Schäuble für EU-Präsidenten in direkter Volkswahl
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Der EU-Experte Günther Unser hält im Interview mit Euractiv.de die CSU für geltungssüchtig. Foto: Unser
Aktuell - Dienstag 7 Juli 2009 - Europa 2020 und Reformen
Die CSU soll für ihre Lissabon-Bremse nicht gleich in die nationalistische Ecke gestellt werden. Auch die Lissabon-Kläger haben der Demokratie und der Integration einen Dienst erwiesen, sagt der Aachener Politologe Günther Unser im Gespräch mit EurActiv.de.
EurActiv.de: Nun will die CSU eine Bremse einbauen nach dem Motto: "Qualität vor Tempo". Ist der Lissabon-Fahrplan gefährdet?
UNSER: Dadurch wird es zwar Diskussionen geben. Aber dass der Fahrplan ernsthaft verzögert wird, das glaub ich nicht.
Das scheint mir generell ein wunder Punkt im Lissabon-Urteil zu sein: Die Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht zur Ausformulierung des Begleitgesetzes macht, sind ziemlich vage. Das muss ja schließlich auch umgesetzt werden. Natürlich wirft dies die Frage auf, ob es Parteien wie eben die CSU gibt, die eine schärfere Formulierung vorschlagen und eine schärfere Kontrolle fordern.
EurActiv.de: Was treibt die CSU an?
UNSER: Profilierungssucht, zweifellos. Aber vielleicht führt die Kontroverse dazu, dass bei uns einfach mehr über Europa diskutiert wird. Wer kontrovers argumentiert wie jetzt die CSU, wird gleich wieder in die Ecke geschoben: Antieuropäische und nationalistische Gefühlswallung!
Auch das Urteil der Verfassungsrichter ist ja, wenn man es mit einer bestimmten Brille liest, nichts anderes als ein Festhalten am Nationalstaat.
Aber wenn man das der Bevölkerung klipp und klar erklärt, dass es niemals einen europäischen Bundesstaat geben wird, dann werden vielen auch die Ängste genommen. Ängste, dass sich immer mehr nach Brüssel verlagert. Völlig an der Wirklichkeit vorbei! Da hat das Bundesverfassungsgericht klar gesagt, das geht nicht. Hier werden der Integration Grenzen gesetzt.
EurActiv.de: Was folgern Sie aus dem Karlsruher Urteil zum Lissabon-Vertrag?
UNSER: Das Gericht hat entschieden: Der Vertrag ist zwar mit dem Grundgesetz vereinbar, nicht aber das Begleitgesetz, das bezeichnenderweise "Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates" heißt.
Nun wird allgemein daraus gefolgert, die Klage gegen Lissabon sei gescheitert. Diese Aussage greift aber zu kurz.
Das Urteil enthält wegweisende Aussagen über das Wesen der Europäischen Union und über die Zukunft der Integration. Das heißt, der Integrationsprozess - das ist eine ganz wichtige wörtliche Festlegung - darf nicht zur Aushöhlung des demokratischen Herrschaftssystems in Deutschland führen.
Das ist der Kernsatz. Der bedeutet: Die EU bleibt ein Staatenverbund, also ein Verbund von Staaten. Das hat des Bundesverfassungsgericht schon 1993 anlässlich des Urteils zum Maastricht-Vertrag vorgegeben. Die EU ist demnach eine Rechtspersönlichkeit, die allerdings von demokratisch souveränen Staaten geleitet wird. Die Mitgliedsstaaten bleiben "Herren der Verträge".
EurActiv.de: Die Vereinigten Staaten von Europa kann es also nie geben?
UNSER: Deutschland bleibt ein souveräner Staat. Das ist eine wichtige Standortbestimmung - auch für die zukünftige Entwicklung. Auf Grund des Grundgesetzes könnte Deutschland nie einem europäischen Bundesstaat beitreten. Dafür müsste eine neue Verfassung ausgearbeitet und vom Volk verabschiedet werden.
Damit sind die Vereinigten Staaten von Europa - von denen viele träumen, die aber als Zukunftsvision völlig unrealistisch sind - vom Tisch. Das ist eine wichtige Aussage in Hinblick auf die Finalitätsfrage. Damit sollte man auch mehr an die Öffentlichkeit gehen. Die Bundesrepublik bleibt – das ist garantiert - als souveräner Staat in diesem europäischen Integrationsprozess erhalten. Das ist eine äußerst wichtige Festlegung mit Blick auf die Weiterführung des Integrationsprozesses.
EurActiv.de: Wissen die Bundestagsabgeordneten, was ihnen bevorsteht?
UNSER: Tja, der zweite wichtige Punkt sind die fehlenden Beteiligungsrechte des deutschen Parlaments. Hier wundere ich mich doch über die Stellungnahme der deutschen Parlamentarier. Das ist natürlich eine Ohrfeige für die Parlamentarier in Berlin. Ich hätte mir mehr Selbstkritik erwartet, denn sie waren es ja, die dieses Gesetz verabschiedet haben! Da sollte man selbstkritischer sein und nicht einfach darüber hinweggehen.
Was verlangt wird, ist eine deutliche Stärkung des Demokratieprinzips durch eine stärkere Mitwirkung des Parlaments, und mit dieser Aussage knüpft das Bundesverfassungsgericht genau an das erwähnte Urteil von 1993 an, wo einer dieser Leitsätze wie folgt lautet: Eine Rückkoppelung des Handelns europäischer Organe an die Parlamente der Mitgliedsstaaten wird gefordert. Also auch damals gab es schon den Hinweis, dass die Parlamente in den Integrationsprozess sehr viel stärker einbezogen werden müssen. Dem ist man allerdings nur in bescheidenem Maße gefolgt.
EurActiv.de: Mit welcher Konsequenz?
UNSER: Die Bundestagsabgeordneten in Berlin werden sich sehr viel intensiver mit Europa beschäftigen müssen. Das führt dazu, dass sich endlich mal eine Diskussionskultur über die Integration in Deutschland entwickelt und dass es politische Debatten über Europa mit gewisser Öffentlichkeitswirkung gibt.
Also ich bin der Meinung: Die Karlsruhe-Kläger haben der Demokratie und der Integration durchaus einen Dienst erwiesen.
Interview: Ewald König
Zur Person:
Günther Unser ist Politologe und Experte für UNO und EU am Institut für Politische Wissenschaft an der RWTH Aachen. Autor zahlreicher Bücher. Sein Standardwerk ist "Die UNO. Aufgaben und Strukturen der Vereinten Nationen".
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