: Hollande nähert sich Merkel-Linie
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Die Griechen und ihr Premier Papandreou halten nicht nur die Bundesregierung, sondern auch die deutschen Bundesländer auf Trab (Foto: dpa)
Aktuell - Donnerstag 6 Mai 2010 - Finanzen und Wachstum
Die Griechenland-Hilfe zwingt Bundestag und Bundesrat wieder einmal zum Rekordtempo. Die Bundesländer spielen bisher voll mit. Sie wollen allerdings verhindern, dass die Währungsunion zu einer Transferunion verkomme. Bundesratsminister Wolfgang Reinhart (CDU) und die Forderungen der Bundesländer.
Hätte am Mittwochabend auch nur ein einziges Bundesland gegen die Lösung mit den verkürzten Fristen gestimmt, wäre der komplette Gesetzgebungs-Ablauf unmöglich geworden. „Alle 16 Länder haben zugestimmt und damit den Weg freigemacht“, betonte Wolfgang Reinhart (CDU), baden-württembergischer Bundesratsminister und Vorsitzender der Europaministerkonferenz der Bundesländer, am Donnerstag.
In der Griechenlandfrage gebe es keinen Gegensatz zwischen den Ländern und dem Bund, betonte Reinhart. „Im Gegenteil: Alle sitzen in einem Boot.“
Dennoch haben die Länder ihre Interessen formuliert. In erster Linie wollen die Länder verhindern, dass die Währungsunion zu einer Transferunion werde.
Ziel sei, unter den Ländern eine breite Konsensbasis zu finden, damit Bundestag und Bundesrat möglichst gleichlautend verabschieden könnten.
Auch die Frage der Instrumente gehört zu den Forderungen der Länder - Instrumente, mit denen die Reformen der Griechen streng überwacht werden. Man erwarte sich permanente Fortschrittsberichte. Die Bundesregierung müsse über die Einhaltung und den Fortgang laufend unterrichtet werden.
Ferner fordern die Länder, dass die Zugriffsrechte, Durchgriffsrechte und Kontrollrechte gestärkt werden. Man brauche ein effizientes Frühwarnsystem. Desgleichen soll Eurostat soll gestärkt werden. Speziell der neue Ratspräsident Herman Van Rompuy soll aufgefordert werden, die Krisenprävention zu überwachen.
Eine Datenschutzproblematik sieht Reinhart nicht: Bei Güterkollision sei das Interesse an frühzeitiger Kontrolle und entsprechendem Durchgriff größer als datenschutzrechtliche Bedenken.
In der Frage der Sanktionen seien sich die Länder mit der Bundesregierung einig, dass eventuell Kohäsionsmittel nicht ausgeschüttet und Stimmrechte suspendiert werden könnten.
Die effizientere Überwachung der Haushalts- und Finanzpolitiken der Mitgliedsstaaten sei durch raschere Gegenmaßnahmen und spürbarere Sanktionen zu ergänzen. Dazu sollte auch ein „Restrukturierungs- und Insolvenzsystem“ eingeführt werden. Ähnlich wie in der deutschen Insolvenzordnung seien damit auch ein Forderungsverzicht von Gläubigern sowie eine Umschuldung verbunden.
Zudem soll der Finanzmarkt krisenfester gemacht werden. Zu den Maßnahmen gehörten das Verbot ungedeckter Leerverkäufe, die Regulierung aller Finanzprodukte und aller Finanzmarktteilnehmer einschließlich der Hedge Fonds. Spekulative Kreditausfallversicherungen seien zu verbieten. Bei Verbriefungen sei ein „signifikanter Selbstbehalt“ einzuführen. Die Erhebung einer risikoorientierten Bankenabgabe sei energisch voranzutreiben.
Die Bundesländer unterstützen die Kritik an den amerikanischen Rating-Agenturen und die Forderung nach europäischen Rating-Agenturen.
Auf die Frage von EurActiv.de, ob er mit Klagen in Karlsruhe gegen die Griechenlandhilfe rechne, sagte Reinhart: „Ja, ich rechne mit solchen Klagen. Aber ich halte sie für aussichtslos.“
Diese Frage habe er am Mittwochabend im Kanzleramt erörtert. Da sei man sich einig: Wenn sich das Bundesverfassungsgericht damit befasse, werde es rasch entscheiden.
Deutschland werde sich natürlich an das Votum des Bundesverfassungsgerichts halten. Falls die Richter – „wider Erwarten“ - eine Verfassungswidrigkeit feststellen würden, wäre eine solche Union nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Hier sei die Ausgangslage im Vergleich zu den Klagen gegen die Begleitgesetze zum Lissabon-Vertrag eine andere. Hier handle es sich um „freiwillige bilaterale Verträge zwischen Griechenland und Deutschland beziehungsweise den anderen nationalen Staaten in einer außerordentlichen Notsituation zur Sicherung der Gemeinschaftswährung“.
„Wir glauben, dass dieser konkrete Einzelfall zulässig ist.“ Voraussetzung sei ja gewesen, dass die Europäische Zentralbank (EZB) und der Internationale Währungsfonds (IWF) zustimmen würden, "und das ist ja der Fall.“
Eine solche Beteiligung wie in Deutschland – Bundesregierung sowie erste und zweite Kammer des Parlaments – habe es in den wenigsten EU-Mitgliedsstaaten gegeben.
Dass das Bundesverfassungsgericht noch vor dem angepeilten Auszahlungstermin eine einstweilige Verfügung erlasse, sei „absolut unwahrscheinlich und völlig unvorstellbar“. Das Bundesverfassungsgericht würde auf jeden Fall die Verhältnismäßigkeit prüfen.
Den Beitrag Deutschlands halte er für die Stabilität des Euro-Raumes jedenfalls für erforderlich, betonte Reinhart. Griechenland müsse rasch geholfen werden, um die Zahlungsunfähigkeit zu verhindern. Das Ausfallsrisiko bewerte die Bundesregierung als gering.
Aus dem Fall Griechenland seien aber für die Zukunft Lehren zu ziehen, forderte Reinhart. Damit die Währungs- nicht zu einer Transferunion umfunktioniert werde, seien die jetzigen Maßnahmen nur als einmalige und freiwillige Hilfe der Mitgliedsstaaten im Interesse der Stabilität der Währungsunion gerechtfertigt.
Eine Frage scheint indes auch unter den Bundesländern noch ungeklärt. Manche Bundesländer-Regierungschefs bewegt die Frage, was passiere, wenn andere Staaten, die Zusagen gegeben hätten, selbst ausfallen würden. Diese Frage wollten die Ländervertreter noch heute an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble weiterreichen.
Ewald König

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