Auf Kompromisssuche vor dem Entscheidungsgipfel
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Nach der Lehman-Pleite vor einem Jahr waren Börsianer in Frankfurt fassungslos. Eine neue EU-Finanzaufsicht soll ähnliche Katastrophen verhindern helfen - wenn sie nicht ausgebremst wird. Foto: dpa.
Aktuell - Montag 21 September 2009 - Finanzen und Wachstum
Die Bundesregierung wehrt sich gegen Weisungsbefugnisse der neuen EU-Finanzaufsicht, berichtet die FTD. Berlin fürchte um nationale Kompetenzen. Handelt es sich um die erste drastische Konsequenz aus dem Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts?
Planungen der EU-Kommission für eine neue europäische Finanzmarktaufsicht treffen bei der Bundesregierung auf Widerstand. Berlin kritisiert Weisungsbefugnisse der neuen Behörden,
berichtet die Financial Times Deutschland (21. September 2009).
An diesem Mittwoch stellt die Kommission ihren Entwurf für das neue Aufsichtssystem vor. Der Rat der EU-Finanzminister (Ecofin) hatte im Juni 2009 hierzu den Auftrag erteilt.
Die EU-Finanzaufsicht soll in Form eines "operativen europäischen Netzverbunds" arbeiten, die nationalen Aufsichtsbehörden aber nicht ersetzen, wie es in den
Schlussfolgerungen des Finanzministerrates (10. Juni 2009) heißt. Eine Behörde soll jeweils die Aufsicht für Banken, Börsen und Versicherungen übernehmen und dabei die nationalen Aufseher koordinieren. Mit dem neuen System soll eine Lehre aus der Finanzkrise gezogen werden, in der sich große Informationslücken über die Risiken auf den Finanzmärkten offenbarten. Möglichst früh sollen die EU-Aufseher in Zukunft Risiken erkennen und eingreifen.
Strittig war bislang allerdings, welche Weisungsbefugnisse die neuen EU-Behörden erhalten sollen. Die EU-Staaten einigten sich zunächst darauf, dass sich Maßnahmen der neuen EU-Aufsichtsbehörden nicht auf die nationalen Haushalte auswirken dürfen. Den Plänen der EU-Kommission nach sollen nationale Aufsichtsbehörden allerdings umgangen werden können, wenn die Stabilität der Finanzmärkte in Gefahr ist (
Siehe EurActiv.de vom 10. September 2009).
Nun regt sich Widerstand Deutschlands. "Ein bindendes Weisungsrecht der EU-Aufseher würde die Kompetenzen der nationalen Aufsichtsbehörden unterlaufen", zitiert die FTD aus der Bunderegierung ohne genaue Angaben der Quelle. Das sehe man sehr kritisch. Das Bundesfinanzministerium war für EurActiv.de noch nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Die Bundesregierung argumentiert der FTD zufolge mit dem Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (
Siehe EurActiv.de vom 30. Juni 2009). Demnach muss der Bundestag zustimmen, wenn nationalstaatliche Kompetenzen auf den europäischen Gesetzgeber verlagert werden. Die neue Begleitgesetzgebung des Reformvertrages schreibt ein solches Verfahren vor.
Das Lissabon-Urteil habe die Hürde für Souveränitätstransfers an die EU deutlich erhöht, zitiert die FTD mit Blick auf die neue EU-Finanzaufsicht aus der Bundesregierung. Damit könnte erstmals eintreten, was viele Kritiker der Karlsruher Entscheidung befürchten: Das Urteil wird genutzt, um gegen weitere Integrationsschritte zu argumentieren.
awr

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