Schäuble für EU-Präsidenten in direkter Volkswahl
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Polens Präsident Lech Kaczynski unterschreibt den Lissabon-Vertrag. Im Hintergrund stehen der schwedische Premier und EU-Ratspräsident Fredrik Reinfeldt, der Präsident des EU-Parlaments Jerzy Buzek und der Präsident der EU-Kommission José Manuel Barroso. Foto: dpa
Aktuell - Montag 12 Oktober 2009 - Europa 2020 und Reformen
Nach dem polnischen Ja zum EU-Reformvertrag wartet Europa auf die Zustimmung Tschechiens. Es ist der letzte EU-Staat, der dem vor knapp zwei Jahren unterschriebenen Lissabon-Vertrag noch zustimmen muss. Staatspräsident Vaclav Klaus verweigert bisher seine Unterschrift.
Nach dem "Ja" beim irischen Lissabon-Referendum unterzeichnete Polens Präsident Lech Kaczynski in Warschau im Beisein führender EU-Politiker das Dokument. Mit dabei waren der schwedische Ministerpräsident Fredrik Reinfeldt, der Chef des Europäischen Parlaments Jerzy Buzek sowie EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso teil.
Kaczynski zeigte sich überzeugt, dass die EU ein "Verbund souveräner Nationalstaaten" bleiben werde. Er verwies auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Rechte des Bundestags in Europa-Fragen gestärkt hatte.
Außenminister Frank-Walter Steinmeier äußerte die Hoffnung, "dass nun zeitnah auch in Tschechien der Weg für den Vertrag frei wird". In der Bundesregierung wird davon ausgegangen, dass Sondierungsgespräche der schwedische EU-Ratspräsidentschaft mit Prag erfolgreich sein werden.
Der europakritische tschechische Präsident begründet seine Ablehnung mit Bedenken, Angehörige der nach dem Zweiten Weltkrieg auf Grundlage der Benes-Dekrete vertriebenen deutschsprachigen Minderheit könnten Eigentumsansprüche geltend machen. Politiker im EU-Ausland, aber auch in Tschechien halten das Argument für nicht stichhaltig.
Ministerpräsident Jan Fischer erklärte: "Alle Analysen, die der Regierung vorliegen, widersprechen solchen Möglichkeiten". Die Regierung habe auch die Benes-Dekrete überprüft und "sehe keine Risiken in solcher Hinsicht".
Klaus verlangt dass Tschechien die EU-Grundrechtecharta nicht als rechtsverbindlich anerkennen muss. Solche Ausnahmeregelungen haben Polen und Großbritannien bereits 2007 für sich durchgesetzt.
Fischer will an diesem Montag mit seinem Kabinett darüber beraten, wie man mit den neuen Forderungen von Klaus umgeht. Derzeit überprüft auch noch das tschechische Verfassungsgericht in Brno (Brünn) den Grundlagenvertrag auf Antrag einer Gruppe von EU-kritischen Senatoren, ein Urteil wird frühestens Ende des Monats erwartet.
mka/dpa

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