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Europa 2020 und Reformen


Wieviele Abgeordnete hat das Europäische Parlament? 736? 751? 754? Eine Änderung des Lissabon-Vertrags soll Klarheit bringen. Foto: EP

Wieviele Abgeordnete hat das Europäische Parlament? 736? 751? 754? Eine Änderung des Lissabon-Vertrags soll Klarheit bringen. Foto: EP

Aktuell - Donnerstag 8 April 2010 - Europa 2020 und Reformen

Änderung des Vertrags von Lissabon nötig

Status der 18 Phantom-Abgeordneten ungeklärt

Die Neuerungen des Lissabon-Vertrages sorgen für Kopfzerbrechen in den EU-Institutionen. Das EU-Parlament will 18 "Phantom"-Abgeordneten einen Beobachterstatus geben. Zugleich soll der Vertrag von Lissabon geändert werden, damit sie als vollwertige Abgeordnete ihre Plätze einnehmen können. Wann beides geschehen soll, bleibt unklar.

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Der Vertrag von Lissabon muss geändert werden, damit 18 "Phantom"-Abgeordnete ihren Sitz im EU-Parlament einnehmen können. Der zuständige Ausschuss im EU-Parlament hat gestern einem entsprechenden Vorschlag der spanischen Ratspräsidentschaft zugestimmt.

Da die Ratifizierung der Vertragsänderung in den 27 Mitgliedsstaaten einige Zeit dauern wird, könnten die "neuen 18" einen Beobachter-Status im EU-Parlament erhalten. Wann das geschehen soll, haben die "alten Parlamentarier" allerdings noch nicht entschieden.

Hintergrund

Die Wahlen zum Europäischen Parlament wurden im Juni 2009 noch unter den Bedingungen des Vertrages von Nizza durchgeführt. Daher sitzen derzeit 736 Abgeordnete im EU-Parlament. Unter dem neuen Vertrag von Lissabon, seit Dezember 2009 in Kraft, soll das Parlament auf 751 Abgeordnete vergrößert werden.

Deutschland büßt drei Sitze ein

Laut dem Lissabon-Vertrag bekommt Spanien vier zusätzliche Sitze. Österreich, Frankreich und Schweden bekommen jeweils zwei; Bulgarien, Italien, Lettland, Malta, die Niederlande, Polen, Slowenien und Großbritannien bekommen jeweils einen zusätzlichen EU-Abgeordneten. Deutschland büßt dagegen mit dem neuen Vertrag drei der bisher 99 Abgeordentensitze ein.

Da aber in der laufenden Legislaturperiode alle 99 Abgeordnete ihr Mandat behalten, würde das EU-Parlament auf 754 Abgeordente anwachsen. Das macht nun eine Vertragsänderung notwendig.

Kein Konvent für Übergangslösung

Da es sich aber um eine Übergangslösung handele, verzichtet das Parlament auf sein Recht, einen Konvent zur Überarbeitung der Verträge einzuberufen, erläuterte Íñigo Méndez de Vigo. Der konservative EU-Abgeordnete aus Spanien hatte die gestern im Ausschuss verabschiedete Resolution vorbereitet.  Damit wird es wohl auch eine Mehrheit bei der nächsten Plenarsitzung in Brüssel (5. und 6. Mai) geben.

Der Europäische Rat könnte daraufhin bei seinem nächsten Treffen im Juni eine Regierungskonferenz einberufen, um dem Verfahren zur Wahl der zusätzlichen Abgeordneten zuzustimmen.

Die vereinbarte Vermeidung des Konvents soll das Verfahren abkürzen, dennoch muss jede Vertragsänderung in allen 27 Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Damit ist weiterhin unklar, wann die 18 zusätzlichen Abgeordenten ihre Arbeit aufnehmen können. Der Vorschlag sieht vor, dass der Rat "rechtzeitig" vor den nächsten EU-Parlamentswahlen 2014 eine Entscheidung treffen soll.

mka

Dokumente

EU-Parlament: Opens external link in new windowPressemitteilung zur Entscheidung im Ausschuss des EU-Parlaments mit weiterführenden Infos (7. April 2010, engl.)

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