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Eklat: Thomas Silberhorn (CSU) will der Abstimmung über die Lissabon-Begleitgesetzgebung fern bleiben. Foto: CSU

Aktuell - Donnerstag 3 September 2009 - Europa 2020 und Reformen

Thomas Silberhorn (CSU) im EurActiv.de-Interview

Silberhorn zu Lissabon-Gesetz: Alles oder nichts

Der Streit um das Lissabon-Begleitgesetz ist wieder aufgebrochen. Thomas Silberhorn, europapolitischer Sprecher der CSU, erläutert im EurActiv.de-Interview, warum die CSU auf einem Entschließungsantrag beharrt. Außerdem lässt Silberhorn offen, ob die CSU dem Gesetzespaket nächste Woche im Bundestag zustimmen wird.

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EurActiv.de: Chaotisch waren die gestrigen Beratungen im Europa-Ausschuss des Bundestages über die Begleitgesetze zum Lissabon-Vertrag. Grund dafür sollen die Änderungsvorschläge sein, die Sie eingebracht haben. Was ist passiert?

Thomas Silberhorn: Wir stehen alle unter enormem Zeitdruck, um das Begleitgesetz rechtzeitig zu verabschieden. Es gab keine Möglichkeit, alle Änderungsvorschläge innerhalb der Koalitionsfraktionen abschließend auszudiskutieren. Das ist aber kein Grund, dass ich die CSU-Positionen unter den Tisch fallen lasse. Es ist mein Recht als Bundestagsabgeordneter, dass ich Änderungsvorschläge einbringe.  

EurActiv.de: Knackpunkt war Ihr Änderungsantrag zur kommunalen Daseinsvorsorge. Dieser wurde von Ihren Koalitionskollegen aus CDU und SPD abgelehnt. Einen Kompromissvorschlag von CDU und SPD haben Sie abgelehnt und zugleich die Schlussabstimmung über das Lissabon-Begleitgesetzespaket verweigert. Warum?


Silberhorn: Der Bundestag hatte dem Bundesrat im Vorfeld zugesagt, die Länderinteressen mit zu berücksichtigen. Die Bundesländer hatten letzte Woche einstimmig eine Änderung im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge vorgeschlagen. Diesen Vorschlag habe ich aufgegriffen, aber es ist uns leider nicht gelungen, dem Bundesrat bei der kommunalen Daseinsvorsorge die gleichen Rechte einzuräumen wie dem Bundestag. Das wurde aus rein taktischen Gründen abgelehnt. Ich sehe keinen sachlichen Grund dafür. Es liegt nun an den Ländern abzuwägen, wie sie reagieren.

Wenn der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen sollte, ist der Zeitplan bis zur Bundestagswahl nicht mehr zu halten. Die strittige Frage der kommunalen Daseinsvorsorge ist nur ein kleiner Aspekt im Gesamtpaket, das wir verabschieden wollen. Weil hier kein Konsens erzielt werden konnte, habe ich mich bei der Schlussabstimmung nicht beteiligt.

EurActiv.de: Werden Sie und die CSU-Abgeordneten am 8. September für die Begleitgesetze in ihrer jetzigen Form zustimmen?


Silberhorn: Die Fragen der kommunalen Daseinsvorsorge und eine Entschließung des Bundestages sind noch offen. Nichts ist vereinbart, solange nicht alles vereinbart ist. Es sind ja noch ein paar Tage Zeit zu verhandeln. Es gab im Übrigen gestern insgesamt über 60 Änderungsanträge der verschiedenen Fraktionen. Wir haben alle abgearbeitet. Mit dem Ergebnis bin ich zufrieden, denn wir haben die verfassungsrechtlichen Risiken um zwei Punkte reduzieren können.

Der Zustimmungsvorbehalt des Bundestages wurde auf zwei weitere Bereiche ausgeweitet. Die Befugnisse der Europäischen Staatsanwaltschaft können nun nur dann erweitert werden, wenn der Bundestag dem vorher per Gesetz zugestimmt hat. Das gleiche gilt für eine Erweiterung der Kriminalitätsbereiche, für die die EU Mindestvorschriften erlassen darf.

Außerdem konnten wir im Ausschuss gestern verhindern, dass der Bundestag gegenüber dem Bundesrat schlechter gestellt wird. Bei den Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wurde bisher der Bundesrat, aber nicht der Bundestag informiert, wenn vorgerichtliche Schritte eingeleitet wurden. Dabei geht es um Mahnverfahren, wenn EU-Richtlinien nach Auffassung der Kommission mangelhaft umgesetzt werden. Künftig wird auch der Bundestag über diese Mahnverfahren informiert. Das ist ein Erfolg.

EurActiv.de: Die CSU beharrt weiter auf einem Entschließungsantrag, bei dem das Bundesverfassungsgericht gegenüber dem Europäischen Gerichtshof gestärkt werden soll. Ist die Entschließung eine Bedingung für Ihre Zustimmung zum Begleitgesetz?

Silberhorn: Der Entschließungsantrag gehört in das Verhandlungspaket. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die SPD diesem CDU/CSU-Anliegen nicht zustimmt. Wir zitieren in dem Antrag passagenweise aus der Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts.

EurActiv.de: Was genau fordern Sie in dem Entschließungsantrag?


Silberhorn: Der Bundestag soll eine Entschließung verabschieden, in der deutlich wird, dass die deutsche Zustimmung zum Vertrag "nur nach Maßgabe der Gründe" des Urteils des Bundesverfassungsgerichts erfolgen kann. Das ist eine Selbstverständlichkeit und muss von den anderen EU-Staaten auch nicht ratifiziert werden. Sie sollen das nur zur Kenntnis gebracht bekommen.

Bei dem zweiten Punkt geht es um eine Absichtserklärung, dass der Bundestag in der nächsten Legislaturperiode prüft, ob ein Verfahren eingeführt werden kann, bei dem das Bundesverfassungsgericht die Rechtsakte der Europäischen Union überprüft.

Interview: Michael Kaczmarek

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