Schäuble für EU-Präsidenten in direkter Volkswahl
Als langfristige Antwort auf die Schuldenkrise will Wolfgang Schäuble der EU deutlich mehr...
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Horst Seehofer (CSU) gibt sich gerne heimatverbunden. Beim Thema Europa hört die Harmonie momentan auf. Foto: dpa
Aktuell - Dienstag 7 Juli 2009 - Europa 2020 und Reformen
Viele Fragezeichen wirft nach Ansicht von Gerd Langguth das Karlsruher Urteil zum Lissabon-Vertrag auf. Der Bonner Politologe findet, dass es sich nicht in allen Punkten am Grundgesetz orientiert.
EurActiv.de: Wie ordnen Sie das Lissabon-Urteil der Verfassungsrichter ein?
LANGGUTH: Das Urteil wird europäische Geschichte schreiben. Das Verfassungsgericht genießt weit über Deutschland hinaus hohes Ansehen. Es ist bemüht, Grenzen der europäischen Integration aufzuzeigen und den Nationalstaat des 19. und 20. Jahrhunderts zu retten - vor dem Versuch einer echten europäischen Integration mit vertieften demokratischen, gesamteuropäischen Strukturen.
EurActiv.de: Trug es zur Klärung bei?
LANGGUTH: Ja, aber das Urteil wirft auch viele Fragezeichen auf. Denn die bisherige Staatsräson der Bundesrepublik war auf eine Integration Deutschlands im Rahmen eines sich vereinigenden Europas angelegt. Von Adenauer bis Kohl wurde immer noch die Zielsetzung der Vereinigten Staaten von Europa postuliert. Dem setzt das Verfassungsgericht jetzt deutliche Schranken.
EurActiv.de: Trotzdem: Kann man es als europafreundliches Urteil gelten lassen?
LANGGUTH: Nein. Das oberste deutsche Gericht hat zwar dem Vertrag von Lissabon zugestimmt, wegen der zahlreichen Auflagen und Handlungsanweisungen ist es jedoch kein sehr europafreundliches Urteil. Und ich sehe auch nicht, dass es sich in allen Punkten aus dem Grundgesetz ableiten lässt.
EurActiv.de: Wieso nicht?
LANGGUTH: In der Präambel des Grundgesetzes heißt es, dass Deutschland "als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden in der Welt zu dienen hat". Ich vermag die Form der Integrationsbegrenzung durch das Verfassungsgericht nicht nachzuvollziehen. Diese Begrenzung richtet sich gegen den ausdrücklichen Auftrag zur Vereinigung Europas in der Präambel. Auf mich wirkt das Urteil eher europaskeptisch. Die Richter erwecken den Eindruck, als sei die europäische Integration gegen die Souveränität des Nationalstaates gerichtet. Dabei ist die europäische Integration die einzige Chance, die Souveränität der Mitgliedstaaten in einer zahlenmäßig explodierenden Weltbevölkerung zu garantieren.
Die "Ewigkeitsgarantie" von Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes richtet sich entgegen der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen die europäische Integration, sondern ermöglicht sie. So wie die deutschen Länder den Bund, die Bundesrepublik Deutschland, bilden – und zwar unter Beibehaltung ihrer Staatlichkeit -, so können natürlich auch die europäischen Staaten die Vereinigten Staaten von Europa bilden. Kennt das Grundgesetz überhaupt die Integrationsgrenzen, die das Verfassungsgericht behauptet? Was dem Gericht jedenfalls entgangen zu sein scheint: Nur eine sich vertiefende europäische Integration rettet letztlich die nationale Souveränität.
Als positiv ist sicherlich zu werten, dass sich der Deutsche Bundestag auf seine europapolitische Verantwortung besinnen muss. Es wird jetzt vermehrt in wichtigen Fragen – etwa bei der Entscheidung über die Erweiterung der Europäischen Union – um das Rechtsinstitut des Parlamentsvorbehalts gehen. Die Bundesregierung wird auf europäischer Ebene sehr viel weniger flexibel agieren können. Durch die generelle Zustimmung des Gerichts zum Lissabon-Vertrag ergibt sich übrigens juristisch ein Dilemma: Verfassungsrechtliche Vorbehalte, wie sie im Urteil genannt werden, sind aus EU-Sicht unbeachtlich. Denn es handelt sich nach Inkrafttreten um einen völkerrechtlich gültigen Vertrag.
Nota bene: Ob im Lichte dieses Urteils überhaupt die Einführung des Euro möglich gewesen wäre, sei angesichts des Versuchs des Gerichts, klare Souveränitätskriterien aufzustellen, einmal dahingestellt. Kaum eine Entscheidung hebelt mehr die Souveränität eines Mitgliedsstaates aus wie eine gemeinsame Währung.
EurActiv.de: Zum jüngsten Vorstoß der CSU: Kann er ernsthaft den Zeitplan für das Begleitgesetz gefährden, das noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll, oder ist das nur Wahlkampfgetöse?
LANGGUTH: Der Zeitplan könnte gefährdet sein. Die Bundesregierung hat schon darauf reagiert. Der für Europafragen zuständige Parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Peter Hintze, hat darauf hingewiesen, dass das vom Verfassungsgericht angemahnte Begleitgesetz schnell umgesetzt werden muss. Erst nach Inkrafttreten dieses Begleitgesetzes kann laut Entscheidung des Verfassungsgerichts das völkerrechtliche Ja der Bundesrepublik Deutschland zum Lissabon-Vertrag wirksam werden.
Es muss der Gefahr begegnet werden, dass dieses Gesetz nicht mehr vom amtierenden Bundestag verabschiedet wird: Wir haben in Deutschland am 27. September Wahlen. Die Forderungen des Verfassungsgerichts müssen jetzt schnell eins zu eins umgesetzt werden. Es besteht aber die Gefahr, dass die Oppositionsparteien einschließlich der "Linken" und Teile der bayrischen CSU zusätzliche Forderungen "draufsatteln", was künftig der Bundesregierung im Ministerrat jedes Agieren und Kompromisseschmieden erschweren könnte. Alles, was jetzt zur Verlangsamung der endgültigen deutschen Ratifikation von "Lissabon" führt, könnte zur Folge haben, dass die irische Abstimmung durch deutsche Langsamkeit gefährdet wird.
Die CSU hat ihr schlechtes Landtagswahlergebnis wieder wettgemacht, indem sie bei der Europawahl keinen Absturz erlebte. Insofern fühlt sich die CSU mit ihrem eher europaskeptischen Kurs bestätigt, wogegen ihre "Schwester" CDU selber einen sehr europafreundlichen Kurs fährt.
EurActiv.de: Droht die Zerreißprobe zwischen CDU und CSU? Was bedeutet dies für die EU?
LANGGUTH: Im Endeffekt wird sich die CDU gegenüber ihrer Schwesterpartei durchsetzen. Einzelne CSU-Politiker beharren bislang darauf, dass die Bundesregierung generell vor allen wichtigen Entscheidungen auf der EU-Ebene die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat einholt, ähnlich wie das auch in Dänemark der Fall ist. Das wäre aber für die deutsche Verhandlungsposition in Brüssel katastrophal, wenn man vor jeder wichtigen Einzelmaßnahme die Zustimmung des Parlaments bräuchte. Dann wäre die Integrationsleistung eines der wichtigsten Mitgliedsstaaten, nämlich Deutschlands, gefährdet.
EurActiv.de: Welche Wirkung hatte das Urteil gegenüber dem Deutschen Bundestag?
Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für das deutsche Parlament. Dass der Bundestag eigens in den Parlamentsferien – und das noch kurz vor den Septemberwahlen – eine Sondersitzung einberaumen muss, gibt dem Urteil ja eine gewisse Dramatik. Hier muss man eine Vorgeschichte kennen: Aus Anlass einer Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen europäischer Haftbefehl, der auch in anderen Mitgliedstaaten umstritten war, zeigten sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die stellvertretend für ihre Fraktionen vom höchsten deutschen Gericht angehört wurden, über die juristischen Facetten des europäischen Haftbefehls ziemlich uninformiert. Dies führte dazu, dass beispielsweise der grüne Bundestagsabgeordnete Ströbele anschließend Selbstkritik übte – doch das Gericht war und blieb über das Auftreten der Parlamentarier verstimmt. Im Übrigen schreibt das Gericht durch sein Urteil seine eigene Bedeutung fort.
Interview: Ewald König
Zur Person:
Gerd Langguth (63) lehrt Politische Wissenschaft an der Universität Bonn. Er war von 1976 bis 1980 Bundestagsabgeordneter der CDU, Mitglied des CDU-Bundesvorstandes, später Direktor der Bundeszentrale für politische Bildung in Bonn, dann Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Berlin beim Bund. Von 1988 bis 1993 Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission in Bonn. Danach Geschäftsführender Vorsitzender der Konrad-Adenauer-Stiftung, Sankt Augustin. Autor zahlreicher Bücher, Angela-Merkel-Biograph, zuletzt "Kohl, Schröder, Merkel: Machtmenschen".
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